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Rudolf Hoogvliet

12.03.2025 Sitzungen 17/117

Verehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich freue mich – wie schon in den früheren Debatten – über die fraktionsübergreifend mehrheitlich positive Reaktion des Landtags, so auch hier wieder in der Debatte über das Medienpaket mit drei Staatsvertragsentwürfen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die wir heute beraten. Das ist für mich ein weiteres Zeichen dafür, dass die Medienpolitik im demokratischen Spektrum weiterhin parteiübergreifend gedacht und umgesetzt werden kann. Meine Damen und Herren, wir erleben zurzeit, wie sich Strukturen der internationalen Zusammenarbeit, die wir lange Zeit für unverrückbar gehalten haben, vor unseren Augen auflösen oder zumindest ernsthaft infrage gestellt werden. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Wir erleben aktuell, wie sich Strukturen auflösen und wie sich Wertevorstellungen der westlichen Welt verschieben. Diese Fragmentierungen haben nicht unwesentlich mit einer veränderten öffentlichen Meinungsbildung – sei es in den USA oder in Europa – zu tun. Wir erleben seit Jahren in den Vereinigten Staaten die Folgen einer enthemmten öffentlichen Debatte, insbesondere und auch in den sozialen Netzen, (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Meinungsfreiheit!) Debatten, die nicht mehr zwischen Wahrheit und Lüge, Fakten oder Gefühlen unterscheiden. Und das alles geschieht in einem Land, in dem sich Qualitätsjournalismus mit anerkannten journalistischen Standards immer weiter in die Ballungszentren zurückzieht und große Teile des Landes der USA immer weiter zu medialen Wüsten verkommen. Und man muss konzedieren: Nicht selten waren die Entwicklungen in den USA denjenigen in Europa, denjenigen in Deutschland nur einige Jahre voraus. Umso mehr sehe ich die Notwendigkeit, alles dafür zu leisten, dass wir eine vergleichbare Entwicklung der Medien wie in den USA in Deutschland verhindern. (Abg. Anton Baron AfD: Ach so!) eriode – 117. Sitzung – Mittwoch, 12. März 2025 Daher brauchen wir in Deutschland einen vielfältigen Qualitätsjournalismus. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Konrad Epple CDU – Abg. Anton Baron AfD: Viel- fältig? Wo denn vielfältig?) Wir brauchen einen vielfältigen Qualitätsjournalismus in einer vielfältigen Medienlandschaft. Wir brauchen eine vitale, duale Rundfunkordnung aus öffentlich-rechtlichem Rundfunk (Abg. Anton Baron AfD: Das glauben Sie doch sel- ber nicht, was Sie da erzählen!) und privatwirtschaftlichen Medien, und dies mehr denn je. Meine Damen und Herren, mit dem heutigen Entwurf des Reformstaatsvertrags legen wir ein wichtiges Reformpaket vor, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in diesen herausfordernden Zeiten fit für die digitale Zukunft zu machen. Wir drehen gleichzeitig an verschiedenen Stellschrauben, um auch den Presseverlagen und den privaten Medien an sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten entgegenzukommen. Das Thema Presseähnlichkeit wurde von den Abg. Weber und Kern vorgebracht. Nachdem die Fachberatung im Ständigen Ausschuss zu den einzelnen Vorhaben bereits intensiv erfolgt ist, möchte ich mich auf einige grundlegende Bewertungen beschränken: Erstens: Der Bedarf an Qualitätsjournalismus – viele von Ihnen haben es auch unterstrichen – war nie so groß wie aktuell. Die Meinungsbildung darf nicht einigen wenigen globalen Plattformen überlassen werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss ein Gewicht dazu sein und bleiben, und hierfür braucht es höchste Standards an Quellen, Recherche und Aufarbeitung von Informationen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss dieses Qualitätsversprechen Tag für Tag aufs Neue einlösen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Was sagen Sie zu dem lin- ken Populismus? Das muss ja gesagt werden!) Der Reformstaatsvertrag verfolgt daher das Ziel, ihn in seinen Stärken zu stärken und das Gesamtsystem schlanker und effizienter zu machen. Nur mit einem zeitgemäßen öffentlichrechtlichen Rundfunk können wir die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung auch in Zukunft sichern. (Zuruf des Abg. Bernd Gögel AfD) Zum Zweiten legen wir einen Entwurf zur Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags vor. Hiermit soll ein Systemwechsel in der festgefahrenen Debatte um die Anpassung des Rundfunkbeitrags vorgenommen