Dr. Rainer Balzer
Danke, Frau Staatssekretärin. – Ich habe jetzt eine ergänzende Frage: Habe ich es richtig verstanden, dass Sie vorhin artikuliert hatten, dass der Staat, also Sie, die Verwaltung, das Land Baden-Württemberg, tatsächlich wissen möchte, wo der Schüler nach der Schule verbleibt und ob er sich irgendwo anmeldet? Wir sind ja bisher vom mündigen Bürger ausgegangen, der sein eigenes Leben selbstverantwortlich gestaltet und entscheidet, wann er wo – spätestens nach Vollendung des 18. Lebensjahrs – lebt, was er tut und macht und ob er in eine Schule geht, ob er in eine Uni geht oder ob er arbeiten geht. Das geht den Staat doch eigentlich gar nichts an. Das ist meine Meinung.
