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Thomas Blenke

23.07.2025 Sitzungen 17/128

Kollege Hildenbrand: Nein, wir haben es bislang nicht, aber wir haben es vereinbart. Wir haben es letztes Jahr im Sicherheitspaket vereinbart. Ohne eine Änderung des Polizeigesetzes würde unsere Vereinbarung im Sicherheitspaket, die vom Kabinett beschlossen wurde, keinen Sinn ergeben. Das ist vereinbart. Jetzt haben wir die aber noch nicht. Wir haben aber im Staatshaushaltsgesetz die Rechtsgrundlage für den Vertragsschluss. Wir haben da die Gelder zur Verfügung stehen, (Zuruf von der CDU: Sehr gut!) die wir brauchen. Übrigens: Wenn die Preisbindungsfrist abgelaufen wäre, dann würden die Gelder, die uns das Parlament, der Haushaltsgesetzgeber gegeben hat, bei Weitem nicht ausreichen. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Jetzt reichen sie aus. Das ist die Frage 1 von Ihnen. Wie lautete die Frage 2? (Zuruf des Abg. Alfred Bamberger AfD) – Ah, wie lang – – Was? periode – 128. Sitzung – Mittwoch, 23. Juli 2025 (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Ob schon Kos- ten entstanden sind! – Zuruf der Abg. Gabriele Rol- land SPD) – Die Kosten gehörten zu Frage 3. Kosten sind noch nicht entstanden, nein. Die Frage 4 war die nach der Kündigung. Ich weiß bloß die Frage 2 nicht mehr. Dann machen wir die Frage 4 vorab: Der Vertrag läuft fünf Jahre mit mehrmals einjähriger Verlängerungsmöglichkeit. Aber wenn wir es nicht verlängern, ist er abgelaufen. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Beidseitig?) – Nein, wir könnten ihn nach Ablauf der fünf Jahre verlängern. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Okay!) Ich müsste jetzt lügen: Drei oder vier Mal, glaube ich, können wir um ein Jahr verlängern, wenn wir wollen. Wir wollen aber nicht, wenn wir eine europäische Lösung haben. Aus diesem Grund ist der Vertrag mit der Befristung auch so geschlossen worden, in der Hoffnung, dass man bis dahin, Kollege Weirauch, etwas hat. Ein Kündigungsrecht nach dem Motto „Ich habe es mir anders überlegt“ gibt es nicht. Es gibt aber ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass es eine Bundes-VeRA mit Palantir gibt. Das könnte passieren. Dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht, aber ansonsten nicht. Jetzt müssen Sie mir bitte noch einmal mit der Frage 2 helfen.

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