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Guido Wolf

CDU 12.03.2025 Sitzungen 17/117

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In immer kürzeren Abständen debattieren wir hier über Reformstaatsverträge, über strukturelle Veränderungen im Bereich der Medienpolitik. Das bringt auch zum Ausdruck, in welcher Dynamik sich die Medienlandschaft derzeit verändert, in welcher Dynamik sich auch die Bevölkerung in unterschiedlicher Weise mit Medien und Medienpolitik auseinandersetzt. Da geht es in ganz starkem Maß um Vertrauen. Ich weise an dieser Stelle immer wieder darauf hin: Das Vertrauen in die Medien hat ganz viel mit dem Vertrauen der Menschen in die Demokratie, in den Rechtsstaat, in die Politik zu tun. Deshalb sind die Auseinandersetzung mit Medienpolitik und das Stellen von Weichen in der Medienlandschaft so wichtig, auch für den Erhalt und die Vertrauenswürdigkeit der Demokratie insgesamt. Heute geht es um drei Neuerungen im Bereich des öffentlichrechtlichen Rundfunks; denn wir haben in den letzten Wochen über drei Staatsverträge mit medienrechtlichem Hintergrund debattiert. Das zeigt die riesige Reformbewegung, in der sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk derzeit befindet. Das ist digitalen Veränderungen geschuldet, das ist aber auch dem sich verändernden Nutzungsverhalten der Bevölkerung geschuldet. Die Länder arbeiten mit Nachdruck daran, die Reform des Rundfunks voranzutreiben. Ich will mich dem Dank meiner Vorrednerin an die Landesregierung, an Herrn Staatssekretär Hoogvliet anschließen. Das ist ja auch nicht immer ganz einfach. Wir, das Land Baden-Württemberg, sind hier auch nicht allein unterwegs, sondern müssen uns abstimmen mit Rheinland-Pfalz. Wir haben zwei Regierungen, zwei Parlamente. Bei den heute diskutierten Reformstaatsverträgen gilt es, vie- (Guido Wolf) len, zum Teil auch widerstreitenden Interessen im gesamten Länderverbund Rechnung zu tragen, und das erfordert nicht selten auch sehr viel Gespür und Einfühlungsvermögen. Es geht beispielsweise um die Festsetzung des Rundfunkbeitrags, ein immer wieder auch streitig diskutiertes Thema in diesem Haus. Da geht es ganz stark um Vertrauen. Die perfekte Lösung wird es an dieser Stelle schwerlich geben, aber mit dem jetzt vorliegenden Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag soll diese Thematik für die Zukunft geregelt werden. Es wird eine Widerspruchslösung für die Beitragsfestsetzung eingeführt. Das heißt, dass wir zwar weiterhin einen Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, der KEF, benötigen und auch bekommen, aber die Länder müssen dann nicht explizit zustimmen, sondern es genügt, wenn ein staatsvertraglich bestimmtes Quorum aus dem Länderkreis dem Vorschlag widerspricht. Ich denke, das ist eine kluge Lösung, um auch Alleingängen einzelner Länder entgegenzuwirken. (Abg. Anton Baron AfD: Aha!) – Ja, wir wollen auch ergebnisorientiert arbeiten, Herr Baron. Das soll weiteren Klagen gegen die Beitragsfestsetzung vorbeugen. Damit haben die Länder alles getan, um die Situation rund um die Beitragsfestsetzung für die Zukunft zu befrieden. Herr Kollege Baron, wenn Sie meinen, hier diese Vorgehensweise kritisieren zu müssen: Ich denke, Sie wissen ganz genau, dass gerade wir in diesem Hause und ich in Person (Zuruf: Ja!) dem Thema Gebührenerhöhung durchaus kritisch gegenüberstehen, aber wir brauchen am Ende des Tages auch Wege, die zu einer gemeinsamen Lösung und zu einem größtmöglichen Konsens führen. Immer nur aus einzelnen Ländern heraus diese Prozesse zu behindern, auszubremsen, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, kann keine Lösung für die Zukunft sein. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Abg. Anton Baron AfD winkt ab.) Gleichzeitig wird durch den Reformstaatsvertrag der öffentlich-rechtliche Rundfunk zeitgemäß gestaltet und breiter aufgestellt, um die gesamte Gesellschaft zu erreichen. Es geht um die Reduzierung von Parallelangeboten und um die Digitalisierung der Angebote, um die Reduzierung der Spartenund Hörfunkangebote sowie um die Begrenzung der Sportrechteetats. Wir brauchen insgesamt mehr Effizienz durch bessere Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Sender, und – das wurde angesprochen – es geht um Fragen des Jugendschutzes. Je mehr wir die Bandbreite der Möglichkeiten erweitern, desto sensibler müssen wir uns mit Fragen des Jugendschutzes auseinandersetzen, was durch den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag geschieht. Es ist ein gutes Paket geschnürt worden, um den öffentlichrechtlichen Rundfunk zukunfts- und wettbewerbsfähiger zu gestalten, und ich möchte meine Rede damit beschließen, womit ich begonnen habe: Es geht um Vertrauen. Erwin Teufel hat immer wieder gesagt: „Vertrauen verloren, alles verloren.“ Uns muss es darum gehen, dass wir gerade im Bereich der Medienpolitik auch angesichts diverser Fehlentwicklungen iode – 117. Sitzung – Mittwoch, 12. März 2025 und Skandale, die alle dazu beigetragen haben, Vertrauen zu zerstören, dieses Vertrauen wieder zurückgewinnen. All dem sollen diese Änderungsstaatsverträge dienen. Für die CDU-Fraktion kann ich daher Zustimmung zu den Staatsverträgen signalisieren. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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