Manuel Hailfinger
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich zu Beginn feststellen: Kinder und Jugendliche haben das Recht, gewaltfrei aufzuwachsen. Dieses Recht ergibt sich nicht nur aus der Debatte, die wir heute hier im Landtag von Baden-Württemberg miteinander führen, sondern der Schutz vor körperlicher, physischer, psychischer, sexualisierter oder auch digitaler Gewalt, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung ist im Grundgesetz verankert. Für all das müssen wir entschieden eintreten, und dafür bietet unser Grundgesetz schon mal eine gute Grundlage. (Beifall bei der CDU) Verehrte Frau Kliche-Behnke, vielen Dank für diesen Gesetzentwurf, den wir sehr gern mit aufgreifen. Wir wollen sicherlich in den Dialog mit Ihnen eintreten, weil wir uns im Ziel natürlich einig sind. Im Ziel sind wir uns einig, und zwar dahin gehend, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen für uns gemeinsam oberste Priorität in Baden-Württemberg hat. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Thomas Hent- schel GRÜNE und Jochen Haußmann FDP/DVP) Im Detail ergibt sich aber natürlich schon noch viel Beratungsbedarf. Das Kernproblem ist ja – – Sicherlich haben Sie alle auch die Anhörungsergebnisse zur Kenntnis genommen. Es ist nicht ganz so, wie Sie es gerade dargestellt haben, dass der überwiegende Teil der Äußerungen da sehr positiv wäre. Vielmehr gibt es da schon sehr, sehr viel Kritik, manchmal kleiner, manchmal größer, und manche lehnen den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sogar komplett ab. Daher müssen wir da miteinander ran. Das ist eine wichtige Aufgabe, die wir in den nächsten Wochen dann auch gemeinsam miteinander vor uns haben. Aber das Signal müssen wir jetzt aufnehmen. So, wie der Gesetzentwurf jetzt vorliegt, ist er sicherlich nicht geeignet, hier im Landtag von Baden-Württemberg beschlossen zu werden. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Thomas Hent- schel und Thomas Poreski GRÜNE) Deswegen wiederhole ich: Wir bieten Ihnen gern an, in den nächsten Wochen – in welcher Form auch immer – in Gespräche zu kommen. Kollege Poreski hat es gerade schon aufgegriffen: Völlig blank sind wir nicht. Wir fangen nicht bei Null an. In den letzten Jahren haben wir sicher viel geleistet; der Herr Minister wird sicherlich auch gleich noch darauf eingehen. riode – 121. Sitzung – Donnerstag, 10. April 2025 Ich will auch noch einmal an die Kommission Kinderschutz erinnern, den Masterplan Kinderschutz. Dort nehmen wir in den Jahren 2023, 2024 und 2025 immerhin 10 Millionen € aus dem Landeshaushalt für 26 Projekte in die Hand und leisten hier einen wirklich wesentlichen Beitrag. (Beifall bei der CDU) Flankierend arbeiten wir im Moment auch an einer Gesamtstrategie Kinderschutz für Baden-Württemberg. Dort wollen wir einfach noch mal klarmachen, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die wir so auch verankert sehen wollen, für eine Politik und eine Kultur des Hinschauens und des Handelns. Die geplante Neufassung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die wir in diesem Jahr auch noch miteinander angehen, nachdem andere bundesgesetzliche Rahmenbedingungen vorherrschen, die uns zwingen, eine Veränderung vorzunehmen, werden wir natürlich auch nutzen, um das Maximale für den Kinderschutz in Baden-Württemberg herauszuholen. Das ist uns wirklich ein sehr wichtiges Anliegen. Genau da setzen wir jetzt auch an, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, um in dieser Frage auf einen gemeinsamen Nenner mit Ihnen zu kommen, damit wir einen richtig starken Impuls von diesem Parlament aus auch für den Kinderschutz in Baden-Württemberg setzen können. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
