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Hans-Peter Hörner

AfD 14.05.2025 Sitzungen 17/122

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben bereits in der ersten Aussprache zum vorliegenden Gesetzentwurf dargelegt: Wir stimmen diesen Änderungsvorschlägen zu. Selbstverständlich sollen die Ersatz- und Ergänzungsschulen mit entsprechenden Kopfpauschalen ausgestattet werden, welche auch die starken Preissteigerungen in allen Bereichen berücksichtigen. – Ihre Worte. – Okay, ja, aber bitte nicht nur wollen, sondern auch tun. Wir wollen noch einmal die Gelegenheit nutzen und diesen Gesetzentwurf mit einem weiteren Vorschlag ergänzen. Wir schlagen vor, die sogenannte Wartefrist bei neu gegründeten Privatschulen abzuschaffen; denn – ja, Herr Dr. Miller, da stimmen wir Ihnen zu – Privatschulen sind tragende Säulen einer vielfältigen Bildungslandschaft. Sie sind aber kein Luxus, sondern Ausdruck von Elternwillen, Eigenverantwortung und Bildungsfreiheit. Gerade die Eltern erhalten damit die Möglichkeit, innerhalb ihres Elternrechts die Bildung ihrer Kinder entsprechend deren Begabung – ich verweise auf Artikel 11 unserer Landesverfassung – verstärkt zu begleiten und auch am Schulprozess aktiv oder aktiver teilzunehmen. Auch die Ausbildung im beruflichen Bereich wird dann mit der Gründung von betrieblichen Schulen durch Innungen oder Kammern deutlich verbessert und schnell an die technische und gesellschaftliche Entwicklung angepasst, und das Ganze zu geringeren Kosten im Vergleich zu öffentlichen Schulen – besser und kostengünstiger. Aber was tut das Land Baden-Württemberg? Es legt den Gründern privater Schulen eben Steine in den Weg. Diese absurde riode – 122. Sitzung – Mittwoch, 14. Mai 2025 dreijährige Wartefrist, bevor überhaupt ein Cent staatlicher Zuschüsse fließen kann, ist aus unserer Sicht ein Unding. Damit wird nicht Vielfalt gefördert, sondern diese Vielfalt wird verhindert. (Beifall bei der AfD) Jetzt vergleiche ich das einmal mit Nordrhein-Westfalen. Dort geht man mit einem ganz anderen, deutlich bürgerfreundlicheren Prinzip an die ganze Problematik heran. Was steht dort im Gesetz, ganz klar und unmissverständlich? Sobald eine Schule in freier Trägerschaft als genehmigte – nicht einfach so – Ersatzschule anerkannt ist, hat sie grundsätzlich Anspruch auf staatliche Förderung. Die Genehmigung erfolgt dort durch Bezirksregierungen. Da hat man kein ideologisches Taktieren, keine künstlichen Hürden, sondern einen klaren Rechtsanspruch vom ersten Tag an. Das ist echte Bildungsgerechtigkeit, das ist Vertrauen in die Leistung freier Schulträger. Ebenfalls entscheidend: Die Ersatzschulen dort sind verpflichtet, die Landeszuschüsse wirtschaftlich einzusetzen. Diese sollen durch eigene Mittel ergänzt werden, aber niemand verlangt dort eine jahrelange, fast unmögliche Vorleistung auf Verdacht. Schauen wir uns diese Förderung in Nordrhein-Westfalen genau an. Diese ist sogar noch besser als bei uns: Eine Schule in freier Trägerschaft erhält in Nordrhein-Westfalen, wenn sie ein Gebäude anmietet, einen Zuschuss von 87 % im Vergleich zu öffentlichen Schulen und bei eigenen Gebäuden sogar von 94 %. Hier in Baden-Württemberg verlangt man, dass private Schulträger erst einmal die ersten drei Jahre das Risiko eingehen – ohne jede Unterstützung, ohne jede Sicherheit. Das ist, meine Damen und Herren, innovationsfeindlich, das ist bildungspolitischer Stillstand. Wir wollen die Abschaffung der Wartefrist für genehmigte Ersatz- und Ergänzungsschulen, wir wollen eine staatliche Förderung ab dem Tag der Anerkennung – genau wie in Nordrhein-Westfalen auch – und ein Planungsmodell, ein Fördermodell, das Planungssicherheit – ohne ideologische Gängelung – auf Augenhöhe bietet. Warum soll ein Modell, das in Nordrhein-Westfalen funktioniert, in Baden-Württemberg nicht möglich sein? Ich sage Ihnen, warum das nicht gewollt wird: Weil die Altparteien hier lieber an einem zentralistischen Einheitsmodell festhalten; die Bedürfnisse der Schüler, Lehrer und Eltern sind für Sie leider Gottes zweitrangig. (Beifall bei der AfD) Dabei zeigt Nordrhein-Westfalen, wie es geht. Man kann Qualitätsanforderungen bei der Ausbildung der Lehrkräfte oder bei der wirtschaftlichen Tragfähigkeit durchsetzen, ohne dabei die gut meinenden und guten Gründer zu blockieren. Meine Damen und Herren, wer wirklich will, dass Bildung besser wird, muss auch den Mut haben, das Monopol staatlicher Schulen so zu durchbrechen. Mehr Privatschulen bedeuten mehr pädagogische Vielfalt, mehr Wettbewerb und am Ende eine bessere Bildung. Zahlen im Bildungsranking zwischen den Bundesländern beweisen das und zeigen es deutlich. (Hans-Peter Hörner) Wir, die AfD, stehen schon immer für echte Bildungsfreiheit, und wir sagen ganz klar: Wer eine Schule gründen will, die unsere Kinder stärkt, verdient Unterstützung und keine Behinderung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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