Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über die Gesetzentwürfe. Ich beginne mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksache 17/8680. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft empfiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 17/9127, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass wir den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stellen. – riode – 128. Sitzung – Mittwoch, 23. Juli 2025 Danke schön. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksache 17/8680, zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit mehrheitlich abgelehnt. Wir fahren fort mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, Drucksache 17/8828. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft empfiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 17/9127, den Gesetzentwurf abzulehnen. Auch hier stelle ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, Drucksache 17/8828, zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit mehrheitlich abgelehnt. Es folgt nun die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/9005. Bevor wir in die Abstimmung eintreten, gebe ich noch folgenden Hinweis: In Artikel 1 Nummer 13 ist im neu einzufügenden Absatz 1a des § 27 an einer Stelle noch eine Datumsangabe einzusetzen. Es muss der Tag des Inkrafttretens nach Artikel 7 dieses Gesetzes eingetragen werden. Da diese Angabe mit der Verkündung und dem Inkrafttreten des Gesetzes zusammenhängt, kann sie nicht im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingefügt werden. Somit muss das Ausfertigungs- und Verkündungsorgan ermächtigt werden, die aktuellen Angaben vor der Verkündung im Gesetzblatt aufzunehmen. – Sie stimmen der Ermächtigung zu. Vielen Dank. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 23. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/9171, vor, der Änderungen bei den Nummern 5 und 7 begehrt und die Einfügung einer neuen Nummer 10 verlangt. Ich stelle diesen Änderungsantrag insgesamt zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Gesetz zu dem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) vom 29. Mai 2019 zur Übertragung von Aufgaben nach dem Strahlenschutzgesetz Wer stimmt Artikel 2 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist damit mehrheitlich zugestimmt. (Präsidentin Muhterem Aras) Ich rufe auf Artikel 3 Änderung der CO -Schattenpreis-Verordnung Wer stimmt Artikel 3 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 3 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 4 Änderung der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung mit den Nummern 1 bis 7. Wer stimmt Artikel 4 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 4 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 5 Aufhebung der Freiflächenöffnungsverordnung Wer stimmt Artikel 5 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 5 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 6 Änderung der GEG-Durchführungsverordnung mit den Nummern 1 und 2. Wer stimmt Artikel 6 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 6 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 7 Inkrafttreten Wer stimmt Artikel 7 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 7 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 23. Juli 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer Regelungen sowie Gesetz zu dem Abkommen zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt. (Abg. Anton Baron AfD: Enthaltungen?) periode – 128. Sitzung – Mittwoch, 23. Juli 2025 Schließlich kommen wir zu Buchstabe d. Ich stelle den Antrag der Fraktion der FDP/DVP und die Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Abschaffung der Sektorenziele im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg –, Drucksache 17/6886, zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Antrag der FDP/DVP-Fraktion zu? Ich bitte um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt. Damit ist Punkt 5 unserer Tagesordnung erledigt. Vielen Dank. