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Bernhard Eisenhut

AfD 10.04.2025 Sitzungen 17/121

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Statistische Bundesamt musste über die vergangenen Jahre fast jährlich einen weiteren Anstieg der Zahl der Fälle von Kindesmissbrauch melden. Für 2023 wurden allein für Baden-Württemberg 6 000 Fälle gemeldet. Für uns, die AfD-Fraktion, die wir Familien und vor allem deren Kinder als Grundlage einer gesunden und zukunftsfähigen Gesellschaft betrachten, ist diese Entwicklung nicht zu akzeptieren. (Beifall bei der AfD) Für den aktuellen Zustand unseres Landes ist es aber vielleicht geradezu symptomatisch. Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es darum, Kindesmissbrauch im persönlichen Umfeld aufzudecken. Aber, meine Daode – 121. Sitzung – Donnerstag, 10. April 2025 men und Herren, wir wollen nicht unerwähnt lassen, dass sich auch der Staat – namentlich die Kartellparteien – in den Coronajahren millionenfach des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht hat. (Oh-Rufe – Abg. Gabriele Rolland SPD: Wie bitte? – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Also, Herr Eisenhut!) Wenn Minister Lucha behauptet, man hätte die Folgen nicht ahnen können, dann ist das natürlich falsch. Sie wurden immer wieder von uns gewarnt, und wir haben leider recht behalten. Noch heute leiden Kinder und Jugendliche an den Folgen Ihrer Politik. (Abg. Sandro Scheer AfD: So ist es!) Kindesmissbrauch, sei er vonseiten des Staates, durch Fremde oder auch durch die eigene Familie, muss gleichermaßen bekämpft werden. Wir befürworten, dass Baden-Württemberg es anderen Ländern gleichtun und den Ärzten die rechtliche Möglichkeit geben soll, von ihrer Schweigepflicht gegenüber Kollegen abzusehen, (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Das ist schon krass!) wenn eine Kindeswohlgefährdung angenommen werden muss. Wenn eine bürokratische Hürde verhindert, dass ein Kind ohne Misshandlungen aufwachsen kann, ist bereits einiges schiefgelaufen in diesem Land. Es bleibt festzuhalten, dass die Entbindung von der Schweigepflicht auf konkrete Gefährdungen zuzutreffen hat und sie dem Staat nicht die Möglichkeit schaffen darf, die Auskunft beliebig zu erweitern. Die Schweigepflicht ist ein hohes Gut, bei dem eine Ausnahme lediglich im Sinne des Kinderschutzes bestehen darf. Aber, meine Damen und Herren, nur die rechtliche Möglichkeit zu schaffen, reicht nicht aus; Sie müssen auch gewährleisten, dass es genug Kinderärzte gibt, die in der Fläche verfügbar sind und die sich auch die Zeit nehmen, ihre kleinen Patienten umfassend zu untersuchen. Statt dem bestehenden und perspektivischen Versorgungsmangel auch im Bereich der Kinderärzte entgegenzutreten, akzeptieren Sie diesen Zustand und setzen auf Digitalisierung und Telemedizin. Dazu müssen wir sagen: Viel einfacher könnte man es nicht machen, Kindeswohlgefährdung zu verschleiern. Wie soll ein Arzt über digitale Hilfsmittel eine seriöse Diagnose stellen, wenn das Kind nicht vorstellig wird? Für die praktische Umsetzung Ihres Vorhabens muss es wieder normal sein, dass man wohnortnah und zeitnah einen Termin bei seinem Arzt des Vertrauens bekommen kann. (Zuruf von der AfD: Genau!) Das ist der Anspruch, den die AfD an unser Land hat. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) Und das ist der Anspruch, den die Bürger auch verdient haben – statt ärztlicher Mangelgebiete und Klinikschließungen. Der Gesetzentwurf wird noch einmal im Ausschuss beraten. Grundsätzlich stimmt die AfD diesem zu. Danke sehr. (Beifall bei der AfD)

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