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Thomas Blenke

12.11.2025 Sitzungen 17/134

Besten Dank. – Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, dass wir heute auch zu späterer Stunde noch einmal sehr, sehr konstruktiv und engagiert über einen Gesetzentwurf beraten können, der für die Sicherheit in unserem Land sehr wichtig ist: die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. ode – 134. Sitzung – Mittwoch, 12. November 2025 Ich möchte mich ausdrücklich bei allen vier Fraktionen hier vor mir für die bisherige Beratung im parlamentarischen Verfahren, in der ersten Lesung, vor allem auch im Innenausschuss und auch jetzt heute, sehr, sehr herzlich bedanken. Gestatten Sie mir ganz kurz – es ist Ihre Entscheidung, die Entscheidung des Parlaments – ein, zwei Anmerkungen zu den Änderungsanträgen. Kollege Weirauch, zum ersten Antrag von Ihnen mit der erheblichen Beobachtungsbedürftigkeit möchte ich Ihnen etwas vorschlagen – das ist ja schon ein bisschen eine Materie für Feinschmecker –: (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Kann man sagen! – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Sie haben ja schon mal einen Brief von uns bekommen, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ja!) aber ich würde Ihnen anbieten, wenn Sie es wünschen – nur, wenn Sie es wünschen –, dass wir Ihnen da noch einmal eine vertiefte Erläuterung zukommen lassen. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ja, gern! Sehr gern!) – Ja? Also, das ist hiermit zugesagt. Danke schön. Zum Zweiten zu Ihrem Antrag mit dem Ständigen Bevollmächtigten: Auch das mögen Sie hier entscheiden. Ich will nur auf eines hinweisen. Die Anregung haben Sie wohl aus der Bundesregelung, wo es den Ständigen Bevollmächtigten gibt. Der Unterschied ist aber: Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes passt nicht nur auf einen Dienst auf, sondern auf drei: (Heiterkeit des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst. Das ist eine andere Arbeitsweise und auch eine andere Herangehensweise. Ich darf Ihnen sagen – Sie entscheiden es; nur damit Sie wissen, worüber Sie entscheiden –: Dieser Ständige Bevollmächtigte beim Bund hat 33 Mitarbeiterstellen. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das haben wir aber nicht gefordert! – Vereinzelt Heiterkeit) – Ja, das haben Sie nicht gefordert. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Die Akten würden wir uns schon angucken!) Ich wollte nur sagen, in was für einer Dimension wir uns hier bewegen. Also bei zehn Stellen oder irgendwo so in der Gegend wären wir hier im Land vermutlich auch. – Sie entscheiden; ich wollte es einfach nur zu bedenken geben. Kollege Weinmann, der Minister hatte Ihnen ja im Rahmen der ersten Lesung da schon wegen Ihres – – Das kann man so sehen, und das nehmen wir natürlich auch an, wie Sie es schildern. Ich sehe das, ehrlich gesagt, nicht ganz so wie Sie, was die Berührtheit des Rechtsstaatsprinzips angeht. Uns ging es darum – wir haben es ganz bewusst so gemacht; wir haben anhängige Verfassungsgerichtsverfahren gehabt –, (Staatssekretär Thomas Blenke) zu verhindern, dass wir während laufender Verfassungsgerichtsverfahren, deren Ausgang wir noch nicht kennen, eine gesetzliche Regelung machen und dann natürlich Gefahr laufen, dass wir kurz danach wieder zu Ihnen kommen und sagen müssen: „Sorry, wir müssen es jetzt noch einmal ändern wegen des Bundesverfassungsgerichts.“ Übrigens: Wir sind da nicht allein unterwegs. Die Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Berlin befinden sich ebenso wie wir gerade noch im parlamentarischen Verfahren. Ich meine aber, die sind noch nicht ganz so weit wie wir. Jedenfalls: Wir befinden uns da in guter Gesellschaft. Aber Ihre Meinung akzeptiere ich selbstverständlich. Ich wollte es nur aus unserer Sicht noch einmal darlegen. Die intensive und zugleich sachorientierte Diskussion hat doch gezeigt, wie ernsthaft wir alle hier im Haus die Verantwortung, den Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung – mit „alle“ meine ich die vier demokratischen Fraktionen – wahrnehmen, gerade in Zeiten politischer Spannungen. (Lachen des Abg. Joachim Steyer AfD – Abg. Anton Baron AfD: Die demokratischen Einheitsfraktionen! – Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Ihre Unterstützung für unser Gesetzgebungsverfahren und diese sehr sachliche Beratung sind uns sehr wichtig. Ich sage das für das Innenministerium, ich sage das auch für Herrn Minister Strobl und für mich persönlich. Ich sage das aber auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den entsprechenden Behörden, vor allem im Landesamt für Verfassungsschutz, tätig sind. Für die sind dieser Rückhalt und diese sehr ernsthafte Befassung mit dieser Thematik sehr, sehr wichtig, und sie spüren dadurch auch den entsprechenden Rückhalt. (Abg. Anton Baron AfD: Was für Rückhalt? Ja, ja, der Regierungsschutz!) Wir haben heute als eines der ersten