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik – Drucksache 17/9006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Drucksache 17/9128 Berichterstattung: Abg. Jan-Peter Röderer Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung auf die Aussprache verzichtet wird. Wir kommen daher gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9006. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Drucksache 17/9128. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf § 1 Wer § 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist § 1 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf § 2 Wer stimmt § 2 zu? Ich bitte um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist § 2 einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 23. Juli 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Vielen Dank. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit einstimmig zugestimmt. Vielen Dank. Punkt 6 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. (Präsidentin Muhterem Aras) Punkt 7 der Tagesordnung wurde auf die morgige Plenarsitzung vertagt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: a) Beschlussempfehlungen und Berichte des Ausschusses für Finanzen zu den Mitteilungen des Rechnungshofs vom 18. Juli 2024 – Denkschrift 2024 zur Haushaltsund Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Drucksachen 17/7100, 17/7101 bis 17/7120 und 17/7901 bis 17/7920 Berichterstattung: Abg. Emil Sänze (Unruhe) – Meine Damen und Herren, es ist sehr laut. Danke schön. b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu dem Antrag des Rechnungshofs vom 24. November 2024 – Prüfung der Rechnung des Rechnungshofs (Einzelplan 11) für das Haushaltsjahr 2022 durch den Landtag – Drucksachen 17/7882, 17/8938 Berichterstattung: Abg. Martin Rivoir c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu dem Antrag des Ministeriums für Finanzen vom 19. Dezember 2023 – Haushaltsrechnung des Landes Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2022 – Vermögensrechnung des Landes Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2022 – Drucksachen 17/6022, 17/8939 Berichterstattung: Abg. Dr. Markus Rösler Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aussprache zu den Buchstaben a bis c eine Redezeit von insgesamt zehn Minuten je Fraktion festgelegt. Zunächst erteile ich Frau Rechnungshofpräsidentin Dr. Cornelia Ruppert das Wort. Präsidentin des Rechnungshofs Dr. Cornelia Ruppert: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Minister, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Am Montag haben wir unseren Jahresbericht für das Jahr 2025 vorgestellt, und heute berät der Landtag die Denkschrift 2024, also einen Rückblick. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, natürlich den Blick zurückzuwerfen, aber es geht um Aktuelles, und es geht um einen Ausblick. Wir, der Rechnungshof, kümmern uns um regelmäßige Bestandsaufnahmen und Analysen. Das gilt nicht nur dann, wenn wir unseren Jahresbericht vorlegen. Die Arbeit läuft das ganze Jahr. Die Arbeit läuft im Maschinenraum der Verwaltung. Da sind wir unterwegs. Unser Ziel ist es, zu Wirtschaftlichkeit und Effizienz beizutragen, dass also die Steuermittel wirtschaftlich und effizient eingesetzt werden, zu prüfen und entsprechende Hinweise zur Prozessoptimierung zu geben. Wir richten natürlich unseren Blick sehr stark darauf, zur Prozessoptimierung beizutragen. Das ist der zentrale Punkt. Mehr denn je sollte die Chance ergriffen werden, anhand von Bestandsaufnahmen in allen Bereichen Ballast abzuwerfen, Prozesse zu optimieren und neu aufzusetzen. Während der Coriode – 128. Sitzung – Mittwoch, 23. Juli 2025 ronapandemie haben wir gezeigt, dass wir das können; wir sind handlungsfähig. Zum aktuellen Thema, das uns im Moment alle beschäftigt, nämlich zum Thema Lehrerstellen, so viel: Eines ist klar: Fehler werden immer gemacht, und wir werden es nie schaffen, Fehler absolut auszuschließen. Wichtig ist: Wie gehen wir damit um? Der Fehler nach dem Fehler, das ist das Problem. Das heißt, wir müssen Transparenz und Offenheit zeigen und klare Analysen vorlegen, und wir müssen eine