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Rüdiger Klos

AfD 12.03.2025 Sitzungen 17/117

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Minister. Wir haben bei der Anfrage jetzt eine Konzentration auf Schusswaffen – so habe ich es verstanden (Rüdiger Klos) – gesehen. Aber es können, wie wir gesehen haben – gerade in Mannheim; wir waren ja beide dort –, auch andere Gegenstände zu sehr gefährlichen Waffen mutieren. Wie sehen Sie denn die Möglichkeit, dass man z. B. Personen, bei denen Sie Anhaltspunkte haben, sei es aus dem Bereich des Extremismus, sei es aber auch, dass sie psychisch krank sind, daran hindert, sich z. B. mit einem Führerschein ein Fahrzeug zu leihen, um dann entsprechende Taten zu verüben? Wie sind denn da die Möglichkeiten? Die Schäden sind, wie wir gesehen haben – Lkw, schweres Fahrzeug, Pkw, auch sehr schwer –, sehr erheblich. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Welche Rechtsex- tremisten haben einen Führerschein?) Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Abgeordneter, ich will mal versuchen, das ein bisschen abzuschichten und zu differenzieren. Zum ersten Punkt. Sie haben völlig recht: Wenn wir von Waffen sprechen, sprechen wir nicht ausschließlich von Schusswaffen. Ich habe ja versucht, Ihnen dieses Verhältnis auch darzustellen. Bei den Waffen ist zu differenzieren zwischen dem Legalwaffenbesitz und – das hat Herr Abg. Bückner thematisiert – den illegalen Waffen. Dann ist bei den Waffen natürlich zu differenzieren zwischen den Schusswaffen und dem, was ansonsten alles unter dem Waffengesetz als Waffe definiert wird. Das ist im Einzelnen in den Statistiken auch alles so nachzulesen. Davon würde ich unterscheiden, dass man ein Auto, einen Lkw, einen Omnibus und anderes mehr natürlich auch als Waffe einsetzen kann. Deswegen fällt aber das Automobil nicht unter das Waffenrecht, sondern das Auto wird sozusagen als Waffe missbraucht. Das ist ein Phänomen, das uns außerordentlich beschäftigt. Ähnliches gilt auch für Messer. Hier ist noch mal zu differenzieren. Da gibt es Messer, die unter das Waffengesetz fallen, und es gibt Messer, die nicht unter das Waffengesetz fallen, aber durchaus als Waffe eingesetzt werden können. Es gibt Menschen, die mit einem sehr kleinen Messer, selbst mit einem Teppichmesser, innerhalb weniger Sekunden einen Menschen töten können. Das heißt, ein kleines Teppichmesser, im Zweifel ein kleines Küchenmesser wird dann ähnlich wie das Automobil als Waffe eingesetzt. Das ist eine sicherheitspolitisch große Herausforderung, weil sowohl das kleine Messer als auch das Automobil leicht verfügbare Instrumente sind, die als Waffe missbraucht werden können. Das stellt die Sicherheitsbehörden, das stellt uns vor große Herausforderungen – im Übrigen natürlich nicht nur in Baden-Württemberg und nicht nur in Deutschland. Wenn Sie den Blick nach Israel richten: Gerade was Attentate, Amokfahrten und dergleichen mehr mit Automobilen in Menschenmengen hinein angeht, ist das in Israel seit – ich weiß nicht – 20, 30 Jahren natürlich eine sehr große Herausforderung. Ein drittes Thema haben Sie angesprochen: Das ist das Thema von Menschen, die psychisch erkrankt sind. Hier gilt auch ganz klar: Waffen haben in den Händen von psychisch erkrankten Personen nichts zu suchen. Das begründet in meinen Augen eine definitive waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. iode – 117. Sitzung – Mittwoch, 12. März 2025 Deswegen dürfen solche Menschen keine Waffen bekommen. Dort, wo wir feststellen – es kann ja auch Entwicklungen geben –, dass eine psychisch erkrankte Person eine Waffe besitzt, muss die Waffe konsequent eingezogen werden, die waffenrechtliche Erlaubnis muss widerrufen werden. Unbeschadet dessen gibt es den dritten Fall: Häufig gehen diese psychischen Erkrankungen in ihren Auswirkungen mit starken Wellenbewegungen einher – ich sage es einmal so in meinen Laienworten –, gibt es innerhalb dieser psychischen Erkrankungen unterschiedliche Phasen, auch unterschiedliche Phasen der Allgemeingefährdung, wobei in der Rückschau immer alle alles wissen, es aber in der Vorschau auch für Fachleute außerordentlich schwer ist, einzuschätzen, wie sich so etwas entwickeln könnte. Wenn solche Personen dann nicht mit einer Waffe, sondern mit einem Automobil, das sie als Waffe missbräuchlich einsetzen, entsprechende Taten begehen, ist das eine extrem große Herausforderung. Ich weiß, dass ich dafür wieder viel Kritik bekommen werde, aber besonders in diesem Bereich gilt der Satz, dass es einfach eine hundertprozentige Sicherheit nicht gibt und nicht geben kann. Selbstverständlich haben wir auch diese Fälle im Blick. Selbstverständlich haben wir Ereignisse, wenn so etwas passiert, im Blick, lernen aus jedem Ereignis. Ich kann Ihnen garantieren, dass wir in Baden-Württemberg alles, alles, alles tun, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auch bei solchen Herausforderungen optimal zu gewährleisten. (Beifall bei der CDU und der Abg. Carola Wolle AfD)

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