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Udo Stein

AfD 28.01.2026 Sitzungen 17/139

Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um das Gesetz zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes. Die FDP/DVP-Fraktion beantragt, dass der Biber und die Saatkrähe in das Jagd- und Wildtiermanagement, in das Schutzmanagement aufgenommen werden – genauso wie das z. B. beim Luchs oder bei der Wildkatze der Fall ist. Herr Pix, da finde ich jetzt eines interessant: Sie loben Ihr Jagd- und Wildtiermanagementgesetz immer in den höchsten Tönen, aber genau in diesem Gesetz ist der Wildtierbericht drin, der die Aufnahme von diesen Wildtierarten empfohlen hat. Passiert ist bis heute nichts. Da muss man Ihnen auch einmal die Fragen stellen: Wollen Sie es nicht machen? Wollen Sie es nicht umsetzen? Woran hängt es denn? (Udo Stein) Deshalb bin ich der FDP/DVP-Fraktion dankbar, dass sie heute diesen Gesetzentwurf einbringt. Er ist auch durchaus angebracht, weil durch Biber und Saatkrähen auch Schäden entstehen und ein hohes Konfliktpotenzial besteht. Die Bestandssituation sieht wie folgt aus: Es gibt 11 500 Biber im Land – die letzte Zahl stammt aus dem Jahr 2024 –, und es gibt 15 000 Brutpaare der Saatkrähe im Land. Die beiden Wildarten sind also nicht mehr gefährdet; das muss man einfach mal feststellen. Ich möchte auch mal die Regierung oder zumindest Minister Hauk loben, (Zuruf von der CDU: Was?) weil er es wirklich geschafft hat, dass der Wolf ins Jagdrecht übernommen wurde. Ich hätte mich aber noch viel mehr gefreut, wenn wir das hier diskutiert hätten und es eine Abstimmung gegeben hätte. Da wäre ich mal gespannt gewesen, wie sich die Grünen da verhalten hätten. (Beifall bei der AfD – Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Da muss ich auch wieder eines sagen: Wenn dann immer öffentlich gesagt wird, was man machen möchte und wie man den Personen, die von Schäden betroffen sind, helfen möchte, wenn man auf Podiumsdiskussionen das eine sagt, aber praktisch das andere macht, dann ist das ganz einfach nicht glaubwürdig. (Beifall bei der AfD) Da gehört auch das Verhalten dazu, dass man zu dem steht, was man sagt. Es sind eben viele Landwirte von den Schäden betroffen – beim Biber beispielsweise durch die Aufstockung von Gewässern, durch Vernässung, Überflutungen von landwirtschaftlichen Flächen durch das Fällen von Gehölzen, Unterhöhlungen von Böschungen. Aber auch die Saatkrähe verursacht insbesondere bei der Aussaat von Mais und Zuckerrüben, im Obstbau bei Kirschen oder Erdbeeren Schäden. Bei der Saatkrähe haben wir – ich habe mir mal ein paar Zahlen angeschaut – 198 Schadensmeldungen. (Glocke des Präsidenten)

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