Martin Hahn
Vielen Dank, Herr Minister, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Es wurde letzte Woche im Ausschuss durch die Stellungnahme des Landesbauernverbands sehr deutlich, dass die Allgemeinverfügung dort, wo sie angewandt wurde, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Von den Kreisen!) (Martin Hahn) sehr gut gewirkt hat. Was für mich bei dieser Frage sehr schwierig war, ist, dass nur wenige Landkreise ihrer Verantwortung nachgekommen sind und die Möglichkeit, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, mit der sie die Bäuerinnen und Bauern schützen können, nicht wahrgenommen haben. Wie sehen Sie das? Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Sie haben vollkommen recht, Herr Kollege Hahn. Die Option des Erlasses einer Allgemeinverfügung besteht seit dem letzten Jahr. Ich meine, der Ortenaukreis war der erste Kreis, der eine Allgemeinverfügung erlassen hat. Irgendwann kam dann Freiburg hinzu, wo es echte Probleme gibt. (Zuruf des Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE) In Oberschwaben wurde zögerlich davon Gebrauch gemacht. (Zuruf des Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE) Auch ich stelle fest, dass jetzt ein paar Kreise Allgemeinverfügungen erlassen, andere aber nicht. (Zuruf des Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE) Aber das schreit doch nach einer landesweiten Regelung. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Wenn man sich das Monitoring der Saatkrähe, die nach der Vogelschutzrichtlinie europaweit streng geschützt ist, anschaut, (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) dann muss man einfach feststellen: Dort, wo sie in Baden-Württemberg vorkommt, ist die Population ausreichend hoch, (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) dort ist der Bestand – jedenfalls bei uns – nicht gefährdet. Wenn dem aber so ist, dann schreit es doch nach einer ähnlichen, analogen Regelung wie für den Biber. Auch der Biber ist europaweit streng geschützt. Ich will das jetzt nicht sofort morgen ändern, aber wenn wir etwas ändern, dann müssen wir das Management so einrichten, dass es für die Saatkrähen, bei denen lokal oder regional Populationen vorhanden und die in diesen Gebieten nicht gefährdet sind, vernünftig ist. Das ist der entscheidende Punkt. Dafür taugen die Allgemeinverfügungen, die nach Gusto der Landratsämter erlassen werden oder nicht, nur bedingt. Da braucht es mindestens mal eine Verordnung wie für den Biber. Das ist ganz entscheidend. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP) Machen wir es doch, Herr Kollege Hahn. Nehmen wir uns doch die Anhörung zu Herzen und bringen einfach eine Verordnung für die Saatkrähen auf den Weg. (Abg. Martin Hahn GRÜNE: Ja!) Das ist übrigens auch kein Hexenwerk. Meine Mitarbeiter haben schon mal etwas Amtshilfe geleistet und Texte vorbereiode – 139. Sitzung – Mittwoch, 28. Januar 2026 tet. – Frau Kollegin Walker, Sie schütteln jetzt den Kopf. Sie haben die doch erhalten. Ich habe sie Ihnen doch übersandt. (Zuruf der Ministerin Thekla Walker) Ich sage Ihnen: Es ist überhaupt kein Problem, die Saatkrähe an den Biber anzudocken und dazu eine schmale Anhörung durchzuführen. Die Probleme sind ja bekannt. Wir haben erst eine Anhörung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz durchgeführt. Es ist doch überhaupt kein Problem, eine entsprechende Verordnung innerhalb von vier Wochen durchzubringen. Dann hätten wir eine Saatkrähenverordnung zur Aussaatzeit. Wir wollen doch Probleme lösen, und Probleme lösen wir nicht irgendwann im Laufe des Sommers, sondern Probleme lösen wir jetzt, im Frühjahr, wenn man die entsprechende Handhabe dazu hat. Das ist entscheidend. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP) Deshalb, lieber Kollege Rülke, ist der Gesetzentwurf der FDP/ DVP-Fraktion untauglich: (Zuruf von der FDP/DVP: Ach so!) weil sich am Rechtskreis nichts ändert. Es ist wahr und wünschenswert, weil wir dadurch im Management vieles deutlich erleichtern würden, wenn wir die Jäger aktiv mit einbeziehen würden und beide, Saatkrähe und Biber, im Rechtskreis des Jagdgesetzes verankert wären. Aber es hilft uns nichts, weil der Rechtskreis als solcher besteht. Die unterliegen nach wie vor dem Naturschutzrecht. Jetzt haben Sie, Herr Kollege Rülke, Erfahrung mit der frühzeitigen Auflösung von Koalitionen. (Zuruf: Ja!) Das haben Sie ja im Bund bewiesen. Aber ich sage Ihnen ganz offen: Für uns gilt eines: Wir sind koalitionstreu. Wir haben diese Koalition für diese Legislaturperiode vereinbart, und diese Koalition erfüllen wir bis zum Ende dieser Legislaturperiode. Es ist so, dass wir aufgrund der Ressortzuständigkeit die Zustimmung des Umweltministeriums als Naturschutzministerium brauchen, um ein wirkungsvolles Saatkrähen- und Bibermanagement über eine Verordnung hinzubekommen – das ist im Moment der einzig zielführende und gangbare Weg –, und dass das Umweltministerium dies rigoros abgelehnt hat. Ich frage mich, wo Herr Özdemir war, nachdem er beim Bauernverband war. Ich habe in der Woche darauf die Anfrage gestellt. Nach drei Wochen habe ich dann folgende Antwort zur Frage nach der Überführung ins Jagdrecht erhalten: „Wolf, Biber und Saatkrähe sind nicht notwendig.“ Es sei nicht notwendig, so die Antwort ohne weitere inhaltliche Begründung. Dann habe ich es dort gemacht, wo ich es machen konnte. Da auf europäischer Ebene der Rechtskreis beim Wolf bereits abgestuft war, (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Glocke des Präsi- denten) brauchte ich die Zustimmung des Umweltministeriums nicht. Und dann haben wir das im Wege einer Verordnung geregelt, (Minister Peter Hauk) sodass sich der Wolf jetzt im Rechtskreis des Jagdgesetzes befindet. Sobald das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz geändert sind – diese Änderungen sind in den Ersten Lesungen im Bundestag bereits durch –, ist der Wolf durch das Jagdgesetz scharfgestellt und wird nach den Regeln des Landwirtschaftsministeriums Baden-Württemberg – nicht mehr nach denen des Umweltministeriums – gemanagt; um das einmal klar zu sagen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Glocke des Prä- sidenten)
