Dr. Andre Baumann
Indem wir gut zusammenarbeiten. Wir haben die Biberverordnung jetzt endlich auf den Weg gebracht, und das ist gut so. Sie ist in der Umsetzung. Wir haben die zuständigen Verwaltungen gebeten, von dieser Biberverordnung Gebrauch zu machen – im Sinne der Landwirtschaft, auch im Sinne der Kommunen, die sich mit den großen Aufgaben oftmals überfordert fühlen –, sodass insbesondere nach § 1 Absatz 1 bei Infrastruktureinrichtungen, (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) an Straßen oder auch an Hochwasserdämmen schneller und einfacher gemanagt werden kann. Das haben wir gemeinsam abgestimmt. Ich hätte mir das nur früher gewünscht. Das Bibermanagement wird einfacher und wird weiterentwickelt, und das ist auch gut so. Lassen Sie mich kurz zur Saatkrähe kommen. Die Saatkrähe wird in der Vogelschutzrichtlinie als streng geschützt geführt. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Seit Monaten, seit Jahren ist es möglich, dass die unteren Verwaltungsbehörden, die unteren Naturschutzbehörden vom Recht der Allgemeinverfügung Gebrauch machen können. Das haben manche Landratsämter gemacht – nicht erst, nachdem wir, das Umweltministerium, im vergangenen Jahr ein Schreiben verschickt haben. Das machen die seit vielen Monaten und Jahren, insbesondere dort, wo auf Wunsch der Landwirtschaft, auf Wunsch der Kommunen erkannt wird, dass es notwendig ist, auch die Saatkrähe nicht flurstücksbezogen, nicht für einen kurzen Zeitraum zu managen – die Saatkrähe hält sich in der Lebenswirklichkeit eben nicht an Flurstücksgrenzen –, sondern solche Allgemeinverfügungen auch für Gemarkungen, für Gewanne zu erlassen. (Glocke des Präsidenten)
