Dr. Markus Rösler
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin Dr. Ruppert! Knapp 20 Jahre verfolge ich jetzt die Arbeit des Rechnungshofs hier im Landtag – seit 2006 als Berater, seit 2011 als Abgeordneter und ebenfalls seit 2011 als Mitglied im Finanzausschuss. Daher wage ich heute einen etwas grundsätzlicheren Rückblick und Ausblick. Laut Artikel 112 unserer Landesverfassung ist es Aufgabe des Rechnungshofs, die Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zu prüfen. Wir Politiker, speziell wir Finanzpolitiker, haben im Grundsatz ja genau dieselbe Pflicht. Wenn wir also gemeinsam mit den Mitarbeitern in den Ministerien gut arbeiten, dann wird der Rechnungshof arbeitslos. Die Arbeit des Rechnungshofs der letzten Jahrzehnte zeigt allerdings: Wir sind alle nur Menschen, nobody is perfect, (Zuruf von den Grünen: So ist es!) egal, welcher Couleur. Es gibt Arbeit für den Rechnungshof, und wir sind froh, dass es Sie gibt. Sehr geehrte Frau Dr. Ruppert, Sie und Ihr Team erfüllen diese wichtige Kontrollfunktion, und das äußerst gewissenhaft. Sie helfen uns auch dabei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit der Politik zu erhalten. Dafür möchte ich mich – und ich spreche sicherlich für alle Fraktionen im Haus – bei Ihnen und bei Ihrem Team ganz herzlich bedanken. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Eine grundsätzliche Anmerkung: Nur Geld auszugeben, reicht oft nicht, da auch Mittel, die ausgegeben werden, aber ihren Zweck verfehlen, verschwendete Mittel sind. Oder, um es sinngemäß mit den Worten von Willy Brandt zu sagen: Nicht die Höhe der Mittel ist entscheidend, sondern wie wir sie einsetzen. 2018 beispielsweise kritisierte der Rechnungshof das Umweltministerium dafür, dass es bei den Förderungen an Kommunen zur Verbesserung der Gewässerökologie in vielen Fällen keinerlei Erfolgskontrolle durchführte. Nun, es ist nicht immer einfach, die Verbesserung der Ökologie eines Gewässers auf eine bestimmte einzelne Maßnahme zurückzuführen. Der Rechnungshof hatte aber mit seiner Kritik einen Stein ins Rollen gebracht. Das Umweltministerium fand zusammen mit der Landesanstalt für Umwelt kreat ive Lösungen für eine neue Methodik zur Kosten-Nutzen-Analyse von Renaturierungsmaßnahmen, und inzwischen kann gewährleistet werden, dass die Fördermittel effizienter eingesetzt werden. Dazu haben wir jetzt ganz aktuell im Juli im Finanzausschuss das parlamentarische Verfahren nach sieben Jahren beendet. Der Rechnungshof lobte das Umweltministerium ausdrücklich für die kreative Umsetzung. Das ist ein gutes Beispiel für Ihre erfolgreiche Arbeit – durchaus mit dicken Brettern in sieben Jahren. In meinen inzwischen knapp 20 Jahren hier im Haus habe ich viele Verfahren vom Rechnungshof begleitet, kommentiert (Dr. Markus Rösler) und abgeschlossen. Viele der Umsetzungen haben zu mehr Wirtschaftlichkeit und zu mehr Transparenz geführt, (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) manchmal aber – und dies soll auch ein Hinweis auf die Arbeit in künftigen Legislaturen sein – auch zum Preis von mehr Bürokratie. Ein Beispiel dafür aus der heute abzuschließenden Denkschrift 2024: Im Beitrag Nummer 17 fordert der Rechnungshof eine Ergänzung im Landeshochschulgesetz, welches die Hochschulen verpflichtet, Masterstudiengänge mit dauerhaft schwacher Nachfrage aufzuheben. Zudem sollte ein landesweiter Struktur- und Entwicklungsplan erstellt werden, der eine Konzentration dieser Masterstudiengänge an einem Standort vorsieht. Das wäre für uns ein zu großer Einschnitt in die Hochschulautonomie gewesen. Und zur Vermeidung weiterer Bürokratie waren wir uns mit der CDU und dem Wissenschaftsministerium einig: Die Entscheidung über Studiengänge soll vor Ort an den Hochschulen selbst fallen. Das Ministerium soll sich auf die Rahmensteuerung konzentrieren, ohne zusätzliche Struktur- und Maßnahmenpläne einzuführen. Bürokratie entsteht im Grundsatz, weil wir alle ein geordnetes Staatswesen haben wollen und weil wir manchmal zu detailliert Einzelfallungerechtigkeiten beseitigen möchten. Ein Beispiel: 2015 forderte der Rechnungshof die Einführung einheitlicher Standards bei der Vergabe von Förderungen für Kitas, für Kindertagesstätten. Da hätte durchaus ein Schreiben an die Kommunen mit dem Inhalt gereicht, nicht auf das Windhundprinzip, sondern auf den tatsächlichen Bedarf der Kitas zu setzen. Daher ein Appell, den ich in meiner letzten Rede zur Denkschrift des Rechnungshofs an alle richte: Wir sollten mehr auf die Eigenverantwortung von Entscheidungsträgern und von uns Menschen setzen, statt – das haben Sie auch formuliert – mehr auf verpflichtende Regelungen. Ich denke – in aller Ehrlichkeit und mit teils ausdrücklicher Zustimmung von den kommunalen