Perspektive für die Zukunft geben, eine leistungsfähige und klare Position dazu ermitteln, wie in Zukunft Stellenbesetzungen und Stellenbewirtschaftung laufen können. Wir müssen die Ursache unter die Lupe nehmen. Ich habe unsere Beteiligung an der Arbeitsgruppe der Kultusministerin und des Finanzministers zugesagt. (Beifall bei den Grünen) Jetzt geht es um eine gute und tragfähige Lösung für die Zukunft. Mit dem Thema „Haushalt und Schuldenbremse“ haben wir uns in der Denkschrift 2024 ausführlich auseinandergesetzt, mit Haushaltsrechnung, Vermögensrechnung, Einnahmen und Ausgaben des Landes. Wir kommen am Ende zum Ergebnis, dass der Haushaltsvollzug im Wesentlichen den Vorgaben des Staatshaushaltsgesetzes entsprach und geordnet war – es geht um den Haushaltsvollzug 2022. Wir haben festgestellt, dass die Ressorts ihre globalen Minderausgaben von knapp 350 Millionen € vollständig erbracht haben. Bei den über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen erheben wir keine wesentlichen Beanstandungen. Wir haben bei ausgewählten Einzelplänen nachgeschaut, wir haben die Sachmittelschöpfung und die Personalmittelverstärkung geprüft, und ich kann Ihnen mitteilen, dass in diesem Bereich weitgehend ordnungsgemäß gearbeitet wurde. Wir haben auch festgestellt, dass die Vermögensrechnung 2022 gegenüber dem Vorjahr weiter optimiert wurde. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten überstiegen das Vermögen auf der Aktivseite 2022 um 185,5 Milliarden €. Für ein Flächenland wie Baden-Württemberg ist das nicht unüblich. Das Jahr 2022 war trotz weiterhin spürbarer Coronaauswirkungen wirtschaftlich ein erfolgreiches Jahr für das Land. Der Rechnungsüberschuss fiel mit 4,7 Milliarden € außerordentlich hoch aus, und unter dem Strich erhebt der Rechnungshof keine Einwände gegen die Entlastung der Landesregierung. Am Montag haben wir unseren Jahresbericht 2025 veröffentlicht. Ohne viel vorwegzunehmen, möchte ich gleich sagen: Wir haben auch für die Haushalts- und Wirtschaftsführung 2023 keine Bedenken anzumelden. Auch im Jahr 2023 hat das Land die Bücher mit einem deutlichen Haushaltsüberschuss von 2,3 Milliarden € geschlossen. Das ist erfreulich, zumal die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ungleich schlechter waren als ein Jahr zuvor. Beispielsweise lagen die Steuereinnahmen im Jahr 2023 im Ist knapp 800 Millionen € hinter denen von 2022. Die Aufstellung des Doppelhaushalts 2025/2026 war ein Kraftakt für alle Beteiligten. Das zeigt sich schon daran, dass bereits im Juni 2024 veröffentlichte Eckpunkte eine Deckungs- (Präsidentin des Rechnungshofs Dr. Cornelia Ruppert) lücke von insgesamt 10 Milliarden € offenbarten. Zur Gegenfinanzierung wurden die Überschüsse aus 2022 und 2023 vollständig eingesetzt. Hinzu kamen eine Vielzahl von Konsolidierungsmaßnahmen und Einsparansätzen. So wurden u. a. die bisher vorgesehene Zuführung an den Versorgungsfonds nahezu vollständig ausgesetzt und die Tilgungsraten für die Corona-Notkredite reduziert. Beide Maßnahmen verschieben nach unserer Auffassung Lasten in die Zukunft. Wenn wir über den Doppelhaushalt hinausschauen, sehen wir, dass auch die mittelfristige Finanzplanung nicht viele Gründe für Optimismus bietet. Im Gegenteil: Für 2027 erwartet die Regierung von Baden-Württemberg eine Deckungslücke von 5 Milliarden €, 2028 sieht es auch nicht viel besser aus. Die Herausforderungen werden nicht kleiner, sondern tendenziell größer. Denken Sie an den Strukturwandel, den das Automobilland Baden-Württemberg im Moment vollzieht. Der Fachkräftemangel wird durch das Ausscheiden der Babyboomer-Jahrgänge aus dem aktiven Arbeitsleben im Moment rasant verstärkt. Der Vergleich der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung mit der Planung des Vorjahrs verdeutlicht dies noch einmal. Im März 2024 betrug die Lücke für das Planjahr 2027 noch 3,2 Milliarden €. Die diesjährige Planung geht bereits von 5 Milliarden € als Lücke aus. Wir sind der festen Überzeugung, dass der Landeshaushalt zunächst aus sich heraus tragfähig sein muss. Die laufenden Einnahmen müssen