Dr. Ute Leidig
Wir nehmen das gern als Beauftragung mit und werden uns darum kümmern, unter welchen Bedingungen dieser Bericht abgegeben werden kann. Wir werden prüfen, ob die Berichterstattung an die Person des oder der Landesbeauftragten gebunden ist oder ob auch eine Person, die in der Geschäftsstelle zuständig ist, diese Aufgabe wahrnehmen kann.
