Christine Neumann-Martin
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf zur Änderung des Vermessungsgesetzes stellen wir die Weichen für ein modernes, digitales und zugleich rechtssicheres Vermessungswesen in Baden-Württemberg. Es ist ein Gesetz, das Zukunft mit Augenmaß gestaltet. Worum geht es? Wir passen mit dieser Novelle das Vermessungsgesetz des Landes an EU- und bundesrechtliche Vorgaben hinsichtlich Open Data an. Damit werden Geobasisinformationen künftig als Open Data öffentlich – wie der Kollege schon gesagt hat – zur Verfügung stehen. Das ist kein kleiner Schritt, sondern ein wichtiger Baustein bei der Digitalisierung unseres Landes. Denn präzise Geodaten brauchen wir z. B. als Basis für eine moderne Stadtplanung, für Verkehrssteuerung oder den Katastrophenschutz. Die Daten, die heute in der Vermessung entstehen, sind morgen der Rohstoff für Innovation. Unternehmen, Start-ups oder auch Forschungseinrichtungen erhalten einen Zugang zu Daten, die bislang gebührenpflichtig oder nur mit Einschränkungen verfügbar waren. Das bringt Baden-Württemberg auch als Wirtschafts- und als Digitalisierungsstandort weiter voran. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) ode – 134. Sitzung – Mittwoch, 12. November 2025 Ein zweiter Punkt ist die Stärkung der Vermessungsverwaltung und die Sicherung der Ausbildungsfähigkeit. Mit der Neuregelung erweitern wir die Möglichkeiten der Vermessungsbehörden, Katastervermessungen durchzuführen – ausdrücklich zum Zweck der Ausbildung und zur Sicherung der Fachkompetenz. Zugleich wahren wir die Interessen der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure als wichtigem Bestandteil unseres baden-württembergischen Mittelstands. (Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Cindy Holmberg und Tayfun Tok GRÜNE – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Mit einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen haben wir im Rahmen der Ausschussbefassung noch einmal nachgeschärft. Unser Ziel ist es, die wirtschaftliche Planungssicherheit der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure so weit wie möglich zu erhalten. Deshalb beschränken wir die Katastervermessung der Vermessungsbehörden nun bereits im Gesetzestext auf bis zu zehn Anträge je Landkreis und Kalenderjahr und auf nicht einwandfreie Gebiete. Zudem sind die Anträge der oberen Vermessungsbehörde anzuzeigen. Ich freue mich, dass dieser Gesetzentwurf im Ausschuss eine breite Mehrheit gefunden hat und neben den Regierungsfraktionen auch die SPD und die FDP/DVP zugestimmt haben. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Klaus Ranger SPD) Darin sehe ich auch ein fraktionsübergreifendes Signal der Wertschätzung für die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, deren Arbeit und Leistung hier im Haus auch in hohem Maß anerkannt werden. Das Gleiche gilt aber selbstverständlich auch für die Tätigkeiten der Vermessungsbehörden im Land. Die FDP/DVP-Fraktion hat nun einen Antrag eingebracht, der inhaltlich noch etwas weiter geht und jegliche Änderung des Aufgabengebiets der unteren Vermessungsbehörden ablehnt. Dem können wir – das können Sie sich schon fast vorstellen – nicht zustimmen – zum einen, weil wir bereits einen guten Kompromiss gefunden haben; zum anderen berücksichtigt der Antrag aus unserer Sicht nicht ausreichend die Ausbildungssituation bei den unteren Vermessungsbehörden. Meine Damen und Herren, insgesamt liegt uns mit der Beschlussempfehlung ein ausgewogener, moderner und zukunftsorientierter Entwurf für die Änderung des Vermessungsgesetzes vor. Es ist ein guter Kompromiss zwischen den Anliegen der unteren Vermessungsbehörden und den Interessen der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Und ich lege Wert darauf: Wir modernisieren nicht um der Modernisierung willen, sondern weil wir wissen, dass eine leistungsfähige Verwaltung, verlässliche Daten und qualifizierte Fachkräfte die Grundlage für gute Politik vor Ort sind. Ich bitte Sie alle daher herzlich darum, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Damit machen wir unser Vermessungswesen wieder fit für die Zukunft. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