auch künftig die laufenden Ausgaben decken. Wir teilen die Meinung, dass wir einerseits mehr investieren müssen. Allerdings raten wir davon ab, dies schuldenfinanziert zu machen. Stattdessen sollte auf der anderen Seite eine Aufgabenkritik stehen. Liebgewonnene, aber möglicherweise fehlgeleitete Förderungen dürfen kein Tabu im Streichkonzert werden. Die Priorisierung von Aufgaben und Ausgaben ist das Gebot der Stunde. Das Verschieben von Lasten in die Zukunft erscheint uns nicht als der richtige Weg. Denn es ist fraglich, ob die Steuereinnahmen künftig, wie das in der Vergangenheit meist der Fall war, nur noch in eine Richtung, nämlich nach oben gehen. Die letzten drei Steuerschätzungen jedenfalls korrigieren die Prognosen für 2027 kontinuierlich nach unten. Investitionen in Bildung, Infrastruktur, Digitalisierung und Sicherheit sind richtig. Sie müssen mit Augenmaß erfolgen, und wichtig erscheint uns, dass Haushaltsmittel nur so veranschlagt werden, wie sie auch realistisch zügig abfließen können und vor allem auch Wirkung entfalten. Die hohen Ausgabereste zeigen, dass wir ein Umsetzungsproblem haben. Diese sind zwar 2023 nominal nicht gestiegen, aber das hängt damit zusammen, dass Haushaltsmittel den Resten entnommen und einer Rücklage zugeführt wurden. Ohne diesen Sondereffekt wären die Reste 2023 auf 10 Milliarden € angestiegen. Das Geld steht bereit, und größtenteils sind schon konkrete Maßnahmen hinterlegt. Aber wir bekommen die Projekte nicht über die Rampe. Wir alle sind gefordert, bestehende Hürden abzubauen, zu entbürokratisieren und die Effizienz zu steigern. Bevor wir neues, möglicherweise noch nicht verfügbares Geld aus der modifizierten Schuldenbremse verplanen, sollten wir an dieser Stelle die Hausaufgaben machen und die Bugwelle an den Resten abbauen – so verlockend neue Möglichkeiten auch erscheinen. periode – 128. Sitzung – Mittwoch, 23. Juli 2025 Die Bundesregierung sieht für die neuen strukturellen Schuldenoptionen von 0,35 % für die Ländergesamtheit keine Tilgungsverpflichtung vor, wie etwa bei den Konjunktur- oder Notkrediten. Daraus entsteht die Gefahr, dass neue Schulden mit Ewigkeitsgarantie geschaffen werden. Nachfolgende Generationen werden dadurch dauerhaft mit Zinszahlungsverpflichtungen belastet. Wir raten daher dazu, die neuen Verschuldungsoptionen nicht ins Landesrecht zu übernehmen bzw. allenfalls als Ultima Ratio einzusetzen. Soweit dennoch neue Schulden aufgenommen werden, muss dies zielgerichtet erfolgen, und wir müssen auch nachhaltige und überprüfbare Wertsteigerungseffekte generieren. Wenn also doch die Verschuldensmöglichkeit genutzt wird, ist unsere Forderung, dass ein verbindlicher Tilgungsplan festgelegt wird. Die Signale aus Berlin deuten aktuell darauf hin, dass Baden-Württemberg aus dem Sondervermögen Infrastruktur jährlich etwa 1 Milliarde € zusätzlich zur Verfügung haben wird. Auch hier fordern wir, dass die Ausgaben ausschließlich für investive Maßnahmen eingesetzt werden. Eine Priorisierung ist zwingend, und finanzschwache Kommunen müssen zielgerichtet unterstützt werden. Wir müssen einen Spagat schaffen. Einerseits muss es schnell gehen, die Mittel sollen umgesetzt werden und schnell ankommen. Zugleich benötigen wir eine gute Steuerung, ein gutes Controlling, entsprechende Grundlagen, auf denen aufgebaut werden kann. Wir sollten uns daher auch von einer künftigen überbordenden Einzelfallgerechtigkeit verabschieden. Das ist der Preis. Dies muss sich in einer veränderten Regelungslandschaft widerspiegeln. Das benötigt Mut, Perspektive und Vertrauen. Vor Ort brauchen wir Regelungsspielräume, die Entscheidungen vor Ort möglich machen und Beinfreiheit geben. Der Rechnungshof befasst sich regelmäßig mit der IT des Landes. Dies war auch in der Denkschrift 2024 der Fall. In den vergangenen Jahren haben wir einen Schwerpunkt auf das Thema „Digitale Souveränität“ gelegt. Dabei geht es um nicht weniger als die Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung insgesamt. Es geht darum, ob und wie weit wir uns mit unserer IT in Abhängigkeiten von Produkten einzelner