Katrin Steinhülb-Joos
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute über das so wichtige Thema Klimaschutz. Ein Blick in den grünschwarzen Koalitionsvertrag erinnert an die selbstbewusste, sehr offensive Ankündigung. Es heißt da u. a. – Zitat –: Baden-Württemberg soll deshalb das führende Klimaschutzland werden. Wir wollen zeigen, was machbar ist, und Maßstäbe setzen. Weiter heißt es: Wir werden Baden-Württemberg zum Klimaschutzland machen – zum Klimaschutzland Nummer eins in Deutschland und Europa. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) Diese ambitionierten Ankündigungen gingen damit einher, dass die grün-schwarze Landesregierung zumindest bei den Zielen für 2030 mit einer Treibhausgasreduktion von 65 % gegenüber 1990 mit dem Bund gleichziehen wollte. Politik heißt ja immer auch, die Wirklichkeit zu betrachten, den grün-schwarzen Ankündigungsschein mit der Wirklichkeit zu konfrontieren. (Heiterkeit des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Und da gibt es neben Licht auch ganz viel Schatten. Während der Bund seine Treibhausgasemissionen bis 2023 immerhin um 46 % reduziert hat, sind es in Baden-Württemberg nur 31 %. (Zuruf von der AfD: Jesus!) Auch unsere Nachbarländer Hessen und Rheinland-Pfalz stehen besser da als wir in unserem Land. Die vorläufigen Zahlen des Statistischen Landesamts für 2024 geben genauso an, dass Baden-Württemberg es hier nicht schafft, die Lücke zu schließen. In der Regierungszeit von Ministerpräsident Kretschmann ist diese Lücke der Zielerreichung zwischen Land und Bund von elf Prozentpunkten im Jahr 2012 auf über 15 Prozentpunkte in den Jahren 2023/2024 angestiegen. Und diese Zahlen können selbst die Marketingexperten der Landesregierung hier nicht beschönigen. (Beifall bei der SPD) (Katrin Steinhülb-Joos) Der Sachverständigenrat für Klimaschutz kam im Herbst 2024 zu der Einschätzung – Zitat –: Mit der im Klimaschutz- und Projektionsbericht 2024 für 2030 ausgewiesenen Zielverfehlung um 17 % sieht der Klima-Sachverständigenrat somit eindeutig den Tatbestand der erheblichen Zielverfehlung erfüllt und erwartet von der Landesregierung die Vorlage eines Klimaschutz-Sofortprogramms innerhalb der im § 16 Absatz 4 KlimaG BW ausgewiesenen Frist. Dies gilt ebenso und angesichts einer drohenden Zielverfehlung um 21,3 Millionen t CO - Äq. mit noch erhöhter Dringlichkeit für Maßnahmen, die auf die Einhaltung des Ziels der Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2040 einzahlen. Daher stelle ich an die Umweltministerin die Frage, ob dieses Ziel in Anbetracht der leider mageren Erfolgszahlen noch realistisch ist. (Ministerin Thekla Walker: Ja! – Heiterkeit der Abg. Petra Krebs GRÜNE) Es wird vom Klima-Sachverständigenrat auch an die bereits 2023 vorgelegten und von der Regierung nicht umgesetzten Vorschläge erinnert und eine deutliche Beschleunigung der Reduktion der Treibhausgasemissionen gefordert. Und es würde – so auch der Klima-Sachverständigenrat – angesichts der noch kurzen verbleibenden Zeit für die Zielerreichung nach wie vor eine richtig deutliche Beschleunigung der Digitalisierung und Entbürokratisierung von Prozessen brauchen. Hierzu gehöre eben auch – so der Sachverständigenrat – die Zusammenlegung und Vereinfachung von Förderverfahren. Interessant wären hier jetzt konkrete Antworten der Landesregierung auf die Fragen: Wie erfolgreich ist die Landesregierung einschließlich der nachgeordneten Behörden beim Aufwuchs von Freiflächensolaranlagen und Windkraftanlagen auf Landesflächen? Und zweitens: Wie viele der 8 000 landeseigenen Gebäude haben denn mittlerweile eine PV-Anlage auf dem Dach? Wir, die SPD-Landtagsfraktion, beantragen daher die Änderungen zu diesem Gesetz, auch wenn wir hier die Intention des Gesetzes grundsätzlich mittragen. Wir fordern jetzt den zwingend notwendigen Biss, um die Klimaziele zu erreichen.
