Jan-Peter Röderer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon sehr lange wird über den großen Wurf der baden-württembergischen Mobilitätspolitik gesprochen und mal mehr, mal weniger intensiv auch öffentlich diskutiert. Nun ist es so weit: Das Landesmobilitätsgesetz liegt dem Landtag zur Beratung und Beurteilung vor. Dabei sah es vor einiger Zeit noch ganz und gar nicht danach aus. Da hat die CDU dem grünen Verkehrsminister bescheinigt – ich möchte es noch mal erwähnen –, dass sein erster (Jan-Peter Röderer) Gesetzentwurf keine geeignete Grundlage für den weiteren Diskussionsprozess sei. Nachdem die CDU mittlerweile diesem ersten Entwurf fast alle Zähne gezogen hat, ist die verbleibende Hülle nun aber doch ziemlich leer. Der grün-schwarze Regierungsberg hat gekreißt und nun also eine Maus geboren. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Aus dem Vorhaben, das eigentlich als bedeutender Abschlussstein des langjährigen Wirkens des Landesverkehrsministers geplant war, ist am Ende eher ein Steinchen geworden, das man vielleicht weit werfen kann, das aber sicher kein großer Wurf ist. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Kein Vermächt- nis!) Schauen wir uns einige Bruchstücke näher an und beginnen an dieser Stelle vielleicht auch mit etwas Positivem. Denn es gibt im Gegensatz zum ursprünglichen Plan keinen Alleingang des Landes bei der Umsetzung der Clean Vehicles Directive mehr, sondern eine 1:1-Umsetzung, so, wie das allerdings auch vom Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten bereits im vergangenen Jahr für die Umsetzung von EU-Richtlinien ganz generell vereinbart wurde. Das heißt, hier wurde viel Zeit und Energie für einen sinnlosen Kampf verwendet, der bei den betroffenen Verkehrsunternehmen nur Ärger und Frustration erzeugt hat, obwohl das Ende eigentlich schon absehbar war. (Beifall bei der SPD) Trotzdem widerspricht das Gesetz dem erklärten Ziel der Landesregierung und des Ministerpräsidenten einer Entbürokratisierung. Wir haben es gehört: Es ist zwar schlanker als ursprünglich geplant, aber es werden trotzdem neue Berichtspflichten für Unternehmen und kommunale Ebenen geschaffen. Ein weiterer Kernpunkt: die viel diskutierten Kreiskoordinatoren. Für die wurde jetzt – nach großem Protest – eine für den Verkehrsminister gesichtswahrende Lösung gefunden. Das Land ist weiterhin bereit, diese Stellen zu finanzieren, falls ein Landkreis überhaupt Interesse daran hat. Ich bin jetzt sehr gespannt, wie viele Stellen das Land tatsächlich in den Stadt- und Landkreisen finanzieren muss. Der Finanzminister – da bin ich mir sicher – kann sich schon über viele Mittel freuen, die er – Achtung, Reizwort – in seine Rücklagen packen kann. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD) Auch die Regelungen zum Mobilitätspass kommen eher zwiespältig und unausgegoren daher. Nach dem Willen der Landesregierung sollen die Einnahmen aus diesem Mobilitätspass nur dazu verwendet werden, Angebotsverbesserungen zu finanzieren, die über das Angebot der Mobilitätsgarantie hinausgehen. Diese landesweit einzuführen, hat die Landesregierung aber mindestens auf das Jahr 2030 verschoben, weil sie nicht dazu bereit ist, sie jetzt schon in der laufenden Legislaturperiode ordentlich zu finanzieren. Somit entfaltet der Mobilitätspass keinerlei Wirkung – nicht im ländlichen Raum; ode – 114. Sitzung – Mittwoch, 29. Januar 2025 denn mit den heute dort üblichen zwei Bussen an einem Sonntag ist es ein verdammt weiter Weg, ein ÖPNV-Angebot über dem Niveau der Mobilitätsgarantie zu erreichen. Ich denke, bis die Landkreise dort ankommen, dürften die meisten längst pleite sein. Auch in den Ballungsräumen wird der Mobilitätspass keinerlei Wirkung entfalten; denn durch die Regelung, dass jeder Landkreis bzw. jede Große Kreisstadt selbst entscheiden kann, ob sie den Mobilitätspass nutzen will oder nicht, wird dieses Flickenteppichmodell keinerlei verkehrliche Wirkung entfalten, schon gar nicht bei der Verkehrslenkung der gerade in den Ballungsräumen so zentralen Pendlerverkehre. Denn die Pendlerinnen und Pendler aus der Nachbarstadt oder dem Nachbarlandkreis werden bei den von der Landesregierung ausgewählten Modellen nicht zur Kasse gebeten. Das heißt: Wo liegt der Sinn darin, Pkw-Nutzerinnen und -Nutzer in Stuttgart, Karlsruhe oder Mannheim zu belasten, wenn die Pendler aus Waiblingen, Bruchsal oder Schwetzingen eben nicht zur Kasse gebeten werden? Ganz kurz – mit Blick auf die Uhr –: Die zwei Modelle des Mobilitätspasses, die zur Wahl stehen, sind daher mehr als fragwürdig. Das Modell der Citymaut, vor allem das Modell der Arbeitgeberabgabe, stehen entgegen den ersten Überlegungen und Modellrechnungen nicht zur Verfügung. Dabei ist gerade die Arbeitgeberabgabe im Ausland, z. B. in Wien, in Frankreich längst eingeführt und bewährt. Alles in allem ist dieses vorliegende Landesmobilitätsgesetz ein untaugliches Instrument, das keines der Ziele erreichen wird, die sich die Landesregierung in Sachen Mobilität so hochtrabend vorgenommen hat. Stattdessen wird mehr Bürokratie aufgebaut. Es ist deshalb eben kein großer Wurf, kein Meilenstein, der die Mobilitätswende maßgeblich voranbringen wird, wenn überhaupt ein Steinchen – und damit in seiner jetzigen Form aus unserer Sicht schlicht überflüssig. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD)
