Dr. Uwe Hellstern
Es gibt eben auch junge Leute, die z. B. nach der Schule – so war es in meinem Bekanntenkreis – einen Rucksack nehmen und ein oder zwei Jahre irgendwo in die Welt gehen zum Jobben – aus betuchtem Elternhaus; das muss ich zugeben. Das geht uns zunächst einmal gar nichts an; wenn das jemand will, dann kann er das machen. Was uns etwas angeht, ist, wenn sich jemand nicht um eine Ausbildungsstelle oder sonst etwas bemüht und vom Staat Leistungen für seinen Lebensunterhalt erhält. Aber das ist ja nicht bei allen, die nicht direkt nach der Schule etwas machen, der Fall. eriode – 120. Sitzung – Mittwoch, 9. April 2025 Bei denjenigen, bei denen das finanziell eben geht, weil sie vom Elternhaus unterstützt werden oder aus anderen Gründen, z. B. weil sie im Lotto gewonnen haben, da geht es uns tatsächlich nichts an. Das ist unser Problem hier. Leistungsempfänger sollten natürlich schon dazu bewegt werden, sich etwas zu suchen und zum „Nicht-mehr-Leistungsempfänger“ zu werden. Aber diejenigen, die, wie gesagt, mal ein Jahr Pause machen wollen und mit dem Rucksack durch die Welt ziehen und sich das leisten können, die müssen nicht überwacht werden.