Landesverbänden – an Bereiche wie Brandschutz, Verkehrssicherungspflicht und Hygiene. Das ist zum Teil schwierig. Wenn sich aber Lebensmittelkontrolleure um angeblichen Staub im Kindergarten, in Getränkebechern und in Wandregalen kümmern, dann kann ich auf diese Kontrolle schlicht verzichten. Das wäre auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau (Beifall des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) und für weniger Personalkosten im Land. Der Versuch, mit immer mehr Regelungen und Vorgaben für Gerechtigkeit in jedem Einzelfall zu sorgen, kann irgendwann nur scheitern; auch Sie, Frau Dr. Ruppert, haben das so formuliert. Um den ehemaligen Gerlinger Mitbürger – dieser Hinweis muss sein – Friedrich Schiller – ich komme ja aus Gerlingen – zu zitieren: Wer am meisten versucht, auf Erden den Himmel einzurichten, führt am ehesten dazu, unser Leben zur Hölle zu machen. Noch ein Aspekt, der uns allen gemeinsam für die Zukunft wichtig sein sollte: Wir hier im Parlament sind, wie es so schön heißt, Volksvertreter. Wir vertreten also nicht betriebsperiode – 128. Sitzung – Mittwoch, 23. Juli 2025 wirtschaftliche, sondern volkswirtschaftliche Interessen. Leider verschwimmt dies in ökonomischen Diskussionen allzu oft. Ich nehme ein ganz aktuelles Beispiel, bei dem sich der Rechnungshof intensiv einbringt: die Debatte um die Kosten für die Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald. Es geht mir überhaupt nicht um die Frage unterschiedlicher Varianten von Wertgutachten. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ach nee!) Das wäre der betriebswirtschaftliche Aspekt. Es geht mir darum, dass wir als Legislative, dass die Ministerien als Exekutive und dass Sie, Frau Dr. Ruppert, und Ihr Rechnungshofteam volkswirtschaftlich rechnen. Dabei geht es um zwei Ebenen – und das jenseits von diesem einen Fallbeispiel. Es geht um volkswirtschaftliche Ökonomie und nicht um betriebswirtschaftliche. Zweitens geht es um die gesamte Gesellschaft, also über das rein Ökonomische hinaus. Zum ersten Aspekt: Einer der führenden Landschaftsökonomen, zumindest im deutschsprachigen Raum, ist Professor Dr. Hubert Job von der Universität Würzburg. Er beschäftigt sich schon seit Jahrzehnten mit den ökonomischen Effekten von Großschutzgebieten, weil die Einrichtung grüner Infrastruktur – seien es Biotopverbund, Bannwald oder Nationalpark – hohe positive ökonomische Effekte mit sich bringt. Eine Studie von Professor Job aus dem Jahr 2015 zum Nationalpark Schwarzwald kam zum Ergebnis: Besucher, für die der Nationalpark ein entscheidender Grund war, in die Region zu kommen, generierten für die Region einen Einkommenseffekt von über 2 Millionen € pro Jahr. Eine vergleichbare Studie für das Jahr 2022 kommt zum Ergebnis, dass sich der Effekt bereits auf über 4,4 Millionen € pro Jahr mehr als verdoppelt hat. Das zeigt: Bei genauerem Hinsehen gibt es große volkswirtschaftliche Effekte, die wir in den Diskussionen im Finanzausschuss zusätzlich zu betriebswirtschaftlichen Aspekten berücksichtigen sollten. Zum zweiten Aspekt, der darüber hinausgeht: Es waren Politiker wie Richard von Weizsäcker und Klaus Töpfer, auf deren Initiative hin im Jahr 1994, in Zeiten einer CDU/CSU-FDP-Bundesregierung, folgender Passus ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eingefügt wurde: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen ... im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung ... Der Schutz der Natur um ihrer selbst willen – ich mag hier christlich geprägt von unserer Schöpfung reden wie Richard von Weizsäcker, oder ich mag im Sinne einer Verantwortungsethik von unserem Naturerbe sprechen wie Klaus Töpfer – ist ein wichtiger und manchmal noch zu gering berücksichtigter Aspekt politischer Abwägungen. – Jenseits von Geld. Jenseits von Finanzen. Aber in der Verantwortung des Landtags als Legislative, der Ministerien als Exekutive und auch beim Rechnungshof mit seiner Verpflichtung, die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben des Landes zu prüfen. Werte Frau Dr. Ruppert, bitte berücksichtigen Sie und Ihr Team das auch bei künftigen Prüfungen. Abschließend zu Ihrer ganz aktuellen Denkschrift des Jahres 2025 noch ein Hinweis: Wie Sie in Ihrem Beitrag zum Haus der Geschichte in Stuttgart erwähnen, verdient es mehr Besu- (Dr. Markus Rösler) cher. Dem stimme ich ausdrücklich zu und möchte alle hier Anwesenden motivieren, sich diese hochinteressanten, kreativen und auch nachdenklich machenden Ausstellungen im Haus der Geschichte anzuschauen. Die Anstrengung für uns, diesen kurzen Weg zu gehen, ist gering. Die Ausstellung zu sehen, ist aber ein großer Gewinn – jenseits von Finanzen und Ökonomie. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
