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Dr. Rainer Balzer

AfD 09.04.2025 Sitzungen 17/120

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Musikschulen stehen hier im Plenum nicht besonders häufig auf der Tagesordnung. Das könnte natürlich daran liegen, dass es andere, wichtigere und drängendere Aufgaben gibt. Doch die Situation der öffentlichen und privaten Musikschulen, genauso wie die der selbstständigen Musiklehrer, ist in den vergangenen Jahren immer schwieriger geworden. Das verdient Beleuchtung. Der Hauptgrund hierfür sind der Nachmittagsunterricht an den Schulen, aber auch die veränderten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Wir riskieren den Kahlschlag und die Zerstörung einer jahrhundertealten Musiktradition oder nehmen dies zumindest billigend in Kauf. Und das nennt sich dann Transformation. Viele schöne Sonntagsreden handeln von der großen Bedeutung der Kunst für den Menschen. Kunst und Kultur sind das, was den Menschen überhaupt zum Menschen macht. Aber die Musik schwebt nicht ansatzlos über dem Menschen, sondern sie muss vermittelt werden. Dazu braucht es Pädagogen, qualifizierte Künstler und Pädagogen, die das Individuelle und das Besondere der Kunst an die jungen Menschen, an die Kinder weitergeben sollen. Der Grund unseres Antrags und auch der Rede heute hier ist die Erkenntnis, dass bisher Selbstverständliches wie die musikalische Erziehung der jungen Menschen in Zukunft so nicht mehr stattfinden wird und nicht mehr stattfinden kann. Denn das Überleben sowohl privater Musiklehrer als auch öffentlicher und privater Musikschulen wird immer mehr erschwert. Konkret: die Umsatzsteuerbefreiung. Hierbei hat offenbar auch die Landesregierung inzwischen bemerkt, dass die Gesetzesänderung auf Bundesebene den Status der Musikschulen und der selbstständigen Instrumentallehrer in unklarer Art und Weise verändert hat. So veröffentlicht das Ministerium für Finanzen von Baden-Württemberg – ich zitiere –: Der Musikunterricht von Musikschulen, Musikvereinen sowie selbstständigen Musiklehrerinnen und Musiklehrern ist von der Umsatzsteuer befreit. Also alles, was der schulischen Bildung und Ausbildung dient, egal, ob für Kinder oder Erwachsene. Die Nachweispflichten für die Umsatzsteuerbefreiung aber sind für öffentliche Schulen natürlich problemlos zu erfüllen, doch für die vielen freien Selbstständigen eben nicht. Da gibt es Probleme. Ich darf zitieren: Unterrichtsleistungen von Musikschulen sowie damit zusammenhängende Nebenleistungen sind gemäß § 4 Nummer 21 Buchstabe a ... steuerfrei, (Dr. Rainer Balzer) – w enn es sich hierbei um unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen oder anderer ... Einrichtungen handelt und – die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten. Das trifft auf Musikschulen gewöhnlich zu, ... Für selbstständige Musikpädagogen ist hierfür ein Nachweis zu erbringen. Und das ist schwierig. (Beifall des Abg. Anton Baron AfD) Unterrichtsleistungen selbstständiger Musikpädagogen sind gemäß § 4 Nummer 21 ... UStG steuerfrei, wenn sie ... für eine Musikschule erbracht werden. Genau das ist der Pferdefuß. Dann sind diese ja nicht mehr selbstständig. Damit beginnt des Dramas zweiter Teil. Hier werden also selbstständige Musikpädagogen grundsätzlich – man könnte auch sagen: systematisch – benachteiligt. Zudem stecken sie nach dem Herrenberg-Urteil in der nächsten Zwickmühle. Denn danach gilt, dass Musiklehrer, die auf Honorarbasis angestellt sind und in organisatorische und administrative Abläufe ihrer Schule eingebunden sind, Scheinselbstständige sind. Des Weiteren gilt: Nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat die Auslegung des Begriffs der begünstigten Bildungsleistungen unionsrechtlich zu erfolgen. Dies kann zu einer einschränkenden Auslegung der oben genannten Steuerbefreiung ... führen. Über die Veröffentlichung und Konsequenzen der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder noch nicht entschieden. In diesem Abschnitt sind daher zwei bemerkenswerte Skandale, so kann man sagen, enthalten. