Norbert Knopf
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute ein Gesetz, das zu den komplexesten Vorhaben dieser Legislatur gehört. Denn es bewegt sich in einem engen Spannungsfeld zwischen europäischem Datenschutzrecht, dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz des Bundes und unserem Landeskrankenhausgesetz. Dieses Zusammenspiel ist anspruchsvoll. Daher hatte ich schon in der ersten Lesung angedeutet, dass es zu Korrekturen kommen könnte. Auch wenn es die Opposition damals etwas überrascht hat: So kann man an einem guten Gesetz noch etwas besser machen. Wir wollen, dass Gesundheitsdaten verantwortungsvoll genutzt werden können – für Forschung und Versorgung –, und das im Vertrauen für Patientinnen und Patienten. Mit dieser Änderung des Landeskrankenhausgesetzes nutzen wir eine Öffnungsklausel des Bundesrechts. Das bedeutet: Krankenhäuser, Rehaeinrichtungen und Universitätskliniken können künftig Gesundheitsdaten unter strengen Auflagen auch an Dritte weitergeben: zur medizinischen, pflegerischen und rehabilitativen Forschung. Damit schaffen wir Rechtssicherheit und Klarheit. Wir ermöglichen Forschung, aber nur unter der Voraussetzung von Pseudonymisierung, Verschlüsselung und einer klaren Datenschutzaufsicht. Datenschutz und Widerspruchsrecht sind uns wichde – 134. Sitzung – Mittwoch, 12. November 2025 tig. Sie sind der Schlüssel, damit Akzeptanz und Vertrauen erhalten bleiben können. Mit dem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU setzen wir einen klaren Akzent: Gesundheitsdaten dürfen künftig auch für Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Public-Health-Forschung genutzt werden. Warum ist das wichtig? Weil Gesundheitsdaten nicht nur der Heilung dienen, sondern auch der Prävention, der Verbesserung der Versorgung und der Sicherheit. Public Health heißt: aus Daten lernen, Krankheiten verhindern und Versorgungsqualität verbessern. Mit dieser Ergänzung stellen wir sicher: Dieses Gesetz dient nicht nur der Forschung, es dient dem Gemeinwohl. Mit unserem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern wir eine Evaluation nach zwölf Monaten. Wir wollen wissen: Wie gut funktioniert das Gesetz in der Praxis? Wie greift der Datenschutz? Wie wirksam ist das Widerspruchsrecht? Und: Wie sicher sind die genetischen Daten? Das ist verantwortungsvolle Gesetzgebung. Wir schaffen Fortschritt, aber wir überprüfen ihn auch. Gesundheitsdatennutzung ist kein fertiges System, sondern ein lernender Prozess. Den wollen wir aktiv begleiten. Denn beim Gesetzgebungsprozess ist uns klar geworden: Forschung ist ein breites Feld. Daten werden auch in kleineren Einrichtungen erhoben, und Forschung erfolgt in größeren Verbünden. Wir brauchen eine breite und fundierte Grundlage für die Forschung. Die Datenweitergabe muss nicht nur sicher sein, sondern auch praktikabel. Daher wollen wir zeitnah überprüfen, ob uns dieser Spagat auch in der Praxis gelungen ist. Mit dieser Gesetzesänderung und mit unserem Änderungsund unserem Entschließungsantrag machen wir Baden-Württemberg zu einem verlässlichen und verantwortungsvollen Standort für Gesundheitsforschung. Wir verbinden Datenschutz mit Fortschritt, Prävention mit Innovation und wissenschaftliche Freiheit mit öffentlicher Verantwortung. Das ist moderne Gesundheitspolitik mit Maß, mit Mut und mit Menschlichkeit. Ich bitte Sie daher, dem Gesetz, dem Änderungsantrag und dem Entschließungsantrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
