Nese Erikli
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute diskutieren wir einen zugegebenermaßen etwas sachlicheren, aber umso wichtigeren Gesetzentwurf. Denn durch die Änderung der Landeshaushaltsordnung und des Beteiligungsfondsgesetzes stellen wir unsere Haushaltspolitik zukunftsgerichtet auf. Konkret bedeutet das: Wir sorgen für eine moderne Verwaltung und schaffen gleichzeitig mehr Räume für Flexibilität. Lassen Sie mich im Folgenden kurz die Änderungen aufzählen. Ich habe Ihnen dazu sechs Punkte mitgebracht. Finanzminister Bayaz hat ja auch schon einiges dargestellt. Erstens: Mit dem Landeszentrum Finanzmanagement wird eine neue Einheit bei der Oberfinanzdirektion gegründet. Das hat folgenden Hintergrund: Mit dem neuen Haushaltsmanagementsystem des Landes und der Integration des Kassenverfahrens ist vieles moderner, aber auch deutlich komplexer geworden, und zwar vor allem bei den Buchungen. Damit die Qualität und die Sicherheit der Daten im System verbessert werden können, braucht es dauerhafte Unterstützung für die Haushaltsverantwortlichen in den Ministerien. Deshalb schaffen wir das neue Landeszentrum Finanzmanagement. Es wird die Beauftragten für den Haushalt bei allen buchungspflichtigen Vorgängen beraten und gegebenenfalls auch Korrekturen durchführen. Dieser Gesetzentwurf sichert hierfür die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen. Zweitens: Mit den Gesetzesänderungen setzen wir auch zwei sehr wichtige Urteile des Bundesverfassungsgerichts um. So muss künftig den Haushaltsplänen eine Dokumentation über alle Sonderabgaben im Anhang beigefügt werden. Außerdem ändern wir § 33 LHO dahin gehend, dass ein Nachtragshaushalt künftig vom Landtag nicht nur bis zum Jahresende eingebracht, sondern auch beschlossen sein muss. Herr Minister Bayaz hatte diesen Punkt bereits genauer erläutert. Drittens: Durch die Änderungen in den §§ 34 und 38 LHO brauchen Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen grundsätzlich keine Einzelgenehmigung durch das Finanzministerium. Damit stärken wir die Eigenverantwortung der Res- (Nese Erikli) sorts, entlasten die Verwaltung und machen den Haushaltsvollzug schneller und praxisnäher, natürlich auch im Rahmen der jeweils geltenden Verwaltungsvorschrift. Viertens: Durch die Änderung des § 110 LHO legen wir Folgendes fest: Wenn in Zukunft eine neue Vorschrift zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ins Handelsgesetzbuch aufgenommen wird, dann gilt diese nicht automatisch auch für die öffentlichen Einrichtungen des Landes wie beispielsweise die Anstalten oder die Stiftungen. Damit schaffen wir für diese Einrichtungen Rechtssicherheit, ohne sie zusätzlich nochmals zu belasten. Fünftens: In § 95 LHO wird ein Absatz hinzugefügt, der die Auskunftspflicht an den Rechnungshof ändert und es möglich macht, künftig auch digital gespeicherte Daten an den Rechnungshof weitergeben zu können, und zwar so, dass sie bei Bedarf auch automatisch abgerufen werden können. Das sorgt für mehr Transparenz und erleichtert vor allem auch die Prüfung. Sechster und letzter Punkt: Durch die Änderung im Beteiligungsfondsgesetz muss der Bericht zu den Stabilisierungsmaßnahmen des Beteiligungsfonds künftig jährlich – das hatte auch der Finanzminister erwähnt – statt quartalsweise erstattet werden. Das spart Aufwand und Ressourcen, ohne dass die parlamentarische Kontrolle leidet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der deutsche Chemiker Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger sagte einmal: Bürokratie ist ein Drama in unzähligen Akten. Dieser uns vorliegende Akt heute ist ein äußerst sinnvoller; denn er vereinfacht und modernisiert unsere Haushaltsführung, er stellt unsere Datennutzung auf eine rechtssichere Grundlage, und – was für die Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig ist – er schärft unsere Haushaltsdisziplin. Ich bitte Sie daher, diesem Gesetzesentwurf zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