Anbieter begeben. Welche Auswirkungen das auf unsere Verwaltung hat, prüfen wir, welche Daten wir aus der Hand geben dürfen und wollen, ist die zentrale Frage, und ob wir heute und in Zukunft jederzeit Herr über diese Daten sind, ist essenziell. Das ist heute leider aktueller und drängender, als es noch vor ein paar Jahren der Fall war. Darum geht es. Vor drei Jahren haben wir uns angeschaut, wie die IT-Arbeitsplätze im Land unter dem Aspekt der digitalen Souveränität gestaltet sind. Wir haben empfohlen, Alternativen zu suchen und verstärkt Lösungen auf der Basis von Open Source einzusetzen. Das ist ein langer Weg. Es gibt große Verflechtungen. Dies gilt gerade auch für die dringend notwendige Modernisierung von Fachverfahren. Was ist bis heute passiert? In unserem diesjährigen Jahresbericht beleuchten wir die Rechenzentren des Landes. Auch da geht es um digitale Souveränität. Wo sollen unsere hochsensiblen Daten gespeichert und verarbeitet werden? Dabei spielt das Thema Cloud eine wichtige Rolle. (Präsidentin des Rechnungshofs Dr. Cornelia Ruppert) Die Landesverwaltung hat hier die richtige Richtung eingeschlagen, mit eigenen Vorhaben, auch im Verbund mit anderen öffentlichen Akteuren auf kommunaler und auf Bundesebene. Es gilt, diesen Weg fortzusetzen und zu investieren, Schritt für Schritt. Aber zielgerichtet müssen wir digital souveräner werden. Nicht nur die Digitalisierung stellt eine Mammutaufgabe dar, sondern das Land steht im Hinblick auf die klimapolitischen Ziele ebenfalls vor sehr großen Herausforderungen. Wir schauen uns daher auch regelmäßig die Unternehmungen und Fortschritte an. Den mit Abstand größten Anteil am CO -Ausstoß der Landesverwaltung haben die Gebäude. Aber auch im Bereich der Mobilität sind für eine Antriebswende hin zu einem emissionsfreien Verkehr Änderungen erforderlich. Wenn das Land an Dienstgebäuden und auf landeseigenen Parkflächen Ladestationen errichtet, sollte es den wirtschaftlichen Einsatz der Steuermittel und auch die bestmögliche Klimawirkung der Maßnahmen im Blick haben. Bei unserer Prüfung 2024 haben wir festgestellt, dass die Nutzung der landeseigenen Ladepunkte teurer war als die der öffentlichen. Das führte in manchen Fällen dazu, dass Hybridfahrzeuge nur im Verbrennermodus genutzt wurden und manche Ladesäulen gänzlich ungenutzt blieben. Ich erinnere an das Bild in unserem Jahresbericht: abgeschaltet. Auch die Vorgaben im Klimagesetz zur Anzahl von Ladepunkten auf landeseigenen Parkflächen waren zu starr gesetzt und ließen der Verwaltung keinerlei Spielraum mehr. Daher begrüße ich es, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unsere Kritik bei der anstehenden Änderung des Klimagesetzes aufgegriffen haben und dieses entsprechend angepasst wird. Um mehr Nachhaltigkeit auch im Rahmen der Förderprogramme für Baumaßnahmen zu bewirken, hat das Land ein eigenes digitales Planungswerkzeug entwickelt. Dies sollte dazu beitragen, dass bei der Planung und Ausführung von geförderten Baumaßnahmen die Prüfung von Nachhaltigkeitskriterien selbstverständlich wird. Diesen Anspruch konnte das Programm allerdings nicht erfüllen. Die eingegebenen Daten werden vom System nicht auf Vollständigkeit und auf Plausibilität geprüft. Letztlich erlaubt es keine Erfolgs- und Wirkungskontrolle im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele. Also: Zielorientierte Programme, die einfach umzusetzen sind, sind nach wie vor unser Thema. Die Ziele des Landes im Blick zu halten, das ist ein großes Anliegen für uns alle gemeinsam. Tragfähige Lösungen und gute Grundlagen für ein effizientes und starkes Baden-Württemberg – darum muss es gehen. Ich möchte mich bei Ihnen ganz herzlich bedanken, bei den Mitgliedern des Finanzausschusses, im Besonderen bei dem Vorsitzenden, Herrn Abg. Rivoir, bei den finanzpolitischen Sprechern der Fraktionen, Herrn Dr. Rösler, Herrn Dr. Schütte, Herrn Fink, Herrn Sänze sowie Herrn Bonath, für die gute und gemeinsame Zusammenarbeit. Danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der AfD) riode – 128. Sitzung – Mittwoch, 23. Juli 2025
