Rudolf Hoogvliet
Verehrter Herr Landtagspräsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete! Ein veritables Päckchen mit langen Titeln, wie Sie ja gezeigt haben – drei medienpolitische Staatsverträge haben wir heute zu beraten. Sie waren bereits Gegenstand der Vorunterrichtung in diesem Frühjahr hier im Landtag. Ich möchte mich an dieser Stelle beginnend herzlich für die gute Kooperation mit den Fraktionen des Landtags bedanken. Wir sind da in vielem in eine Richtung unterwegs, und ich meine, es ist wichtig, dass wir in der Medienpolitik auch immer eng beieinander sind, uns austauschen und einen gemeinsamen Weg gehen, soweit das möglich ist. Denn selten war der Reformbedarf im Medienbereich so groß wie in diesen Tagen. Ich habe es im März in diesem Plenum bereits angesprochen und möchte es noch einmal betonen: Immer mehr findet die Meinungsbildung nicht mehr über die klassischen Medien statt, sondern im digitalen Raum. Soziale Medien der großen US-Unternehmen und die chinesischen Big-Tech-Firmen gewinnen eine immer größere Bedeutung – ich werde nachher noch einmal darauf zurückkommen. Sie haben sich öffentliche Diskussionsräume im Netz geschaffen, die keinerlei juristischen Standards genügen, in denen nicht zwischen Wahrheit und Lüge oder zwischen Fakten und Gefühltem unterschieden wird. Diese Desinformationen und diese enthemmten Debatten verbreiten sich im Netz geradezu unkontrolliert und nehmen tatsächlich erheblichen Einfluss auf unsere öffentliche Meinungsbildung. Meine Damen und Herren, Demokratie lebt vom zivilisierten Streit. Demokratie lebt davon, dass man um die beste Lösung ringt, sie lebt auch von Beteiligung, von aktiver Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Grundlage dafür sind fundierte, verlässliche Informationen. Die wiederum werden geliefert von einem vielfältigen und qualitätsmäßig gehaltvollen Journalismus, einem Journalismus, der unterscheidet zwischen Bericht und Kommentar, einem Journalismus, der erst dann schreibt, wenn zwei Quellen das Gleiche sagen. (Staatssekretär Rudolf Hoogvliet) Deswegen ist es Aufgabe der Politik, genau hierfür zu kämpfen: für Vielfalt und Qualität im Journalismus, im dualen System gleichermaßen wie im öffentlich-rechtlichen Bereich. Da mache ich keine Unterscheidung. (Beifall bei den Grünen) Wir gehen mit diesen drei Staatsverträgen wichtige Reformen an, die in die richtige Richtung gehen. Mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag wollen wir insbesondere die Kinder und Jugendlichen besser vor unangemessenen Inhalten im Netz schützen. Auch die Eltern müssen die Einstellungen einfacher vornehmen können, beispielsweise eine Alterseinstellung, die dann automatisch auch für alle Anwendungen auf dem Gerät funktioniert. Sie müssen leichter zugänglich und besser verknüpft sein, und hierzu sollen über diesen Medienänderungsstaatsvertrag die Anbieter von Betriebssystemen für mobile Endgeräte auch verpflichtet werden. – Das war der erste Punkt. Der größere Punkt ist der Reformstaatsvertrag. Damit stoßen wir eine noch viel grundlegendere Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks an. Es war ein voluminöses Unterfangen, das in Rekordzeit tatsächlich das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat. Die ersten Medienänderungsstaatsverträge, an denen ich mitgearbeitet habe, z. B. der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag, haben von der Idee bis zur Fertigstellung sechs bis sieben Jahre gebraucht. Jetzt haben wir das innerhalb eines Jahres im Kreis der Rundfunkkommission und der Medienpolitiker der Länder hinbekommen. Ich halte das angesichts der notwendigen Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk für eine notwendige, aber doch beachtliche Leistung. Meine Damen und Herren, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für mich einer der wichtigsten Garanten für Qualitätsjournalismus. (Abg. Anton Baron AfD: Ah!) Wir stehen damit auch in der Verantwortung, ein Gegengewicht zu den sozialen Medien und zur Verbreitung fehlerhafter, manipulierter und emotional aufgeladener Nachrichten zu liefern. (Abg. Anton Baron AfD: Einseitiger Staatsfunk!) Die Politik sehe ich in der Verantwortung, dafür und im Übrigen auch für die privaten Medien die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen und sie bestmöglich dabei zu unterstützen, ihren Qualitätsjournalismus auszubreiten und unter die Menschen zu bringen. (Abg. Anton Baron AfD: Was hat das mit Qualität zu tun?) Mit dem Reformstaatsvertrag ist uns dabei – so glaube ich, und entsprechende Rückmeldungen habe ich von vielen von Ihnen bekommen – ein wichtiger Schritt gelungen. Der Rundfunk wird insgesamt digitaler, schlanker und moderner aufgestellt. Die