Dr. Ute Leidig
Zum einen obliegt es nicht uns, die Tagesordnung für den Sozialausschuss aufzustellen, sondern das obliegt dem Vorsitzenden des Ausschusses. Insofern müssen wir da auch Benehmen herstellen. Auch stellt sich die Frage, wann da jemand berichten kann. Ganz grundsätzlich kann ich Ihnen das jetzt nicht beantworten. Da würden wir Sie, falls sich ein konkreter Termin abzeichnet, gern vorzeitig informieren.
