Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Razavi. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn bei den Kolleginnen und Kollegen herzlich für die gute Anhörung bedanken, die wir im Ausschuss hatten. Wir sind uns einig – das wurde bei den Redebeiträgen gerade deutlich –, dass wir diese Gesetzesänderung auf den Weg bringen, um das Vermessungswesen in unserem Land zukunftsfähig zu machen und vor allem leistungsfähig zu halten. Warum ist das wichtig? Denken wir nur einmal an das Liegenschaftskataster. Für die Bürgerinnen und Bürger im Land und vor allem auch für die Wirtschaft erbringt es eine ganz zentrale Dienstleistung. Denn es gewährleistet schlicht und ergreifend den Rechtsfrieden an Grund und Boden. Oder schauen wir auf die Infrastruktur, auf den Bau von Brücken, von Schienen, von Straßen. Ohne die gute Arbeit der Vermessungsbehörden und der Vermessungsingenieure würde vieles davon nicht gut laufen. Deswegen liegt es auf der Hand: Ein verlässliches Vermessungswesen ist eine ganz wichtige Stütze für einen funktiode – 134. Sitzung – Mittwoch, 12. November 2025 nierenden Staat. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass das Ganze stabil bleibt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Genau an dieser Stelle sehen wir Handlungsbedarf. Deswegen geben wir dem Vermessungsgesetz ein echtes Update. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Zum einen machen wir das Vermessungsgesetz digitalfähig – dabei geht es vor allem darum, die Regelungen fit zu machen für die Open-Data-Welt –, und zum anderen wollen wir mit diesem Gesetz die beiden tragenden Säulen eines funktionierenden Vermessungswesens stärken, und zwar die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die unteren Vermessungsbehörden. Diese beiden Säulen halten im amtlichen Vermessungswesen den Laden – salopp gesagt – am Laufen. Weil das so wichtig ist, möchte ich an dieser Stelle herzlich Danke sagen: Danke an die Vermessungsingenieure, die als Beschäftigte in der Vermessungsverwaltung oder eben als öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure diese wichtige und gute Arbeit leisten. Mir ist es daher aber wichtig, dass sowohl die unteren Vermessungsbehörden als auch die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure auch in Zukunft fachlich stark und handlungsfähig aufgestellt sind. Deshalb haben wir beide Säulen des amtlichen Vermessungswesens bei der Änderung dieses Gesetzes in den Blick genommen. Wir greifen zum einen ganz zentrale Wünsche der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure auf, indem wir sie bei ihrer Vergütung den unteren Vermessungsbehörden gleichstellen – damit werden sie als Behörden im Sinne des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes behandelt und können künftig vollstreckbare Gebühren für ihre Leistungen erheben, anstatt wie bisher privatrechtlich abzurechnen –, und wir haben dafür gesorgt – das ist ganz wichtig –, dass angehende Vermessungsingenieure in Zukunft die Anwärterzuschläge nicht mehr zurückzahlen müssen, wenn sie nach der Prüfung nicht zum Staat, sondern zu einem ÖbVI-Büro gehen. Ich finde, das ist eine ganz erhebliche Verbesserung für die Nachwuchssicherung – darum geht es uns ja vor allem auch – der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und gehört deshalb zum Gesamtbild dazu. Ich habe bereits betont, dass es für ein funktionierendes Vermessungswesen wichtig ist, dass beide Säulen gut aufgestellt sind. Deswegen müssen wir uns auch um die zweite Säule kümmern: um die unteren Vermessungsbehörden. Die unteren Vermessungsbehörden sind für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig und damit für die Sicherung von Grundeigentum im Land. Wir müssen die Leistungsfähigkeit der unteren Vermessungsbehörden strategisch sicherstellen – das hat auch die öffentliche Anhörung im Ausschuss noch einmal sehr deutlich unterstrichen –, und wir müssen dafür sorgen, dass die unteren Vermessungsbehörden weiterhin ihren Nachwuchs ausbilden können – den qualifizierten Nachwuchs –, dass sie dort auch praktische Erfahrungen sammeln können und damit fachlich stark bleiben. Nur so bleibt das Liegenschaftskataster verlässlich und vor allem fehlerfrei. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) (Ministerin Nicole Razavi) Hierzu wollen wir das Tätigkeitsfeld der unteren Vermessungsbehörden mit Bedacht – ich betone: mit Bedacht – und in einem nur sehr begrenzten Umfang nachjustieren. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ich sage noch einmal ganz deutlich: Auch in Zukunft – bei allem Gegrummel von rechts – wird das Ziel gelten: 80 % der Liegenschaftsvermessungen werden durch private und 20 % durch staatliche Vermessungsingenieure erledigt. Das heißt, an dieser schon vor vielen Jahren vereinbarten Zielmarke, an dieser Verteilung, an diesem Verhältnis wird dieses Gesetz nichts ändern. Was wir im Gesetz jetzt ändern, wirkt – ich sage es mal so – minimalinvasiv. Es ist eng begrenzt und dient allein dem Erhalt der Fachkompetenz der Ausbildung des Berufsnachwuchses bei den unteren Vermessungsbehörden. Das grundsätzliche Ziel unseres Gesetzentwurfs wurde durch den Änderungsantrag der beiden Regierungsfraktionen in der Ausschussberatung nochmals bekräftigt. Dadurch soll jetzt im Normtext nachgezeichnet werden, was in der Gesetzesbegründung der Landesregierung bereits enthalten war. Was also in unserer Begründung des Gesetzentwurfs stand, steht jetzt im Gesetzestext selbst. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz tatsächlich dafür sorgen, dass das Vermessungswesen als Ganzes auch morgen stark bleibt, verlässlich bleibt und vor allem modern ist. Darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger im Land verlassen, auch die Unternehmen. Ich freue mich über die, wie vorhin ausgeführt, breite Zustimmung in diesem Haus. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