Länder, Kollege Weinmann, über ein Gesetz über den Nachrichtendienst zu beschließen, das insgesamt alle Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Das ist schon ein Wert an sich. (Abg. Sandro Scheer AfD: Ist das nicht normal? – Gegenruf der Abg. Carola Wolle AfD: Das ist nor- mal!) Das gilt insbesondere auch für das Stufenmodell. Die Ausgestaltung der Eingriffsschwellen wurde mehrfach und intensiv – auch nachdem bereits das Bayerische Verfassungsschutzgesetz neu beschlossen worden war – in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe entsprechend beraten. Dort bestand auch Konsens, dass nun auch die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Kriterien der Beobachtungsbedürftigkeit den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen entsprechen. Unser Gesetzentwurf ist hier normenklar, er ist schlüssig und er ist anwenderfreundlich. Gleichzeitig setzen wir Maßnahmen aus dem Sicherheitspaket „Sicherheit stärken, Migration ordnen, Radikalisierung vorbeugen“ um, auf das sich die grünschwarze Koalition im September vergangenen Jahres geeinigt hat. Damit haben wir heute schon die zweite gesetzliche de – 134. Sitzung – Mittwoch, 12. November 2025 Umsetzung eines Bestandteils dieses so wichtigen Sicherheitspakets. Auch dafür einen ganz herzlichen Dank. Wir haben zwei neue Befugnisse, mit denen wir den Verfassungsschutz stärken, nämlich einerseits die Befugnis zur Funkzellenabfrage und andererseits die Übermittlungsersuchen an Betreiber von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum. Das sind wichtige Befugnisse und Möglichkeiten, etwa um im islamistischen Spektrum Kontaktnetzwerke zu identifizieren oder im Rahmen laufender Observationen weiter gehende Erkenntnisse zu gewinnen. Neu sind auch die Regelungen zur Eigensicherung des Landesamts für Verfassungsschutz vor sicherheitsgefährdenden und geheimdienstlichen Tätigkeiten. Dann möchte ich zum Schluss – auch das ist wichtig – noch die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle erwähnen. So wurde jetzt erstmals eine Rechtsgrundlage für den Austausch der Parlamentarischen Kontrollgremien der Länder und des Bundes geschaffen. Damit setzen wir die Anforderungen aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle um. An dieser Stelle möchte ich mich bei dem Kollegen Hildenbrand als Vorsitzendem des Parlamentarischen Kontrollgremiums sowie auch bei den anderen Mitgliedern dieses Gremiums wirklich ganz herzlich bedanken für die sehr, sehr konstruktive und engagierte Arbeit des Kontrollgremiums – ich darf ja manchmal dabei sein – bei der Überprüfung unserer Verfassungsschutzbehörden, des Landesamts für Verfassungsschutz. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Danke schön!) Meine Damen und Herren, der Verfassungsschutz verkörpert den Selbstbehauptungswillen unseres demokratischen Rechtsstaats. Das gilt gerade jetzt, in schwierigen Zeiten. Der Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem (Lachen des Abg. Miguel Klauß AfD) unserer Demokratie, das anzeigt, wo sich extremistische Tendenzen verdichten, wo sich neue Radikalisierungsmilieus bilden und wie diese unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden. Der Vollständigkeit halber möchte ich an dieser Stelle betonen: Extremismus aus allen Richtungen – von rechts, von links, religiös motiviert oder anderer Ideologie zuzuschreiben – ist zutiefst abzulehnen. Mit anderen Worten: Unser Verfassungsschutz – das sage ich hier jetzt wirklich einmal in dieser Deutlichkeit, damit es alle hören – (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: „Unsere“ Demo- kratie hat jetzt „unseren“ Verfassungsschutz!) hat einen 360-Grad-Blick und ist auf keinem Auge blind. (Abg. Anton Baron AfD: Ach so!) Ich habe am Montag dieser Woche – die Referatsleiterin war ebenfalls mit dabei – die Personalversammlung des Landesamts für Verfassungsschutz besucht, weil ich einfach auch den (Staatssekretär Thomas Blenke) Kollegen, die naturgemäß ja nicht auf der Bühne arbeiten, einmal die entsprechende Wertschätzung übermitteln wollte. (Abg. Anton Baron AfD: Na klar! Im Dienste der Re- gierung!) Ich habe dort erlebt, mit welch einer Motivation, mit welch einer Hingabe die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesamt für Verfassungsschutz tätig sind. Dafür möchte ich auch hier vor dem Hohen Haus unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landesamt für Verfassungsschutz ein ganz, ganz herzliches Dankeschön aussprechen. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP) Meine Damen und Herren, ich habe Ihren Reden weitestgehend entnommen, dass wir mit einer gewissen Zustimmung rechnen können. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Sie haben immer eine gewisse Zustimmung als Regierung!) Das wäre sehr schön. Sie leisten damit unserer Demokratie einen sehr guten Dienst. Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der FDP/DVP)

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