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Dennis Birnstock

FDP 21.05.2025 Sitzungen 17/123

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Freien Demokraten begrüßen das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ausdrücklich. Es markiert einen wichtigen Schritt für die religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften in Baden-Württemberg. Das Gesetz schafft klare Rahmenbedingungen für die Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit wird sowohl für die Gemeinschaften als auch für die staatlichen Institutionen mehr Rechtssicherheit geschaffen. Durch die Konkretisierungen zur Verleihung und Entziehung des Status sorgt das neue Körperschaftsstatusgesetz zudem für mehr Transparenz und verhindert ungerechtfertigte Ansprüche. Positiv hervorzuheben ist auch die Vereinheitlichung der Regelungen zu den Untergliederungen der Religionsgemeinschaften sowie die Rechtsbereinigung, die hier stattfindet. Beides schafft Übersichtlichkeit und vermeidet Doppelregelungen. Trotz dieser positiven Ansätze hätten wir uns eine Überarbeitung bei einigen Aspekten gewünscht. Die Definition der Religionsgemeinschaft in § 1 Absatz 2 weicht von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab und könnte zu einer zu weiten Auslegung führen. Statt einer eigenen Legaldefinition sollte auf die gefestigte Rechtsprechung zurückgegriffen werden, wie etwa von der Diözese Rottenburg-Stuttgart vorgeschlagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein transparenter Umgang mit religiöser und weltanschaulicher Vielfalt in unserer Gesellschaft beginnt aber nicht erst im Erwachsenenalter, sondern schon in der Schule. Deshalb setzen wir Freien Demokraten uns dafür ein, den Ethikunterricht verpflichtend ab der ersten Klasse einzuführen. Kinder sollen frühzeitig lernen, anriode – 123. Sitzung – Mittwoch, 21. Mai 2025 dere Perspektiven zu verstehen, sich mit unterschiedlichen Lebensauffassungen auseinanderzusetzen und ein wertebasiertes Urteilsvermögen zu entwickeln. (Beifall bei der FDP/DVP) Ethikunterricht ist eben keine Konkurrenz zum Religionsunterricht, sondern eine notwendige Ergänzung in einer pluralistischen Gesellschaft. Gleichzeitig soll der Religionsunterricht in staatlicher Verantwortung weiterhin angeboten werden für alle, die sich bewusst dafür entscheiden. In diesem Zusammenhang darf ich auch auf die Demokratiebildung hinweisen, die nicht vernachlässigt werden darf. Angesichts aktueller Herausforderungen wie politischer Polarisierung, Desinformation und wachsendem Extremismus muss schulische Bildung deutlich stärker auf die Vermittlung demokratischer Werte und Prozesse ausgerichtet werden. Demokratie lernt man nicht nur im Gemeinschaftskundeunterricht; sie muss im Schulalltag und auch darüber hinaus erlebbar sein. Wir Freien Demokraten fordern deshalb eine umfassende Strategie zur Demokratiebildung, die Lehrpläne, Fortbildungen, Lehrkräfte und die Schulentwicklung gleichermaßen in den Blick nimmt. Wir haben dazu ein wirklich lesenswertes und umfangreiches Positionspapier vorgelegt. Denn nur, wenn Kinder und Jugendliche von klein auf lernen, was es heißt, in einer freien, demokratischen Gesellschaft zu leben, wird unsere offene Gesellschaft auch in Zukunft bestehen können. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Daniel Born SPD) All das zeigt: Ein klarer rechtlicher Rahmen für Religionsund Weltanschauungsgemeinschaften ist wichtig. Aber ebenso entscheidend ist es, schon bei den Jüngsten das Fundament für Toleranz, Werteorientierung und ein demokratisches Miteinander zu legen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Daniel Born SPD – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD)

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