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Frank Bonath

FDP 25.06.2025 Sitzungen 17/125

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist in der Tat ein sehr trockener Sachverhalt, über den wir heute Morgen hier debattieren. Bei dieser Gesetzesänderung handelt es sich tatsächlich um eine technokratische – wie es der Finanzminister gesagt hat – Änderung, einfach um viele technische und formale Änderungen, die laut Gesetz das Ziel haben, dem Abbau sowie der Vermeidung von Bürokratie zu dienen. – So weit, so gut. Aber es gibt doch zwei Änderungen in diesem Änderungsgesetz, die wir für sehr bemerkenswert halten. Um Bürokratie zu vermeiden oder abzubauen, schafft der grüne Finanzminis- (Frank Bonath) ter eine neue Behörde mit diesem Gesetz. Sie ist schon mehrfach angekündigt worden: das Landeszentrum Finanzmanagement. Nachdem man also eine neue Software eingeführt hat, ist Folgendes passiert – ich zitiere aus dem Gesetzentwurf Drucksache 17/8972 –: Hierdurch hat sich für die Anwendenden die Komplexität der Bedienung des Haushaltsmanagementsystems, insbesondere im Zusammenhang mit buchungspflichtigen Vorgängen, erhöht. Also, das Land will Bürokratie abbauen, führt dazu eine neue Software ein, damit wir effizienter arbeiten, und dann brauchen wir eine neue Behörde, damit die Userinnen und User diese Software auch wirklich ordentlich bedienen können. (Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) Das ist Bürokratieabbau im grünen Finanzministerium. – Bemerkenswert. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Es gibt einen zweiten Punkt, den ich persönlich für sehr bemerkenswert halte. Ich habe gestern Abend mit einem guten Freund telefoniert – er ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater –, der auf der Rückfahrt von einer Fortbildung zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung war. Die Kammern sind da ja auch sehr tätig. Er war sehr frustriert, weil er einen wahnsinnigen Mehraufwand auf die Unternehmen in unserem Land zukommen sieht, ohne dass das einen Effekt auf das Klima oder die Umwelt haben wird. Das hat auch unser grünes Finanzministerium erkannt und hat letztendlich gedacht: Wir bauen eine Ausnahme – Frau Erikli hat das ja wunderbar beschrieben – für landeseigene Einrichtungen, für landesunmittelbare juristische Personen. Ich zitiere jetzt ein zweites Mal aus der Begründung zu diesem Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung: Da eine vollumfängliche Nachhaltigkeitsberichterstattung ... zu einer Bindung von hohen zeitlichen und personellen Ressourcen sowie Fachkompetenz führen würde, ... (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört! – Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) – Richtig! Das ist total richtig. Sie haben gesagt: „Wir bleiben weiterhin Überzeugungstäter.“ Aber warum um alles in der Welt gibt es für landeseigene Einrichtungen wie Universitäten – vermutlich gehören da auch die Kammern, Krankenkassen und Sparkassen dazu – eine Ausnahme, durch die sie eine andere, weniger komplexe Berichterstattung machen müssen, während die Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Gesellschaften, die nach HGB bilanzieren und die für die Steuereinnahmen dieses Landes verantwortlich sind, mit dieser Nachhaltigkeitsberichterstattung gequält werden? Denn für viele Unternehmen bedeutet sie einfach einen Riesenaufwand, führt sie zu einem hohen Kostenblock. Zudem wird durch sie zusätzliches Personal für die Beratung benötigt. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) riode – 125. Sitzung – Mittwoch, 25. Juni 2025 Sie sagen, Sie seien Überzeugungstäter. Ich persönlich nenne das eine typisch grüne Doppelmoral. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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