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Rüdiger Tonojan

GRÜNE 23.07.2025 Sitzungen 17/128

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben allen Grund, stolz auf Baden-Württemberg zu sein, auch wenn es immer wieder Stimmen gibt, die alles schlechtreden wollen. Trotz langjähriger internationaler Krisen spielen wir noch immer deutschlandweit und international ganz vorn mit. Dank unserer industriellen Prägung und unserer vielfältigen kleinen und mittleren Unternehmen sowie unserer nahezu legendä ren Innovationskraft ist Baden-Württemberg nach wie vor eine der wirtschaftsstärksten Regionen Europas. Auch als Forschungsstandort muss sich Baden-Württemberg nicht verstecken. Mit der höchsten Forschungs- und Entwicklungsintensität im Ranking der EU-Staaten ist „THE LÄND“ seit Langem eine der führenden Forschungsregionen Europas. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller CDU) Da ist es nur konsequent, dass wir auch beim Klimaschutz ganz vorn liegen. Bereits seit 2013 haben wir – als erstes Bundesland übrigens – ein Klimaschutzgesetz mit ambitionierten Maßnahmen und gelten auch als Vorreiter bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, z. B. mit der kommunalen Wärmeplanung, die eine Grundlage für Wärmekonzepte in den Kommunen liefert und damit letztlich auch Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzern Planungssicherheit gibt, oder mit der vor fünf Jahren eingeführten Solarpflicht beim Neubau oder bei einer grundlegenden Sanierung, die mit für einen Boom in der Solarbranche und für eine jährliche Zunahme der installierten Leistung um über 2 MWp gesorgt hat. Hiermit sorgen wir nicht nur für eine klimafreundlichere Energieversorgung, sondern auch für eine größere Unabhängigkeit vom internationalen Energiemarkt und letztlich für mehr Wertschöpfung im Land und in den Kommunen. (Beifall bei den Grünen) (Rüdiger Tonojan) Mit dem jetzt vorliegenden Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz wollen wir diesen Weg weitergehen und für Planungssicherheit in den Kommunen sorgen. Denn mit dieser Novelle setzen wir das Bundeswärmeplanungsgesetz und das Bundes-Klimaanpassungsgesetz in Landesrecht um und schaffen die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen, damit die Kommunen in Baden-Württemberg die Wärmewende und die Anpassung an den Klimawandel weiter voranbringen können. Mit diesem Gesetz sichern wir damit den Kommunen den Zugang zu Bundesmitteln, bewahren den landesweiten Vorsprung in der Wärmeplanung und unterstützen Städte und Gemeinden bei der Erstellung von Konzepten, um sich widerstandsfähig gegenüber Hitzewellen, Trockenheit und Starkregen zu machen. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller CDU) Wir stellen damit klar: Klimaschutz und Klimawandelanpassung gehören kommunal gedacht und ausreichend finanziert. Klimaschutz ist und bleibt eine gesellschaftliche Gesamtaufgabe. Daher möchte ich klar an die Bundesebene appellieren. Der Bund ist jetzt in der Pflicht, die Umsetzung in den Kommunen zu unterstützen. Wir wollen und können uns keinen klimapolitischen Rollback leisten, wie ihn Bundeswirtschaftsministerin Reiche gerade vorantreibt, indem sie die deutschen Klimaziele infrage stellt und statt auf erneuerbare Energien auf Gaskraftwerke setzt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU) Wir haben eine große Verantwortung. Wir haben die Verantwortung für die jüngeren Generationen, ihnen eine lebenswerte Umwelt zu hinterlassen. Aber wir tragen auch die Verantwortung für die Menschen der älteren Generationen, ihnen in den sich erhitzenden Städten und anderen Kommunen ein gesundes und würdevolles Leben zu ermöglichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, während der vorliegende Entwurf der FDP/DVP-Fraktion seitens der IHK als in der Realität nicht umsetzbar kritisiert wurde, hat das Anhörungsverfahren gezeigt, dass es insgesamt eine breite Zustimmung zum Entwurf der Landesregierung gibt. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Da steht in der schrift- lichen Stellungnahme aber was anderes! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) – Ich habe das zitiert. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, die Empfehlung des Klima-Sachverständigenrats umzusetzen, und sowohl beim Klimaschutz als auch bei der Anpassung an den Klimawandel weiter zügig vorangehen. Angesichts der sich immer mehr aufheizenden Innenstädte, Starkregenereignisse und Dürren ist es zu spät, wenn Kommunen erst im Jahr 2034 Konzepte für die Anpassung an den Klimawandel vorlegen, zumal eine Umsetzung entsprechender Maßnahmen noch weitere Jahre benötigen wird. Wir brauchen weitere Planungs- und Rechtssicherheit. Wir müssen klar definieren, welche Folgen die Verfehlung vereinbarter Klimariode – 128. Sitzung – Mittwoch, 23. Juli 2025 ziele hat und wie diese Verfehlung genau definiert ist, um damit bei einer klaren Zielverfehlung schnell reagieren zu können und keine wertvolle Zeit mit langen Diskussionen zu verlieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns, mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf Planungssicherheit zu schaffen und einen wichtigen Schritt in Richtung einer zukunftsgerichteten und verantwortungsvollen Klimapolitik zu gehen, von der wir alle profitieren werden: die kleinen und größeren Kommunen, die Stadt- und Landkreise, die Menschen in unserem Land und nicht zuletzt Baden-Württemberg als lebenswerter Wirtschaftsstandort. Danke schön. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller CDU)

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