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Christine Neumann-Martin

CDU 19.02.2025 Sitzungen 17/116

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schneller, effizienter, moderner: Das erreichen wir mit der Einführung des Virtuellen Bauamts im Rahmen einer Novelle der Landesbauordnung, die bereits seit November 2023 in Kraft ist. Dies, meine Damen und Herren, ist eine wichtige Weiterentwicklung im Bereich des Bauens und der Digitalisierung der Verwaltung in Baden-Württemberg insgesamt. Mit dem Virtuellen Bauamt wird nicht nur ein bedeutender Schritt in Richtung einer effizienteren und benutzerfreundlicheren Verwaltung gegangen, sondern auch ein zukunftweisendes Konzept zur Vereinfachung von Bauprozessen geschaffen, wie Kollege Tok bereits ausgeführt hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Ziel ist es, die Digitalisierung im Bauwesen voranzutreiben, die Bürokratie zu verringern und gleichzeitig eine höhere Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Das Virtuelle Bauamt ermöglicht Bürgern, Architekten und Bau- (Christine Neumann-Martin) herren, ihre Anträge und Dokumente rund um den Bauprozess digital einzureichen und zu verfolgen. Damit schaffen wir nicht nur eine Entlastung für die Verwaltung, sondern ermöglichen auch eine schnellere Bearbeitung von Bauvorhaben. Besonders hervorzuheben ist, dass diese Neuerung nicht nur für städtische Gebiete von Bedeutung ist, sondern auch in ländlichen Regionen und kleineren Gemeinden eine entscheidende Verbesserung mit sich bringt. Dort, wo der Zugang zu lokalen Bauämtern oft mit langen Wegen und Wartezeiten verbunden ist, können die Bürgerinnen und Bürger nun bequem und zeitsparend digital mit den zuständigen Behörden in Kontakt treten. Die Novelle geht jedoch noch weiter. Neben der digitalen Antragstellung wird das Verfahren durch klare Regelungen zur elektronischen Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren auch optimiert. Bauanträge, Bauzeichnungen und Genehmigungsdokumente können auf einer sicheren Plattform hochgeladen, bearbeitet und auch genehmigt werden. Eine deutliche Reduzierung der Bearbeitungszeiten und eine bessere Planungssicherheit für alle Beteiligten sind die klaren Vorteile der digitalen Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Wir sehen darin einen wesentlichen Schritt hin zu einer moderneren, bürgerfreundlicheren Verwaltung, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert und gleichzeitig das Ziel verfolgt, die Qualität und Nachhaltigkeit von Bauprojekten zu fördern. Aus der Praxis lässt sich Folgendes feststellen: Seit Januar 2024 wurden in Baden-Württemberg insgesamt 8 446 Vorgänge über das Virtuelle Bauamt voll digital ausgelöst. Zwei untere Baurechtsbehörden, die der Stadt Ulm und des Gemeindeverwaltungsverbands Markdorf, sind bereits vollständig an das Virtuelle Bauamt angebunden. Weitere Anbindungsprozesse werden in diesem Jahr abgeschlossen. Von den 209 Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg sind inzwischen bereits 200 an das Virtuelle Bauamt angeschlossen, 154 von ihnen nutzen die Plattform bereits in der Vollproduktion. Das Virtuelle Bauamt ist ein Erfolg für die Zukunft der Genehmigungsprozesse im Bauwesen. Auf Wunsch der kommunalen Landesverbände wird ebenfalls die Möglichkeit einer Anbindung kommunaler Lösungen an den sogenannten Vorgangsraum des Virtuellen Bauamts erprobt, was wir durchweg begrüßen. Neben den Vorteilen der Effizienzsteigerung und Zeitersparnis dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass wir die digitale Transformation verantwortungsvoll begleiten müssen. Es gilt, Datenschutz und all die Sicherheit zu gewährleisten, damit die sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen bestens geschützt sind. Hier sind die zuständigen Stellen gefordert, stets die neuesten Sicherheitsstandards einzuhalten. Und wir blicken auch weiter in die Zukunft. Nach der aktuellen Digitalisierungsstrategie – digital.LÄND – sollen die raumbezogenen Grundlagen für digitale Zwillinge in Baden-Württemberg schrittweise geschaffen werden. Eine umfassende riode – 116. Sitzung – Mittwoch, 19. Februar 2025 Vernetzung von Geodaten und weiteren Daten – auch denen von einem Zwilling zum aktuellen Bestand – ermöglicht, die Planungen noch vor der Realisierung zu visualisieren sowie Auswirkungen auf Wohn- und Arbeitsverhältnisse beurteilen zu können. Digitale Zwillinge sind damit eine elementare Grundlage für nachhaltige und effizientere Planungs- und Genehmigungsprozesse, die auch für andere Fachbereiche mit raumbezogenen Fragestellungen zu Synergien führen können. Insgesamt ist die Transformation zum Virtuellen Bauamt ein zukunftweisender Schritt, der uns in Baden-Württemberg noch näher an eine moderne und digitale Verwaltung heranführt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Daher sind wir zuversichtlich, dass das Virtuelle Bauamt ein großer Erfolg wird und dass es nicht nur den Bauprozess beschleunigt, sondern auch den Weg für weitere digitale Innovationen in der Verwaltung ebnet. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU)

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