Beauftragung wird einerseits qualitativ gestärkt und andererseits quantitativ begrenzt, ganz nach dem Motto: Mehr Klasse statt Masse. Neue Vorgaben für Compliance und Kontrolle können die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Bevölkerung ebenso stärken wie riode – 123. Sitzung – Mittwoch, 21. Mai 2025 die Stabilisierung des Rundfunkbeitrags durch ein effizienteres Wirken, durch mehr Zusammenarbeit und Sparsamkeit im kooperativen Geschäft bewirken. Im Onlinebereich, der zunehmend wichtiger wird, werden die Voraussetzungen für eine gemeinsame technische Plattform zwischen ARD, ZDF und Deutschlandfunk geschaffen. Explizit ist damit aber auch eine Öffnung zu den Privaten intendiert. Ich denke, wir sind hier wirklich auf einem guten Weg. Ich glaube, dass es uns mit dieser Reform gelungen ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für die kommenden Jahre zukunftsfest aufzustellen. Der dritte Staatsvertrag im Bunde, den wir heute zu besprechen haben, betrifft das Land. Es geht um den Zweiten SWR-Änderungsstaatsvertrag. Hier gilt es, den SWR für die künftigen Aufgaben fit zu machen und die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Im Grunde wird mit diesem Änderungsstaatsvertrag die Fusion von SDR und SWF, die im Jahr 1997 beschlossen wurde, zu Ende gebracht. Doppelstrukturen, die noch aus dieser Zeit bestehen und bis heute nicht abgeschafft wurden, sind nicht mehr zeitgemäß und werden überwunden. Der SWR erhält insgesamt strukturell und im Programm mehr Flexibilität, um auf neue Herausforderungen adäquat reagieren zu können. Inhaltlich wird die Beauftragung des SWR geschärft. Ein besonderer Fokus wird auf die Abbildung der Regionalität und der Landesidentität gelegt. Zur Sicherung einer effizienten und zeitgemäßen Aufsicht werden die Aufsichtsgremien in ihrer Zusammensetzung einerseits auf ein erträgliches Maß verkleinert, andererseits aber professionalisiert. Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, haben wir drei wichtige Reformen auf den Weg gebracht. Ich werbe nun dafür, diese gemeinsam zu Ende zu führen. Das ist meines Erachtens angesichts der geschilderten Notwendigkeit und Dringlichkeit der Reformen von enormer Wichtigkeit. Damit sind wir aber noch nicht am Ende des Weges angelangt. Wir gehen weiter, wir müssen weitergehen, und ich will Sie darüber informieren, dass schon jetzt weitere Reformen auf den Weg gebracht werden. Wir arbeiten auf Fachebene derzeit an den erforderlichen Umsetzungen europäischer Vorgaben. Da geht es beispielsweise um das europäische Medienfreiheitsgesetz und die EU-Verordnung zur politischen Werbung. Diese müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Aber es geht auch und vor allem darum, die Auseinandersetzung mit den großen Big-Tech-Unternehmen und -Plattformen aufzunehmen und daran konzentriert zu arbeiten. Wir stehen diesbezüglich in Kontakt mit den anderen Ländern. Es ist zum Thema in der Rundfunkkommission der Länder geworden. Ein digitaler Medienstaatsvertrag wird derzeit erarbeitet. Wenn Sie allein einmal schauen, dass mittlerweile über 50 % der Werbeeinnahmen an die Big-Techs und nicht mehr an die Verlage, an die privaten Medien oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehen, wenn Sie sehen, dass ebendiese Big-Techs sämtliche Daten und Informationen kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen und nutzen können, und wenn Sie sehen, dass sich hier bedenkliche Monopole entwickelt haben, dann, meine ich, sind ein digitaler Medienstaatsvertrag und eine Auseinandersetzung der Medienpolitik der Länder, des Bundes und der EU mit den Big-Tech-Unternehmen geboten und dringlicher denn je. (Staatssekretär Rudolf Hoogvliet) (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Jonas Weber SPD) Ziel ist es, damit die Rahmenbedingungen für die Arbeit von freien und unabhängigen Medien in Deutschland und in Europa zu verbessern. Es geht um eine bessere Regulierung der großen Plattformen. Ich denke, diesbezüglich wird auch der Bund gefragt sein. Es geht darum, die Monopole kritisch zu hinterfragen und, so weit es geht, zu durchbrechen. (Abg. Anton Baron AfD: Ah!) Es geht auch darum, die kostenlose Nutzung von Inhalten und Daten – denken Sie einmal an die KI – zu thematisieren und zu überlegen, wie das durchbrochen werden kann. Hier stehen wir allerdings am Anfang des Prozesses. Aber wir werden dem nachgehen und weiter daran arbeiten. Ich bin sicher, dass wir dieses Thema noch aufrufen werden. Aber jetzt bedanke ich mich zunächst für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf einen guten Austausch – dessen bin ich mir sicher – sowie die Zustimmung zu den drei Staatsverträgen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen)