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Der Europäische Gerichtshof entscheidet also über die bundesdeutsche Musikkultur, Musikpädagogik und Musiklandschaft. Das kann man so zur Kenntnis nehmen. Über die Veröffentlichung der Konsequenzen der aktuellen Rechtsprechung wird vorerst Verschwiegenheit gewahrt. Der Bürger darf, soll noch nicht wissen, was über ihn und sein Schicksal auf der höheren EU-Ebene entschieden worden ist. Natürlich würden wir es begrüßen, wenn die Europäische Union es dem deutschen Staat untersagen würde, den deutschen Steuerzahler derart auszuplündern, wie er es bisher tat. Unsere Zuversicht in dieser Thematik hält sich allerdings in engen Grenzen. Im Zusammenhang mit dem Herrenberg-Urteil wird sich möglicherweise für Instrumentallehrer – insbesondere Instrumentallehrer für wenig verbreitete, seltene Instrumente wie Fagott und dergleichen – eine gefährliche Mischung ergeben. Sie fest riode – 120. Sitzung – Mittwoch, 9. April 2025 anzustellen ist für die Musikschulen zu teuer, weil das ein zu kleiner Bereich ist. Sie selbst sind von der Umsatzsteuer aber nicht befreit und können mit den wenigen Schülern als Selbstständige nicht überleben. Hier liegt die Gefahr für die Musikkultur der Zukunft. Dazu kommt, dass der nicht selbstständige Künstler von der Künstlersozialkasse nicht aufgenommen wird, weil er ja eigentlich kein selbstständiger Künstler ist. Er sitzt also wahrhaftig zwischen allen Stühlen. Da bleibt nur die Schwarzarbeit – aber das habe ich natürlich nie gesagt. Im Weiteren hat die Landesregierung mit der Ganztagsschule den selbstständigen Musiklehrern den Nachmittag genommen. Den Musikschulen wurde mit deren Integration oder Integrierung in die Gestaltung der Ganztagsbetreuung immerhin ein kleines Placebo gegeben. Ganztagsangebote, wie es die Landesregierung euphemistisch nennt, werden und wurden immer mit den Ehrenamtlichen geplant. Das wiederum sind die Rentner und Hausfrauen, (Zuruf der Staatssekretärin Sandra Boser) die Idealisten der Gesellschaft, die nachmittags irgendetwas vermitteln sollen. – Ich hoffe, das stimmt nicht, Frau Boser; Sie werden sicherlich darauf eingehen. Diejenigen aber, die eigentlich die Verantwortung tragen, die ausgebildeten Musikpädagogen, wurden bei der Planung offensichtlich außen vor gelassen – auf Kosten derer, die bisher an den Nachmittagen Unterricht angeboten haben. Das sind diejenigen, die jetzt in die prekären Beschäftigungsverhältnisse gedrückt werden. In der Debatte um die Musik verweist die Landesregierung dann ja gern auf die „POPLÄND“-Initiative und auf die vielen Wettbewerbe wie beispielsweise „Jugend musiziert“. Aber man muss wissen: „Jugend musiziert“ ist ein rein deutscher Wettbewerb. Viele Künstler merken danach, nach dem Studium, dass sie auf dem hart umkämpften internationalen Markt kaum überleben können. Schauen wir noch einmal kurz auf die Ganztagsschule: Alle Kinder sollen ja dort hinein, obwohl man ihnen damit keinen Gefallen tut; denn statt qualifizierter privater Bildungszeit gibt es nachmittags eben Betreuung in der großen Gruppe. Ob das entsprechend Qualität aufweist, darf man fragen. Daher stellen wir vier Forderungen: Der Nachmittag muss frei bleiben für privaten Unterricht, für private Hobbys und für private Musikschulen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: So ist es!) In die freiwillige – freiwillige! – Nachmittagsbetreuung dürfen nicht nur öffentliche Musikschulen, sondern müssen auch private Einrichtungen und die selbstständigen privaten Musiklehrer einbezogen werden. Die Künstlersozialkasse wurde gerade für Künstler und Kunstpädagogen gegründet. Es kann nicht sein, dass sich die Musikschulen und die Künstlersozialkasse gegenseitig die Verantwortung zuschieben und der Künstler dabei durch den Rost (Dr. Rainer Balzer) fällt. Diese Gefahr ist ja durch das Herrenberg-Urteil entstanden und ganz konkret geworden. Viertens: Wir fordern, dass der Musikunterricht, wie andere Bildungsangebote auch, grundsätzlich von der Umsatzsteuerpflicht unbürokratisch zu befreien ist. Es ist bereits jetzt eine Marktverzerrung, wenn private und öffentliche Musikschulen unter völlig unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen arbeiten müssen; denn die kommunalen, öffentlichen Musikschulen werden zur Hälfte mit kommunalem Geld, also mit Steuergeld bezahlt. Das ist wirklich nicht gut organisiert. Danke fürs Zuhören. (Beifall bei der AfD)

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