Thomas Blenke
Herr Kollege Binder, die rechtliche Grundlage ist das Staatshaushaltsgesetz. Darin sind die Mittel bereitgestellt, und die Landesregierung ist damit ermächtigt, diese Software zu beschaffen. In diesen Prozess sind wir eingetreten. Zu Teil 1 Ihrer Frage: Wir waren innerhalb der Koalition im vergangenen Herbst in sehr, sehr guten Gesprächen, als wir das verhandelt hatten und im Ergebnis zusammengekommen sind – und sind es auch noch heute. Ich lese Ihnen aber keine Anwesenheitslisten von Besprechungen vor. Da bitte ich um Verständnis. Ich war dabei. Vielleicht melden sich andere freiwillig, die auch dabei waren. Es ist aber grundsätzlich kein Geheimnis. (Zuruf von der SPD) Was wurde gesprochen? Wir hatten uns darauf verständigt, dass wir eine Analysesoftware brauchen, zumindest einmal anbieterunabhängig. Wir haben aber darauf hingewiesen – das ist Stand heute noch immer so und wird auch bis auf Weiteres so sein –, dass das, was unsere polizeilichen Anforderungen sind, was die entsprechenden polizeilichen fachlichen Anforderungen sein müssen – dass sie erprobt und sofort verfügbar sein müssen –, nur ein einziger Anbieter liefern kann, und das ist die Firma Palantir. Aus diesem Grund gibt es auch einen Rahmenvertrag des Freistaats Bayern, den Bayern im Auftrag des Programms P20 bundesweit gemacht hat. Denn man hat gesagt – das müssen mehr oder weniger alle Länder machen –, ein Land arbeitet einen Rahmenvertrag aus. In diesem Rahmenvertrag gab es eine europaweite Ausschreibung. Bei dieser europaweiten Ausschreibung ergab sich die Firma Palantir als der einzige geeignete Anbieter. Deswegen hat Bayern den Vertrag mit Palantir geschlossen. Wir haben keine Ausschreibung gemacht, sondern wir haben uns, wie andere Länder auch, in diesen Rahmenvertrag mit eingebracht. Ich hoffe, ich habe jetzt alles gesagt.
