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Gabriele Rolland

SPD 21.05.2025 Sitzungen 17/123

Herzlichen Dank. – Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, Frau Ministerin Walker! Wir hatten kürzlich die Gelegenheit, über den Bericht des Klima-Sachverständigenrats zur Umsetzung der Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg nach dem Klimaschutzgesetz 2021 zu sprechen. Nach Auffassung des Klima-Sachverständigenrats werden die Klimaschutzziele erheblich überschritten. Und im Gesetz steht – ich zitiere jetzt § 16 Absatz 4 Satz 2 des Klimaschutzgesetzes –: Stellt der Klimaschutz- und Projektionsbericht eine drohende erhebliche Zielabweichung fest, beschließt die Landesregierung möglichst innerhalb von vier Monaten nach der Beschlussfassung über den Bericht die erforderlichen Landesmaßnahmen. eriode – 123. Sitzung – Mittwoch, 21. Mai 2025 Wir würden erstens gern von Ihnen wissen, Frau Ministerin: Erachten Sie diese Abweichung, die der Klimaschutzbericht zeigt, als erheblich? Wenn ja: Sind Sie der Auffassung, dass inzwischen neun Monate seit Vorlage des Berichts eigentlich genügen müssten, um darüber einen Beschluss in der Landesregierung zu fassen und das eingeforderte Sofortprogramm für Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg anzugehen? Das sind die beiden wesentlichen Fragen. Wir sind gespannt auf die Antworten.

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