Catherine Kern
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir über ein Reformpaket, das es in sich hat. Es geht um schwierige Fragen, auf die die Länder gemeinsam Antworten finden müssen. Ich danke Herrn Staatssekretär Hoogvliet für seinen konstruktiven Einsatz. Für uns ist klar: Wir brauchen einen modernen öffentlichrechtlichen Rundfunk als Dienstleister der Demokratie. Er muss mit der Zeit gehen und sich verändern, um seine Aufgaben auch künftig gut zu erfüllen. Der Reformstaatsvertrag bringt dafür wichtige Impulse. Es geht insbesondere um mehr Kooperation sowohl im technischen als auch im programmlichen Bereich. Das verschafft den Anstalten neue Spielräume, um sich den Anforderungen der Digitalisierung anzupassen. Ein Meilenstein ist für mich, dass auch die Zusammenarbeit mit privaten Medien ermöglicht wird. Der Qualitätsjournalismus steckt in einem Strukturwandel. Private Medienhäuser kämpfen mit großen wirtschaftlichen Problemen. Gleichzeitig nehmen Desinformationen und Hass im Netz massiv zu. Es ist deshalb klug, wenn öffentlich-rechtliche und private Medien als seriöse Anbieter kooperieren. Positiv sehe ich darüber hinaus, dass der Publikumsdialog intensiviert werden soll. Das ist für die Weiterentwicklung des Programms wichtig. Die Aufsicht bleibt bei den Gremien. Dennoch finde ich es gut, wenn ein Medienrat ergänzend das gesamte öffentlichrechtliche System bewertet und Impulse geben kann. Kritischer sehe ich das Thema Presseähnlichkeit. Ich hoffe, dass die Anpassungen mehr Rechtsklarheit bringen. Allerdings bezweifle ich, ob das Konzept noch in die Zeit passt. Texte gehören zur Onlineberichterstattung einfach dazu. Auch ich bin dafür, die Zeitungsverlage zu stärken. Vor allem die Lokalpresse braucht dringend bessere Rahmenbedingungen, um eine Zukunftsperspektive zu haben. Das Problem liegt aber nicht bei den Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Verlage leiden vor allem unter der Dominanz der großen Onlineplattformen. Sie kontrollieren den Werbemarkt und erschweren die Refinanzierbarkeit von Journalismus erheblich. Da müssen wir heran. Kommen wir nun zum Rundfunkbeitrag. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat Anspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung. Was bedarfsgerecht ist, leitet sich vom Auftrag ab und wird von der KEF berechnet. Die Politik kann in erster Linie durch die Änderung des Auftrags Einfluss nehmen. Das sind für mich wichtige Grundsätze, die sich aus dem Prinzip der Staatsferne ergeben. Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde von ARD und ZDF recht geben wird. Das vorgeschlagene Modell zur leichteren Umsetzung der KEF-Empfehlung bewerte ich dennoch positiv. Es kann der Versachlieriode – 117. Sitzung – Mittwoch, 12. März 2025 chung der Beitragsfrage dienen. Die Frage, wie wir ohne das Bundesverfassungsgericht Blockaden vermeiden können, bleibt aber leider ungelöst. Die dritte Mitteilung befasst sich mit dem Jugendmedienschutz. Kinder und Jugendliche sind schon in jüngstem Alter mit digitalen Medien in Kontakt. Es gibt gute, fördernde Angebote, aber auch solche, die schädlich, sehr schädlich oder nicht altersgerecht sind. Einige Eltern sind sehr kompetent darin, den Medienkonsum ihrer Kinder zu steuern. Andere tun sich damit schwer. Ein vorinstallierter Jugendschutz auf Endgeräten erleichtert diese Aufgabe. Darüber hinaus begrüße ich auch die Stärkung der Medienanstalten im Umgang mit kriminellen Anbietern. Für alle drei Vorlagen gilt: Eine vorausschauende Medienpolitik ist demokratierelevant. Wir brauchen gute Rahmenbedingungen für vielfältige und seriöse Angebote. Gleichzeitig müssen wir Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des digitalen Raums schützen. In dem Entwurf finden sich dafür gute Ansätze. Ich freue mich auf die weitere Diskussion und bedanke mich. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
