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Andreas Stoch

SPD 12.03.2025 Sitzungen 17/117

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute in den Landtag von Baden-Württemberg unseren Antrag zum Thema „Schließung von Notfallpraxen“ ein, den wir an das Sozialministerium des Landes gestellt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir, unsere Fraktion – ich sage das vorweg –, halten es für eine deutliche Verschlechterung der medizinischen Versorgung der Menschen in Baden-Württemberg, wenn von der Kassenärztlichen Vereinigung entschieden wird, dass in diesem Jahr weitere 18 Notfallpraxen geschlossen werden sollen. Wir und viele, viele Tausend Menschen in diesem Land halten das aus juristischen, gesundheitspolitischen und medizinischen Gründen für falsch. Deswegen wollen wir heute im Landtag von Baden-Württemberg ein klares Signal an die Menschen senden, die seit Monaten protestieren. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Ich fürchte, es wird offensichtlich, dass sowohl von der Kassenärztlichen Vereinigung als auch von Herrn Minister Lucha auf stur geschaltet wird, dass dieser Widerstand nicht wahrgenommen wird. Deswegen sagen wir: Auch wir können auf stur schalten. Wir halten den Plan der Kassenärztlichen Vereinigung schon im Grundsatz für falsch. In einer älter werdenden Gesellschaft, in einer Gesellschaft, in der wir zunehmend Menschen haben werden, die weniger mobil sind und dabei gleichzeitig mehr ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müsiode – 117. Sitzung – Mittwoch, 12. März 2025 sen, halten wir es für falsch, dass die Ärzteschaft die Versorgung der Bevölkerung nicht mehr im bisherigen Netz der Notfallpraxen aufrechterhalten will. Wir sind deswegen dafür, dass die Menschen weiterhin vor Ort eine ordentliche Versorgung in Notfällen erhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Ich erinnere noch einmal daran: Früher war es ganz normal, dass jeder Arzt, jede Ärztin an Wochenenden oder in der Nacht Bereitschaftsdienst hatte, und die Ärzte waren zwischen städtischen und ländlichen Räumen oft ungleich verteilt. Aus diesem Grund hat man bereits vor einigen Jahren entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung ein System von Notfallpraxen errichtet, um mehr Gerechtigkeit und mehr Versorgungssicherheit zu erreichen. Aus diesem System will sich die Kassenärztliche Vereinigung aber jetzt verabschieden. Ein Drittel – ich sage es noch einmal: ein Drittel – aller Notfallpraxen sollen weg. Die KV hat aber keinen adäquaten Ersatz, denn Telemedizin funktioniert noch nicht flächendeckend. Auch alles andere, was laut KV an die Stelle der bestehenden Notfallpraxen treten soll, funktioniert noch nicht. Wer sich so aus der ärztlichen Versorgung der Fläche verabschiedet, handelt gegen die Interessen der Patientinnen und Patienten und der Menschen in unserem Land. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP und Dr. Uwe Hellstern AfD) Egal, wo Sie in diesen Tagen und Wochen hingehen: Sie merken, dass nicht nur die Patientinnen und Patienten verunsichert sind, dass nicht nur viele Ärztinnen und Ärzte selbst diese Streichung für falsch halten. Auch die Krankenhäuser, die ohnehin schon überfüllte Notaufnahmen haben, sagen: Es wird zu einer weiteren Belastung und Überlastung unserer Notaufnahmen führen. Die Rettungsdienste sagen Ihnen ebenfalls ganz klar: Zukünftig werden die Menschen dann nicht mehr zur Notfallpraxis gehen, sondern sie werden anrufen und einen Rettungsdienst verlangen. Diese Überlastung der anderen Träger ist nicht zumutbar. Deswegen ist die Schließung der Notfallpraxen falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Nochmals: Das ist kein „Nice to have“. Das Sozialgesetzbuch beinhaltet eine Rechtspflicht, den sogenannten Sicherstellungsauftrag, der die Behandlung von Menschen gerade auch außerhalb der üblichen Sprechstunden umfasst. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Sozialgesetzbuch beinhaltet auch eine Rechtspflicht, dass die entsprechenden Player kooperieren, z. B. Kassenärzte mit den Krankenhäusern. Deswegen ist es nicht legal, dass ein Verpflichteter, in diesem Fall die KV, dem anderen die Verantwortung vor die Füße wirft, schon gar nicht, ohne solche Schritte mit den Krankenhäusern oder den Trägern abzustimmen, schon gar nicht, ohne die Gebietskörperschaften einzubinden, und schon gar nicht, ohne einen Bedarf zu ermitteln. All das ist Gesetz. Nichts davon hat die Kassenärztliche Vereinigung erfüllt. Es ist Ihre Aufgabe, Herr Sozialminister, die Kassenärztliche Vereinigung dazu zu bringen, sich an Recht und Gesetz zu halten. (Andreas Stoch) (Lebhafter Beifall bei der SPD – Beifall bei Abgeord- neten der FDP/DVP) Deswegen verwundert es nicht, dass sowohl Gemeinden und Landkreise als auch Krankenhäuser und Rettungsdienste allesamt protestieren; denn alle wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Noch einmal: So ist es im