Nico Weinmann
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Nacht vom 29. auf den 30. August 1998 hat der SWR den Sendebetrieb aufgenommen, zusammengeschlossen aus dem SWF und dem SDR. Zum 25-Jahr-Jubiläum erklärte der Intendant Professor Gniffke: Veränderung ist dem SWR in die Wiege gelegt und Teil unserer DNA. In der Tat ist es enorm wichtig, dass Veränderung mit dazugehört. Es sind ein epochaler Umbruch in der Mediennutzung und eine dramatische Veränderung im Konsum der Medien festzustellen. Insofern müssen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden. Wir begrüßen ausdrücklich die vorgelegten Reformschritte, vollendet man doch so ein Stück weit auch die Idee des Zusammenschlusses. Die stärkere Regionalisierung des Programmauftrags, die Reduktion von Doppelstrukturen, die Reduktion von Hörfunkprogrammen und eine Konzentration von Kompetenzen sind nicht nur im Sinne des Beitragszahlers, sondern sie sind auch insgesamt sinnvoll. Insgesamt sind die Reformen, die wir heute alle drei am Stück diskutieren, gut. Über den Reformstaatsvertrag und den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag haben wir in diesem Hohen Haus bereits Anfang März hinreichend diskutiert. Sie zeigen in der Summe einen ambitionierten Plan, den es nun mit Leben zu füllen gilt. Gerade mit Blick auf den Zweiten SWR-Staatsvertrag ist dies jedoch ein Stück weit schwierig, da der Vertrag bereits durch den Ministerpräsidenten unterschrieben ist. Die Anhörung, die wir in der vergangenen Woche durchgeführt haben, aber auch die Diskussion hat gezeigt, dass es eigentlich weniger um den jetzt Zweiten SWR-Änderungsstaatsvertrag geht als um das, was wir in Zukunft noch auf den Weg bringen müssen. So bleiben Diskussionen an dieser Stelle offen, beispielsweise die, die mit der Änderung des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats einhergehen, die Frage, inwieweit die Körbe, die zu einer Reduktion führen, tatsächlich die Vielfalt und die Erriode – 123. Sitzung – Mittwoch, 21. Mai 2025 fahrung widerspiegeln, oder die Frage, wie die Expertise, die Sachkunde möglicherweise die Erfahrung aus anderen Verbänden ersetzt. Dies wird es in Zukunft zu evaluieren gelten. Das betrifft beispielsweise auch die Empfehlung der KEF, dass die Intendantengehälter massiv reduziert werden müssen. Denn anders als beispielsweise der Saarländische Rundfunk haben wir es uns hier etwas einfacher gemacht und lediglich auf den öffentlichen Sektor verwiesen. Oder nehmen Sie die Filmförderung. Keine andere ARD-Anstalt gibt prozentual so wenig Geld im eigenen Sendegebiet aus wie der SWR als zweitgrößte Landesrundfunkanstalt. Insofern ist der Appell gut gemeint, aber wir werden schauen müssen, ob sich dies dann tatsächlich auch in Zahlen niederschlägt. Oder aber – wie wir im Rahmen der Anhörung gehört haben –: Wie gehen wir mit Programmbeschwerden um, wenn es Differenzen zwischen den privaten und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbietern gibt? Hier brauchen wir ein Dialogverfahren, um schnell und rechtssicher Unstimmigkeiten zwischen dem SWR und den privaten Rundfunkanbietern klären zu können, wir brauchen einen unmittelbaren Zugang zum Rechtsweg für die Wettbewerber. Tatsächlich hören wir – ich bin auch davon überzeugt, dass dies notwendig ist – von einer Konzentration auf die Kernkompetenz, nämlich die Verpflichtung zur regionalen Berichterstattung. Gleichwohl ist genau das auch die Stärke der privaten Rundfunkanbieter. Insofern wird es ein „Leben und leben lassen“ geben müssen. Insofern muss sich auch der SWR die Frage gefallen lassen, inwieweit man hier kooperativ mit den privaten Rundfunkanbietern umgeht, inwieweit hier möglicherweise auch eine Wettbewerbsverzerrung entsteht, sei es durch die Außenwerbung, sei es durch regionale Inhalte abseits des Services oder eine Kommerzialisierung auf anderer Ebene. Hier, meine ich, wird es insbesondere im Zusammenhang mit der Neustrukturierung von DAB+ zu einem Lackmustest kommen, inwieweit es zu dieser jetzt in § 5 vorgesehenen Verpflichtung, zu kooperieren, kommen wird. Insoweit wird es in der Tat darauf ankommen, die Medienvielfalt in unserem Land zu erhalten. Ein erster – wie ich finde, guter – Schritt ist gelungen. Herr Staatssekretär Hoogvliet, ich denke, das ist ganz gut. Es ist aber eben nur ein erster Schritt. Wir brauchen die Unterstützung beispielsweise auch für die privaten Rundfunkanbieter, was die Investitionen in die Infrastruktur angeht. Wir brauchen eine Regulierung der Intermediäre. Wir brauchen hier tatsächlich eine klare Botschaft, möglicherweise über das Landespressegesetz oder über einen digitalen Medienänderungsstaatsvertrag. Hier ist noch einiges zu tun. Der Anfang ist gemacht, aber der Weg ist noch ein weiter. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)
