Dr. Ute Leidig
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Abg. Reith! Die Fragen gehören unmittelbar zusammen, deshalb beantworte ich sie auch gemeinsam. Mit der Wahl von Frau Simone Fischer in den Bundestag – das haben Sie gerade auch ausgeführt –, der sich am 25. März 2025 konstituiert hat, ist die Position der hauptamtlichen Landes-Behindertenbeauftragten aktuell nicht mehr besetzt. Vielleicht noch mal kurz zur Aufgabe der oder des Landes-Behindertenbeauftragten: Die Aufgabe ist es, auf gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen hinzuwirken und die Landesregierung in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen zu beraten. Das ist eine wichtige Position. Das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz sieht verschiedene Regelungen vor. Zum einen ist die Amtszeit der oder des Landes-Behindertenbeauftragten nach § 13 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes an die Dauer der Wahlperiode des Landtags gekoppelt. Insofern sind das die Rahmenbedingungen, unter denen wir uns jetzt um eine Nachbesetzung der Stelle bemühen. Daher kann ich Ihre zweite Frage, ob wir vorhaben, die Stelle nicht zu besetzen oder wie auch immer, ganz klar mit Nein beantworten. Die Landesregierung ist bestrebt, zügig eine Nachbesetzung der Position für die verbleibende Amtszeit bis zur Wahl eines neuen Landtags und bis zur Bestellung eines oder einer neuen Landes-Behindertenbeauftragten vorzunehmen.
