Jan-Peter Röderer
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die lange Debatte um das Landesmobilitätsgesetz geht nun in die letzte Runde. Die Anhörung, die im Februar stattgefunden hat, wurde schon angesprochen. Sie war aus unserer Sicht durchaus wichtig. Sie brachte zwar keine neuen Fakten oder Standpunkte hervor, aber sie hat die Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf noch einmal ganz deutlich artikuliert. Deswegen hat es mich schon überrascht, wie die Regierungsfraktionen im Ausschuss über diese Kritik und die durchaus konstruktiven Vorschläge, die iode – 117. Sitzung – Mittwoch, 12. März 2025 bei dieser Anhörung gekommen sind, einfach hinweggegangen sind. Es ist nichts Neues. Die überwiegende Kritik richtet sich zum einen gegen den bürokratischen Aufwand, den das Gesetz trotz der erfolgten Reduktion noch immer mit sich bringen wird. In der Anhörung hat sich die Kritik vor allem gegen die Radkoordinatoren der Landkreise gerichtet, deren Einrichtung grundsätzlich als übergriffig gegenüber der kommunalen Selbstverwaltung der Landkreise angesehen wurde. Zum anderen richtete sie sich gegen die Berichtspflichten, die mit dieser Einrichtung verbunden sein werden. Wir teilen diese Kritik und haben u. a. deshalb den Änderungsantrag eingebracht, der die generellen Berichtspflichten weiter reduziert und die Gemeinden dabei sogar ganz außen vor lässt. Das erscheint uns logisch; denn für diese Mehraufgaben erhalten die Kommunen im Gegensatz zu den Landkreisen keine finanzielle Entschädigung vom Land. Zum anderen ist es für uns auch eine zentrale Forderung, den bürokratischen Aufwand für die Landkreise weiter zu reduzieren. Deshalb schlagen wir bei den Radkoordinatoren vor, von dem jetzt im Gesetzentwurf enthaltenen Opt-out-Modell zu einem Opt-in-Modell umzusteuern. Das heißt, die Landkreise müssen sich nur dann aktiv melden, wenn sie Interesse an den Radkoordinatoren haben, aber nicht, wenn sie kein Interesse haben, was nur ein unnötiger bürokratischer Aufwand wäre. Außerdem wurde in der Anhörung – auch das ist nichts Neues – erneut kritisch angemerkt, dass im jetzigen Gesetzentwurf – Herr Dörflinger, Sie haben es gesagt – den Gemeinden und den Landkreisen nicht alle Optionen für einen Mobilitätspass zur Verfügung gestellt werden sollen. Am Anfang ist das Ministerium in seinen Gesprächen und Untersuchungen noch von vier Modellen ausgegangen, und Testkommunen hatten diese bereits erprobt. Der Vertreter des Städtetags hat das in der Anhörung ganz deutlich benannt. Jetzt aber finden sich im Gesetzentwurf nur noch zwei Modelle wieder. Die Arbeitgeberabgabe und die Straßennutzungsgebühr wurden gestrichen. Beide Modelle sind nichts Neues. Sie sind in Europa, z. B. in Stockholm, in Wien oder auch in zahlreichen französischen Kommunen bereits Alltag. Dort funktioniert dies. An diesem Punkt will ich noch einmal ganz deutlich machen – Herr Dörflinger, Sie haben es angesprochen –, dass auch wir nicht von einer verpflichtenden Einführung einer Mobilitätsabgabe reden. Wir aber sind im Gegensatz zu Ihnen schon der Meinung, dass die Landkreise und die großen Städte alle Optionen haben sollten, für ihre Stadt, für ihren Landkreis, für ihre Einwohnerinnen und Einwohner, (Zurufe, u. a.: Hört, hört!) für ihre Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie für die Nutzerinnen und Nutzer der Straßen für die Region das Beste auszuwählen. (Abg. Anton Baron AfD: Ah!) Herr Dörflinger, Sie werden mir doch nicht erzählen wollen, dass ein Landrat, ein Oberbürgermeister oder wer auch immer in entscheidender Position sitzt, sich für die Arbeitgeberabgabe entscheidet, wenn er genau weiß, dass sie die Wirtschaft in (Jan-Peter Röderer) seinem Landkreis kaputt macht. Das wird doch nicht passieren. Aber die Option muss doch gegeben sein. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Es braucht diese Wahlfreiheit, um im Kontext vor Ort den größten Nutzen für den öffentlichen Personennahverkehr und die größte verkehrslenkende Wirkung, um die es ja auch geht, zu haben. Auch deshalb haben wir hier den Antrag gestellt, der diese vier Möglichkeiten wieder einbringen soll, orientiert am ursprünglichen Gesetzentwurf des Verkehrsministers. Denn mit diesen Änderungen würde das Landesmobilitätsgesetz auf der einen Seite mehr Wirkung erzielen, und auf der anderen Seite wäre der bürokratische Aufwand noch mal reduziert. So, wie das Gesetz jetzt hier auf dem Tisch des Hauses liegt, ist es aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig, weil es einerseits wenig bis keine Wirkung entfalten wird und andererseits den bürokratischen Aufwand weiter anwachsen lässt. Auch diese Kritik hat sich wie ein roter Faden durch die Anhörung gezogen: Mit Ausnahme eines Vertreters wurde das Gesetz eigentlich von allen Referenten als relativ nutzlos und wirkungslos bezeichnet. Die Deutlichkeit hat uns dann doch etwas überrascht. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Genau!) Abschließend: Es bleibt dabei, das Landesmobilitätsgesetz ist nicht der starke Abschlussstein der Verkehrspolitik des Ministers – wir hatten heute viele gesundheitspolitische Themen auf der Tagesordnung –, es ist vielleicht eher ein Stein im medizinischen Sinn. Der Verkehrsminister ist froh, dass er endlich raus ist, aber eigentlich braucht so etwas kein Mensch. In diesem Sinn: Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP)
