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Thomas Blenke

23.07.2025 Sitzungen 17/128

Der Vertrag kann selbstverständlich wirksam sein; er ist wirksam. Wir haben einen Vertrag geschlossen – übrigens nicht wir, das Innenministerium. Das ist auch nicht unsere Aufgabe; das macht die zuständige Behörde, in diesem Fall der Leiter des Präsidiums Technik, Logistik, Service. Dieser Vertrag ist gültig. Das geht. Er ist von uns auf der Grundlage des Staatshaushaltsgesetzes geschlossen worden. (Staatssekretär Thomas Blenke) Was Sie ansprechen, ist der nächste Schritt. Das muss ja erst einmal alles aufgebaut werden, das dauert eine Weile, das passiert nicht von heute auf morgen. Der nächste Schritt wäre dann der Einsatz dieser Software. Dafür brauchen wir die in der Koalition vereinbarte Änderung des Polizeigesetzes.

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