Arne Braun
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! „THE LÄND“ bildet auf höchstem Niveau die benötigten Fachkräfte von morgen aus. Die Hochschulen und Akademien in unserem Land machen Baden-Württemberg zu einem attraktiven, national wie international renommierten Standort für die Wissenschaft, für Forschung, Lehre und Innovation. Mit ihrer Lehre gewährleisten die Hochschulen, dass sich die unterschiedlichsten jungen Menschen – ihren Interessen und Begabungen entsprechend – wissenschaftlich und künstlerisch aus- und weiterbilden und dass sie im Anschluss daran auch eine angemessene Tätigkeit ergreifen können. Die Studierenden, die Absolventinnen und Absolventen, leisten als akademische Fachkräfte eine ganze Menge, was den Standort Baden-Württemberg zu dem macht, was er ist. Genau aus diesem Grund ist es richtig und wichtig, die ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlüsse gebührenfrei anzubieten. Für internationale Studierende, also Menschen von außerhalb der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraums, die für ihr Studium nach Baden-Württemberg kommen, werden seit dem Wintersemester 2017/2018 Gebühren erhoben. Für das Lehrangebot einschließlich der Betreuung werden die Studierenden mit 1 500 € – Sie haben es gesagt – pro Semester an den Kosten für ihre hochschulische Berufsausbildung beteiligt. Das ist jedoch nicht kostendeckend. Denn in erster Linie dienen die Gebühreneinnahmen der Hochschulen der Finanzierung der qualitativ hochwertigen Betreuung internationaler Studierender und ermöglichen bundesweit überdurchschnittliche Betreuungsrelationen, die aus unserer Sicht einen Standort- und Wettbewerbsvorteil darstellen. Auswertungen der Prüfungsstatistiken deuten darauf hin, dass sich seit der Einführung der Studiengebühren der Studienerfolg internationaler Studierender im Land weiter verbessert hat. Insbesondere vor dem Hintergrund des akademischen Fachkräftemangels, hauptsächlich im MINT-Bereich, kommt es gerade darauf an, nicht nur internationale Studierende anzuwerben, sondern sie auch erfolgreich bis zum Abschluss zu führen. Kommen wir zu den Zahlen: Zum Wintersemester 2024/2025 waren mehr als 12 750 gebührenpflichtige internationale Studierende immatrikuliert. Das ergibt im Jahr 2024 Gebühren in Höhe von etwa 33 Millionen €. Davon bleiben 20 % direkt an den Hochschulen, und der Rest fließt in die Finanzierung der Hochschulkapitel im Haushalt. Das ist ein beachtlicher Beitrag für die Finanzierung der Hochschullandschaft. Das alles beweist, „THE LÄND“ ist und bleibt für internationale Studierende attraktiv. Wir sehen auch: Die internationalen Studiengebühren, wie wir sie in Baden-Württemberg haben, bieten auch Vorteile. Uns muss aber auch bewusst sein, dass wir das vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels immer wieder auf den Prüfstand stellen müssen. Wir wollen, dass die internationalen Studierenden erfolgreich ihr Studium abschließen und danach hierbleiben. Weil wir das Thema „Akademischer Fachkräftebedarf“ ernst nehmen, hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Studiengebühren im nationalen Wettbewerb doch zu einer geriode – 130. Sitzung – Mittwoch, 8. Oktober 2025 ringeren Quote internationaler Studierender führen. Daher hatte der Landtag mit den Stimmen der CDU- und der grünen Fraktion den Weg zur Abschaffung der internationalen Studiengebühren frei gemacht, allerdings – und das ist nicht ganz banal, weil wir ja die erfolgreichen Abschlüsse benötigen – nur unter der Bedingung, dass die Qualität erhalten bleibt, und das geht nicht ohne neue Mittel. Zu diesem Ergebnis kam auch der Abschlussbericht des unabhängigen Monitoring-Beirats Studiengebühren. Im letzten Haushalt konnten wir die Abschaffung der internationalen Studiengebühren aufgrund fehlender Mittel noch nicht umsetzen. Aber ich verspreche Ihnen im Namen des Wissenschaftsministeriums: Wir haben es auf dem Schirm. Vielleicht noch ein paar wenige Worte zu dem hier vorgelegten Gesetzentwurf, der aus vielerlei Gründen abzulehnen ist. Ich nenne nur drei: Erstens: Kostendeckende Gebühren für internationale Studierende bedeuten: Der Hochschulstandort wird vom nationalen und internationalen Wettbewerb um internationale Studierende ausgeschlossen. Es entsteht ein großer Schaden. Zweitens: Schaffen wir bestimmte Ausnahmen ab, verstoßen wir gegen Recht und Gesetz. Es ist EU-rechtswidrig, wenn Angehörige von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern Gebühren zahlen müssen. Verfassungswidrig ist der Entwurf obendrein. Der gefestigte Inlandsbezug verbietet eine Ungleichbehandlung. Drittens: Schaffen wir weitere Ausnahmen ab, schaden wir der Integration. Ja, es ist unsozial. Die Ausnahmen haben wichtige Ziele. Menschen mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus werden besser integriert, auch mit Blick auf die spätere Berufstätigkeit. Die Regelungen orientieren sich am Bundesrecht. Wer Anspruch auf Förderung nach dem BAföG hat, zahlt auch keine Studiengebühren. Denken Sie einmal darüber nach, was es bedeutet, Geflüchteten aus Staaten mit einer hohen Anerkennungsquote, die absehbar in Deutschland bleiben werden, weil sie politisch verfolgt werden, diese Befreiung zu nehmen. (Abg. Anton Baron AfD: Sie sollten den Gesetzent- wurf mal richtig lesen! Die EU-Bürger sind dort klar ausgenommen!) Meine Damen und Herren, man könnte meinen, die Antragsteller haben sich an der Deutschen Bahn orientiert. Diese postulierte einst: „Alle reden vom Wetter. Wir nicht.“ Die Gespräche führt die AfD nicht mit den Unternehmen und den Hochschulen in unserem Land. Was Sie wollen, ist Abschottung in einer immer vernetzteren Welt, abseits vom realen Leben. Wir wollen die Gebühren abschaffen, vor allem, weil wir auf akademische Spitzenfachkräfte angewiesen sind und im nationalen Wettbewerb bestehen müssen. Baden-Württemberg muss Innovationsstandort Nummer 1 in Europa bleiben. Ich hoffe, meine Haltung zum Entwurf des Gesetzes ist angekommen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Alfred Bamberger AfD meldet sich.)
