Florian Wahl
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diesen inhaltlich doch nüchternen und vollkommen fachpolitischen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Versorgung älterer Menschen in diesem Land strukturell zu verbessern und dem ernsten Thema Einsamkeit zu begegnen. Wir wollen präventive Hausbesuche in Baden-Württemberg durch mobile Gemeindeschwestern für ältere Menschen, die noch nicht pflegebedürftig sind und die noch nicht einen Rechtsanspruch auf Beratung nach SGB XI haben, flächendeckend etablieren. Mit diesem Wunsch sind wir auch in diesem Haus nicht allein. (Florian Wahl) Wir hatten bereits zwei Enquetekommissionen. Bei der ersten hatte Manfred Lucha, der damals nicht Minister war, den stellvertretenden Vorsitz. Da haben wir explizit das, was wir heute, zehn Jahre später, als Gesetzentwurf vorschlagen, einstimmig in diesem Haus verabschiedet. Nichts ist passiert. Wir hatten nach der Coronapandemie die Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“. Auch da steht im Abschlussbericht, dass man diesen Ansatz auf Landesebene verfolgen möchte. Darin stand nicht: „Wir warten, ob der Bund im Leistungsrecht etwas macht“, sondern da steht: Wir wollen diesen Anspruch gewährleisten, dass es präventive frühzeitige Hausbesuche gibt. Warum muss eine Oppositionsfraktion – die keine Mehrheit hier in diesem Haus hat – einen Gesetzentwurf formulieren? Sie muss ihn formulieren, weil Sie Ihre eigenen Ziele, die Sie hier beschlossen haben, seit zehn Jahren nicht auf die Kette bekommen haben. (Beifall bei der SPD) Wenn wir uns doch einig sind: Wir kamen mit dem Vorstoß, das zu machen, vor einem Jahr. Ein Jahr diskutieren wir nun – seit Januar 2025 – über das Thema. Kollege Bückner hat es richtigerweise gesagt: Wir hatten sehr viel Zeit für Beratungen. Wir haben Anhörungen gestartet etc. Im Ziel sind wir uns einig. Aber Sie haben dieses Jahr nicht genutzt, in irgendeiner Form diesen Fehler, diese Versorgungslücke, die es in Baden-Württemberg gibt – ein Problem, das in Rheinland-Pfalz und teilweise auch in anderen Bundesländern schon lange erfolgreich gelöst worden ist –, zu beheben. Auch das haben wir in der Anhörung gehört. Sie sind es nicht angegangen. Natürlich haben wir auch Rückmeldungen, gerade in der Anhörung, bekommen, und wir haben u. a. mit einem Änderungsantrag versucht, diesen zu entsprechen. Es sind natürlich Kritikpunkte gekommen. Die einen sagen, das Qualifikationsniveau für so eine Gemeindeschwesterplus sei zu hoch, die anderen sagen, es sei viel zu niedrig. Die einen sagen, die brauchen gar keine Ausbildung, die anderen sagen, sie brauchen ein Studium. Da waren wir mit der Fachkraftausbildung relativ in der Mitte. Die Kommunen sagen: Wir hätten gern dieses Angebot, komplett finanziert. Jetzt muss man sagen: Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass, wenn die Kommune sich entscheidet, dies einzuführen, 75 % der Personalkosten vom Land gezahlt werden. Wenn der Gemeindetag sagt, er hätte gern 100 %, dann ist das natürlich total verständlich und ist seine Aufgabe. Aber ich denke, 75 % Förderung für die Etablierung sind schon ein ziemlich gutes Angebot. Momentan machen das Städte wie Karlsruhe und Stuttgart, ohne einen Cent dafür zu bekommen. Es gehört zu einer parlamentarischen Debatte und zur Beratung eines Gesetzentwurfs dazu, dass es da unterschiedliche Punkte gab. Und da kamen ganz viele Anregungen. Aber eines stand in keiner Stellungnahme: Es stand nicht drin, dass wir dieses Gesetz nicht brauchen, dass wir dieses Angebot in Baden-Württemberg nicht brauchen. Die Einzigen, die an dieser Stelle, obwohl sie in Verantwortung sind, seit zehn Jahren nichts zu bieten haben, sind leider Sie. Heute wird das natürlich abgelehnt werden, und der Minister hat ja am Schluss der Beratungen schon mal die Frage aufgeode – 134. Sitzung – Mittwoch, 12. November 2025 worfen: „Inwiefern ist das überhaupt eine Aufgabe des Landes?“, und darauf verwiesen, das sei Leistungsrecht; darum solle sich doch der Bund an dieser Stelle kümmern. Aber ich habe schon eine Frage an Sie, Herr Minister: Warum haben Sie denn eigentlich viele Jahre lang mit PräSenZ ein Modellprojekt, das genau dies ist, in diesem Land finanziert? Ich denke: ohne dass Sie jemals vorhatten, dies umzusetzen. Sie haben Strukturen vor Ort kurzfristig gefördert, statt strukturelle Verlässlichkeit – auch für die Kommunen – zu schaffen. Deswegen ist es sehr bedauerlich, dass dieser Gesetzentwurf heute keine Mehrheit finden wird. Aber ich hoffe, wir treffen uns an anderer Stelle wieder, wo wir darüber reden können und für die Menschen vielleicht wirkliche Verbesserungen schaffen können, die dringend notwendig sind, gerade in Zeiten wie diesen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
