Nico Weinmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich die Diskussion verfolge, erscheint sie doch ein Stück weit irrational. Denn im Kern wollen wir alle das Gleiche: Wir wollen den über 113 000 aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrleuten die Möglichkeit eröffnen, auf freiwilliger Basis, wenn sie denn möchten, bis zu einem Alter von 67 Jahren ihre Expertise, ihre Tatkraft den Feuerwehren, aber auch unserer Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Das sollte uns eigentlich motivieren, diesem Wunsch, der im Übrigen aus der Feuerwehr an uns herangetragen wurde, näherzutreten und ihn nicht mit dem Verweis auf einen vermeintlichen Schnellschuss und einem Verweis auf ein mögliches großes Ganzes zurückzustellen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. An- ton Baron AfD: So ist es!) Tatsächlich gibt es viele Gründe, darüber nachzudenken, ob man einen Tauglichkeitsnachweis, wie wir ihn jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen haben, einfordert. Wir sind der Überzeugung – da hat uns die Argumentation, die beispielsweise auch aus der Feuerwehrschule an uns herangetragen wurde, überzeugt –, dass es im Sinne der Betroffenen selbst – auch um ihre Einschätzung zu unterstreichen, aber auch um die Verlässlichkeit der Kameradinnen und Kameraden zu sichern – sinnvoll ist, einen entsprechenden Tauglichkeitsnachweis vorzulegen. Im Übrigen braucht es dann, wenn sowieso ein entsprechender medizinischer Nachweis vorgelegt werden muss, der genau dafür auch Gültigkeit hat, keinen zusätzlichen Nachweis. Vielmehr wird dies auch zur Sicherheit der Kameradinnen und Kameraden dann entsprechend dokumentiert. (Beifall bei der FDP/DVP) Über diese Frage hätten wir diskutieren können. Das wurde leider an dieser Stelle im Ausschuss nicht vorgenommen, sondern es wurde vielmehr darauf verwiesen, dass wir doch in der nächsten Legislaturperiode eine größere Reform des Feuerwehrgesetzes anstrengen wollen. Ich erinnere mich beispielsweise an die Aussprache beim Landesfeuerwehrverband im Herbst dieses Jahres, als verschieiode – 136. Sitzung – Mittwoch, 3. Dezember 2025 dene Punkte auch vonseiten der Feuerwehr angesprochen wurden und Innenminister Strobl gesagt hat: „Ja, ein großes Ganzes werden wir so schnell nicht hinbekommen können, (Zuruf der Abg. Andrea Schwarz GRÜNE) sondern wir müssen die Wünsche, die die Feuerwehrleute an uns, an die Politik herangetragen haben, Stück für Stück umsetzen.“ Diese Aussage haben wir wörtlich genommen und haben deswegen gesagt: Fangen wir doch mit dem an, was wir tatsächlich schnell, auch im Sinne der Feuerwehrleute in unserem Land, umsetzen können, nämlich eine optionale – also auf freiwilliger Basis – Anhebung der Altersgrenze, um den Dienst, die Tatkraft, die Expertise möglichst zu erhalten. Natürlich, Kollege Ranger, haben Sie vollkommen recht, wenn Sie fragen: Wie können wir die Feuerwehrbasis verjüngen? Wie können wir schauen, dass wir auch migrantische Gruppen für die Feuerwehr begeistern? Ja, da müssen wir ran, aber das eine tun, das andere nicht lassen. Eine Antwort auf die Frage „Wie können wir die Feuerwehr verjüngen?“ zu finden, ist etwas, was einen größeren Aufwand bedeutet, ein größeres Hirnen braucht. Da bin ich dabei, auch die Zeit wollen wir uns nehmen. Das entbindet uns aber nicht davon, das umzusetzen, was wir heute bereits umsetzen können. Ich nehme heute zunächst zur Kenntnis, dass wir mit unserem Ansinnen, diese Option für die engagierten Feuerwehrleute tatsächlich zu schaffen, nicht durchdringen werden. Das nehmen wir zur Kenntnis. Aber ich darf auch versprechen: Wir werden – ähnlich wie Sie, Frau Kollegin Schwarz, Herr Dr. Miller, Kollege Ranger, es bereits angedeutet haben – dieses Thema auch in der nächsten Legislaturperiode vorantreiben, weil wir davon überzeugt sind, dass es richtig ist. (Abg. Anton Baron AfD: Die FDP ist doch im nächs- ten Landtag nicht vertreten!) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle noch eine Aussage zu dem Antrag der AfD treffen, den ich allein aus dem Grund ablehne, (Zuruf von der AfD: Weil er von der AfD ist!) weil er das Regelalter auf 67 Jahre hochsetzen will. Wir wollen die Regel bei 65 Jahren belassen und wollen die Option für diejenigen ermöglichen, die freiwillig ihren Dienst verlängern wollen. Das unterscheidet uns elementar: aus der Regel nicht die Ausnahme zu machen. Abschließend gestatten Sie mir an dieser Stelle den Dank der FDP/DVP-Fraktion an alle Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner, die in diesem Land einen großartigen Dienst leisten, und gestatten Sie mir, die Leistungen, die für unsere Gesellschaft so unersetzlich sind, auch entsprechend zu würdigen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
