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Tim Bückner

CDU 12.11.2025 Sitzungen 17/134

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der SPD beschäftigt uns nun schon seit geraumer Zeit. Die erste Lesung fand noch vor der Sommerpause statt. Dementsprechend ausgiebig konnten wir uns mit dem Gesetzentwurf und der Thematik dahinter befassen. Ich stimme der Kollegin Petra Krebs absolut zu, dass der Hintergedanke, der diesem Berufsbild zugrunde liegt, nicht zur Disposition steht und auch nicht Kernpunkt der Kritik ist, die jetzt folgen wird. Es gebührt der SPD wirklich auch Dank dafür, dass sie die Diskussion angestoßen hat. Es waren vor allem die beiden Anhörungen – die schriftliche Anhörung mit den Stellungnahmen und die mündliche Anhörung in öffentlicher Sitzung –, die unseres Erachtens gezeigt haben, dass der Gesetzentwurf so, wie er konkret vorliegt, nicht zustimmungsfähig ist. Die SPD hat nun zu einem der drei Punkte, auf die sich die Kritik konzentriert hat, einen Änderungsantrag vorgelegt. Dieser Punkt wurde in der schriftlichen und der mündlichen Anhörung kritisch beurteilt: Es geht um die Altersgrenze der Zielde – 134. Sitzung – Mittwoch, 12. November 2025 gruppe, die bisher bei Menschen, die nicht pflegebedürftig waren, bei 80 Jahren lag. Das wurde jetzt weiter gefasst. Das war in der Tat ein Kritikpunkt, der nun korrigiert wurde, wodurch sich dann aber Fragezeichen an anderer Stelle auftun. Der Gesetzentwurf sieht bei der Finanzierung der Personalkosten nach wie vor einen kommunalen Anteil in Höhe von 25 % vor. Nach Ihrer eigenen Berechnung im Gesetzentwurf beläuft sich der Förderanteil im Landeshaushalt auf 20 Millionen €. Bei 25 % würde das etwa 7 Millionen € für die kommunalen Haushalte bedeuten. Diese Summen würden natürlich noch deutlich höher, wenn man die geförderten Vollzeitäquivalente ausweiten würde, was auch der Wunsch der Kommunen und der Verbände in den Anhörungen war. Dann sprechen wir nicht mehr von 20 Millionen € für das Land oder 7 Millionen € für die Kommunen, sondern schnell vom Doppelten oder Dreifachen. Landauf, landab – das wissen wir alle – werden derzeit Freiwilligkeitsleistungen in den kommunalen Haushalten stark gekürzt oder komplett gestrichen, um überhaupt genehmigungsfähige kommunale Haushalte hinzubekommen. Insofern ist es fern jeder Realität, zu erwarten, dass die Kommunen in der Lage und willens wären oder sein werden, diese Kofinanzierung zu schultern. Aber auch für den Landeshaushalt bedeuten diese Summen – hier sprechen wir von Summen, die im gegenwärtigen Haushalt weder eingeplant noch vorhanden sind –, dass diese Belastungen nicht von heute auf morgen geschultert werden können. Keine Antwort gibt es auf die Frage, wie die Gemeindeschwesterplus – das hat Petra Krebs gerade sehr breit ausgeführt – in das bestehende Gebilde aus Pflegestützpunkten, Quartiersarbeit, Community Health Nurse und weiteren Modellprojekten oder Berufsbildern eingebaut werden soll, ohne dass dadurch Doppelstrukturen entstehen und Ineffizienzen auftreten. Es war sehr gut – das sage ich wirklich aus Überzeugung und mit Anerkennung –, dass wir uns ausgiebig mit diesem Gesetzentwurf befasst haben und befassen konnten. Da gebührt der SPD auch wirklich ehrliche Anerkennung und Dank, dass wir diese Thematik breit diskutieren konnten. In Summe aber überwiegen hier die Kritikpunkte deutlich. Deshalb werden wir, die CDU-Fraktion, den Gesetzentwurf ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU)

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