Rüdiger Klos
Herr Präsident, werte Kollegen! Zuerst darf ich Ihnen, Frau Böhlen, und Ihrem Team für den ausführlichen Bericht und die Tatsache, dass wir im Vorfeld ein offenes und konstruktives Gespräch führen konnten, danken. Kollege von Eyb, ich muss jetzt direkt darauf eingehen; eigentlich wollte ich gar nicht auf die Kehrtwende der CDU eingehen. Aber wenn Sie hier von „skeptisch“ reden, wie Sie damals vor zehn Jahren gewesen seien, als 2015 die Befassung erfolgte: Ich habe mir jetzt auf die Schnelle mal herausgefischt, was der Kollege Hauk damals gesagt hat. Er nannte den Entwurf eine – Zitat – „linke Machenschaft“. Der Bürgerbeauftragte sei das „institutionalisierte Misstrauen gegenüber der Polizei“. Die Grünen hätten ein „gestörtes Verhältnis zur Freiheit in Deutschland“. Das Verhältnis zu den Sicherheitsorganen sei ungeklärt. Der Entwurf zeichne ein „tiefgründiges Misstrauen gegenüber jedem Abgeordneten“, der nämlich der wahre Volksvertreter sei. Also: „Skeptisch“ kann man das nicht nennen. Man hätte ja meinen können, die Regierung Kretschmann I öffne das Tor zur Hölle. Das muss ich Ihnen schon mal sagen. (Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU: Uns unterschei- det, dass wir lernfähig sind! – Lachen bei der AfD) Ich erinnere jedoch daran, Kollege von Eyb, dass Sie – auch das habe ich schnell mal überprüft – wenige Monate nach der damaligen Rede vom Kollegen Hauk hier in der Regierung saßen. Und da haben Sie nichts von dem umgesetzt, was Sie noch wenige Monate vorher kritisiert hatten. Ich sage Ihnen eines: Genau deshalb wenden sich doch die Wähler von Ihnen ab: weil Ihre politischen Aussagen und Positionen mittlerweile die Halbwertszeit von Eintagsfliegen haben. (Beifall bei der AfD) ode – 130. Sitzung – Mittwoch, 8. Oktober 2025 Jetzt kommen wir zu einer weiteren erstaunlichen Tatsache: dass nämlich alle Vorredner hier um den Faktor Kosten herumgeschlichen sind wie die Katze um den heißen Brei. (Zuruf von der AfD: Jawohl!) Vorausschicken will ich, dass sich die Kritik jetzt nicht persönlich an Frau Böhlen oder ihre Mitarbeiter richtet, sondern dass hier grundsätzliche, strategische, fundamentale Überlegungen der AfD-Fraktion zum Tragen kommen. Die Aufgaben, die Arbeitsweise und die Aktivitäten der Bürgerbeauftragten sind im Bericht ausführlich wiedergegeben. Es fällt aber auf, dass die Befassung mit diesen Anliegen der Bürger zunächst in weiten Teilen ureigene Aufgabe von uns Abgeordneten ist. Dann sage ich Ihnen von der Logik her eines: Wenn Sie jetzt die Bürgerbeauftragte so loben und erklären, dass sie notwendig sei, dann heißt das im Umkehrschluss: Die Abgeordneten machen ihren Job nicht richtig. Das ist die unausweichliche Konsequenz. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: 17 davon kenne ich! – Vereinzelt Heiterkeit – Lachen bei der AfD) – Oh Mann! – Ebenso stehen für die aufgerufenen Fälle weitere Anlaufstellen wie der Petitionsausschuss oder spezialisierte Gremien wie der Opferschutz – ich sage nur: WEISSER RING – zur Verfügung, und einige Kollegen sind ja auch im Kuratorium der Opferhilfe. Dann gibt es Gerichte, Schutzvereinigungen und nicht zuletzt Rechtsanwälte zur Durchsetzung der eigenen Position. Der Hinweis, dass die Bürgerbeauftragte sehr schnell zusätzliche Anliegen erledigen könne, kann doch nicht dazu führen, dass wir eine zusätzliche Behörde schaffen, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist keine Be- hörde!) sondern dann müssen z. B. im Petitionsausschuss die Strukturen und Abläufe optimiert und verbessert werden. Jetzt gehen wir einmal auf die Zahlen ein. Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind im Einzelplan 01 auf Seite 73 sage und schreibe sieben Planstellen vorgesehen, davon sechs Beamte im gehobenen und im höheren Dienst. Von gut 670 000 € im Etat entfallen allein über eine halbe Million Euro auf die Personalkosten. Dem stehen 882 angelegte Akten gegenüber. Das sind pro Planstelle keine 150 Akten – im Jahr! Dazu ein Vergleich: In der Ausländerbehörde – ich habe mich dort extra erkundigt, aber nicht nur dort – sind über 1 000 Fallakten pro Mitarbeiter keine Seltenheit. Davon ist bei der Bürgerbeauftragten die Zahl der Mitarbeiter – bezogen auf die Planstellen – weit entfernt. Wenn man dann die Angelegenheiten analysiert, sieht man: Es gab 229 externe Beschwerden gegen die Polizei und weitere 195 gegen andere Ordnungsbehörden. Das macht zusammen 424, also nahezu die Hälfte aller Fälle. Da muss man schon einmal fragen, wie viele dieser Probleme auch durch Fehler in sozialen Umgangsformen auch der Antragsteller begründet sind. Ob die Bürgerbeauftragte dann die richtige Stelle ist, um das zu adressieren, das muss man schon mit einem Fragezeichen versehen. (Rüdiger Klos) Dann haben wir 34 Eingaben, die von Polizeibeamten stammen. Das sind ja nicht einmal 4 %. Beim besten Willen: Die Kosten der Bürgerbeauftragten im Etat – heruntergebrochen auf die Einzelfälle – sind, erst recht in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten, nicht mehr zu vertreten. Ich nenne nur Bosch, um einmal darauf hinzuweisen, wo wirklich die Probleme in diesem Land liegen. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, logischerweise fordern wir, die AfD-Fraktion, konsequenterweise nach wie vor die Streichung dieser Position. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!)