Gesetz nicht vorgesehen. Das ist ein Verstoß gegen geltendes Recht. Inhaltlich falsch ist es sowieso. Durch die Pläne der KV verschlechtert sich – ich habe es gesagt – die gesundheitliche Versorgung insbesondere im ländlichen Raum deutlich. Das widerspricht übrigens, was die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse angeht, auch unserer Landesverfassung. Den Kassenärzten – jedenfalls jenen, die das entschieden haben – scheint das egal zu sein, aber leider auch unserem Gesundheitsminister. Sein eigenes Haus hat auf unsere Anfrage hin bewiesen, dass die Schließung einer Notfallpraxis eben doch zu deutlich mehr Fällen in der Notaufnahme des Krankenhauses führt. Bewiesen ist auch: Wo man Notfallpraxen schließt, steigt die Zahl der Einsätze des Rettungsdienstes. All das erklären auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landräte immer wieder. Davor hat übrigens auch Minister Hauk hier im Kabinett gewarnt, völlig zu Recht und in Verantwortung für den ländlichen Raum. Aber unser Gesundheits- und Sozialminister Manfred Lucha hört nicht zu. Er muss ja pausenlos die Argumente der Kassenärzte aufsagen, und seien sie auch noch so haarsträubend. Die KV hat uns bei der Übergabe der Unterschriften vor wenigen Wochen erklärt, dass es ja demokratisch von den Ärzten beschlossen worden sei, diesen Kahlschlag durchzuführen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kassenärztliche Vereinigung hat nicht die Hoheit, sich über Recht und Gesetz zu stellen. Die Kassenärztliche Vereinigung hat in diesem Land Recht und Gesetz zu erfüllen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Winfried Mack CDU – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Was hören wir von unserem Sozialminister? Er erklärt jetzt, dass Notfallpraxen oder Notdienstpraxen gar nicht für Notfälle da seien – Notfälle kämen ja ohnehin in die Klinik. Der Marketing-Sprech der KV ist ihm offenbar wichtiger als die Zahlen aus seinem eigenen Haus. Es wird von „Auslastung“ der Notfallpraxen geredet, als seien Notfallpraxen Autofabriken. Wer bei unseren Feuerwehren von Auslastung spricht, der irrt sich ja ebenfalls. Es geht um Vorsorge, meine sehr geehrten Damen und Herren. Diese Vorsorge wollen Hundertausende Menschen auch in Zukunft haben. Aber sie wollen nicht – nach einer Schließung durch die KV – weniger Sicherheit für ihre gesundheitliche Versorgung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Uwe Hell- stern und Hans-Peter Hörner AfD – Vereinzelt Bei- fall bei der FDP/DVP) eriode – 117. Sitzung – Mittwoch, 12. März 2025 Ein weiteres Mantra des Ministers: die Telemedizin – als sei das ein Zauberspruch. Dass eine Neunzigjährige mit Herzrasen sich mal eben in eine Videokonferenz einwählt, (Lachen bei Abgeordneten der CDU und der AfD) glaubt ernsthaft niemand – außer dem Gesundheitsminister. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Auch die übrigen Argumente der KV werden nicht dadurch besser, dass sie von unserem Gesundheitsminister ständig wiederholt werden. (Zuruf des Abg. Hans-Peter Hörner AfD) Es gab in unserem Land noch nie so viele kassenärztlich tätige Medizinerinnen und Mediziner wie heute. Die Massenstreichungen bedeuten für einen bisher in einer Notfallpraxis tätigen Arzt zehn Stunden weniger Notfalldienst im Jahr, das sind zwölf Minuten pro Woche. Die KV behauptet, so werde die Regelversorgung stabilisiert. Wer, bitte, denkt sich so etwas aus? Deswegen macht es mich fassungslos, macht es uns fassungslos, wie fest Minister Lucha die Augen davor verschließt, dass die Vorgänge in Baden-Württemberg bundesweit einzigartig sind. In 15 anderen Ländern hat man offensichtlich nämlich Lösungen gefunden, übrigens unter der Regie von Gesundheitsministerien, die nicht nur abnickten, sondern auch handelten. Als etwa die KV in Rheinland-Pfalz Schließungen wollte, wurde sie vom dortigen Gesundheitsminister einbestellt, der sie an ihren gesetzlichen Auftrag erinnerte – mit Erfolg. Genau dafür kämpfen wir auch in Baden-Württemberg: wir im Landtag und andere vor Gericht. Wir fordern, dass der Gesundheitsminister seine Pflicht erfüllt, Bedarf und Folgen dieser Maßnahmen zu ermitteln, Betroffene einzubinden und Lösungen zu suchen. Jawohl, Ihre Rechtsaufsicht reicht nicht beliebig weit. Aber bei all Ihren Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern reichte sie weit genug, um vernünftige Lösungen für die Menschen in diesen Ländern zu finden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, darum geht es bei dieser Abstimmung. Es kann uns doch hier nur darum gehen: Wie können wir für die Menschen in diesem Land eine gute Versorgung in einer älter werdenden Gesellschaft gewährleisten? Das geht nicht mit einem Kahlschlag bei den Notfallpraxen. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der SPD – Beifall bei Abge- ordneten der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD)

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