werden. Künftig soll der Vorschlag der KEF, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, unmittelbar in Bestandskraft übergehen, wenn nicht ein staatsvertraglich bestimmtes Quorum aus dem Länderkreis diesem Vorschlag widerspricht. Die Quoren sind gestaffelt, je nach Höhe der Beitragserhöhung von einem Land bis zu drei Ländern, oder gar auch im Fall einer größeren Erhöhung ohne ein solches Quorum, dass es auch hier direkt in die Plenen geht. (Staatssekretär Rudolf Hoogvliet) Meine Damen und Herren, der Rundfunkbeitrag darf eben nicht zum politischen Spielball werden. (Abg. Anton Baron AfD: Aha! Das auch in unsere Richtung gesagt!) Gleichzeitig darf es nicht die Regel sein, dass das Bundesverfassungsgericht den Beitrag festlegt. So ist es ja gelaufen; (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) wir haben den Fall vor Augen. Wir werden demnächst auch wieder eine Debatte bekommen. Es liegt eine Verfassungsbeschwerde vor, das Verfassungsgericht wird darüber zu befinden haben. Es braucht in dieser Zeit einen neuen Mechanismus, um das Verfahren insgesamt resilienter zu machen, aber auch zu glätten und an die heutige Zeit anzupassen. Meine Damen und Herren, mit dem Widerspruchsmodell schaffen wir die notwendige Klarheit, die Stabilität und die Planungssicherheit. Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts von ARD und ZDF im jüngsten November hat die Beratung im Länderkreis durchaus erschwert. Ich persönlich gestehe ihnen natürlich das Recht zu, zu klagen. Ich halte den Zeitpunkt gelinde gesagt für unglücklich. Aber nun liegt die Verfassungsbeschwerde vor. Das Verfassungsgericht wird darüber zu befinden haben. Aber das hat natürlich bei der Frage nach der Unterzeichnung dieses Staatsvertragsentwurfs zu gewissen Komplikationen geführt. Es gibt, wie Sie wissen, eine Protokollerklärung einzelner Länder, die sagen: „Erst wenn die Verfassungsbeschwerde obsolet ist, können wir auch mitzeichnen.“ Das alles wird derzeit noch im Länderkreis geklärt. Ich kläre Sie gern zeitnah darüber auf. Der dritte Staatsvertrag dieses Medienpakets betrifft den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag zur Stärkung des Kinderund Jugendmedienschutzes. Hierzu soll der Jugendmedienschutzstaatsvertrag novelliert werden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz muss besser werden. Es darf nicht sein, dass wir im digitalen Raum gerade Kinder und Jugendliche schutzlos der Flut an Desinformationen und Hass überlassen. Die Ankündigungen der großen Techkonzerne aus den USA, Schutzmaßnahmen zurückzufahren, lassen Schlimmes befürchten. Die Zahlen zu Desinformationen und zu Beleidigungen im Netz sind gelinde gesagt dramatisch. Umso mehr brauchen wir eine zeitgemäße Regulierung. Ich denke, eine solche legen wir mit diesem Staatsvertrag nun an. Der Staatsvertrag sieht Änderungen im technischen Jugendmedienschutz vor und setzt im Bereich der Betriebssysteme von mobilen End-Schluss: 17 iode – 117. Sitzung – Mittwoch, 12. März 2025 geräten wie Smartphones und Tablets an. Anbieter von Betriebssystemen für mobile Endgeräte müssen künftig eine Möglichkeit schaffen, in den Einstellungen der Geräte auf eine einfache und leicht zugängliche Weise die Jugendschutzfunktion zu aktivieren. Das soll gewährleistet werden. Das dort jeweils eingestellte Alter wird dann mit der Alterskennzeichnung der App abgeglichen, und die App ist auf dem Endgerät nur nutzbar, wenn sie mit dem eingestellten Alter übereinstimmt. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag und der Reformstaatsvertrag – so viel zum weiteren Verfahren – sollen noch im März durch die MPK unterzeichnet werden, damit sie noch in diesem Jahr in Kraft treten können. Zu den Staatsverträgen wird die Landesregierung wie üblich jetzt im Laufe des Frühjahrs noch die entsprechenden Zustimmungsgesetze in den Landtag einbringen. Um den Blick nach vorn zu richten: Wir haben dem Landtag bereits den Entwurf zur Novelle des SWR-Staatsvertrags zugeleitet, nachdem das Kabinett diesen am 25. Februar beschlossen hat. Auch dieser ist noch im Köcher. Das, meine Damen und Herren, verdeutlicht, welche Wichtigkeit die Landesregierung der Medienpolitik in diesen Zeiten beimisst. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen mit Ihnen zu den genannten Vorlagen im Laufe der kommenden Wochen und Monate und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)

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