Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Strobl das Wort. (Abg. Anton Baron AfD: „Der große Wurf“! „Der große Wurf“!) Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Besten Dank. – Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die zwei wichtigsten Punkte will ich zuerst nennen: Erstens: Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz ist ein Zeichen des Vertrauens in unsere Kommunen und eine Chance, Bürokratie nicht nur zu beklagen, sondern Bürokratieabbau tatsächlich gemeinsam, Hand in Hand aktiv anzugehen. Insofern, Kollege Hockenberger, ist das Regelungsbefreiungsgesetz in der Tat auch ein Freiheitsgesetz, eine Botschaft der Freiheit und des Vertrauens. Zweitens: Wahr ist freilich auch, dass wir heute noch nicht ganz genau wissen, was am Ende des Tages dabei herauskommen wird. Ich muss gestehen: Letzteres ist etwas untypisch für ein Gesetzgebungsverfahren und die damit verbundene Maschinerie mit ihren Anhörungen, Prüfungen, Beratungen. Aber mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz ist es nun einmal so. Dieses Gesetz schafft ein Angebot für unsere Gemeinden und Landkreise, ein Angebot, das sie sich im Rahmen der Entlastungsallianz übrigens selbst gewünscht haben. Mit Ihrer Zustimmung erfüllen Sie heute diesen Wunsch der kommunalen Ebene. Den Kommunen möchte ich zurufen: Nur Mut zur Innovation, Mut zur Freiheit, Mut zur Tat! Diesen Mut erwarte ich im Übrigen auch von den Ministerien, was die Genehmigung angeht. Kollege Hockenberger, ich werde darauf gleich noch zu sprechen kommen. Ob und in welchem Maß in welchen Rechtsbereichen dieses Angebot letztendlich angenommen wird, was daraus werden kann, das liegt also in der Hand der Kommunen. Und das ist unsere Linie: Vertrauen in die kommunale Ebene. Das Gesetz gibt den Gemeinden, Landkreisen, Zweckverbänden nun die Möglichkeit, neue Formen, weniger bürokratische Formen der Aufgabenerledigung und der Zusammenarbeit auszuprobieren. Dazu schaffen wir einen rechtssicheren Rahmen für Experimente, für Innovationen. Dabei setzen wir zuvörderst auf kommunalen Sachverstand, auf kommunale Initiative, auf kommunale Innovation. Wir haben Vertrauen. Jetzt machen wir uns gemeinsam auf den Weg, den Weg des Vertrauens und der Freiheit. Die Kommunen, die am nächsten an den Menschen dran sind, wissen selbst am besten, wo der Schuh drückt, wo belastende landesrechtliche Regelungen einer innovativen, schnellen, bürgerfreundlichen Verwaltung vielleicht entgegenstehen. Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz stellt hier nochmals ausdrücklich klar: Nicht jede Vorschrift, die einmal ihren Weg ins Gesetzblatt gefunden hat, muss für alle Zeit gelten. Nicht jede Aufgabe, die einer Kommune aufgebürdet wird, ist auch zwingend dauerhaft notwendig, und nicht jeder Verwaltungsstandard ist sakrosankt. ode – 130. Sitzung – Mittwoch, 8. Oktober 2025 Wenn eine Kommune hier eine kluge Idee hat, wie eine kommunale Aufgabe besser oder einfacher erfüllt werden kann, dann kann und soll sie dies dem jeweiligen Ministerium mitteilen. Und wenn dieser Idee keine höherrangigen Rechtsgüter oder sonstigen gewichtigen Gründe entgegenstehen – dies ist in einem Rechtsstaat übrigens sowieso immer zu prüfen –, dann gibt es vom Ministerium eine Genehmigung, und die Kommune kann probeweise für bis zu vier Jahre von der genannten Regelung abweichen. Als Innenminister, Kollege Hockenberger, sage ich zu: Ich werde ein scharfes Auge darauf haben, dass hier nicht gemauert wird. Es wird in den Ministerien eine schnelle Prüfung, eine schnelle Entscheidung geben. Ich rufe den Kolleginnen und Kollegen in der Landesregierung zu: Mut zur schnellen Entscheidung, Mut zur Verantwortung, zur Expertise, zur Innovation auf der kommunalen Seite! Es geht also um gezielte und kontrollierte Experimente, um die Erprobung mit Methode und mit Verantwortung. Das ermöglichen wir den Kommunen heute. Wir machen den Weg frei. Noch einmal zum Onlineportal, Kollege Ranger, obwohl wir das auch im Innenausschuss schon vielfach diskutiert haben, aber hier für die Öffentlichkeit: Das Onlineportal gibt es. Das ist die Homepage des Innenministeriums. Wir werden also neben dem „Staatsanzeiger“ auf der Homepage des Innenministeriums die Anträge sehr zeitnah veröffentlichen. Wenn wir von einer solchen Vielzahl von Anträgen geflutet werden, dass das die Homepage des Innenministeriums sprengen würde, dann sage ich Ihnen gern zu, dass wir dann auch ein eigenes Onlineportal einrichten, um diese kommunalen Anträge zu regeln. Aber sollten wir das wirklich heute gesetzlich vorschreiben und womöglich in allen Details wieder regeln? Wir wollen doch etwas für die Entbürokratisierung tun. Deswegen halte ich den Antrag der SPD für nicht notwendig, weil wir das im Grunde genommen sowieso schon machen.
