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Hans-Peter Hörner

AfD 29.01.2025 Sitzungen 17/114

Frau Ministerin, es ist zu befürchten, dass Eltern, die von der Empfehlung enttäuscht sind, den Rechtsweg beschreiten werden. Ist daher vom Ministerium geplant, den Grundschullehrern eine Empfehlung oder gar eine Richtlinie zu geben, in welchem Verhältnis – 1 : 3 oder 1 : 4 – das Ergebnis des Kompass-4-Tests eingerechnet werden muss? Oder bleibt es letztendlich der Lehrkraft überlassen, die Ergebnisse des Kompass-4-Tests mit 25 % oder 30 % gegenüber der Jahresleistung zu gewichten? Dabei würde dann aber von Schule zu Schule eine gewisse Ungleichbehandlung entstehen. (Ministerin Theresa Schopper schüttelt den Kopf.) – Ich interpretiere Ihr Kopfschütteln jetzt so, dass Sie keine Empfehlung geben wollen. Aber ich weiß nicht, wie rechtssicher das dann wäre. Das müsste man dann wahrscheinlich im Hause mit den Juristen behandeln. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Es wird von unterschiedlichen Akteuren spekuliert – das wurde auch schon öffentlich geäußert –, dass eine Klagewelle auf uns zukommen wird. Das ist momentan nicht unser Stand, weil wir natürlich noch mitten im Verfahren sind. Wir haben derzeit das Ausstellen einer Empfehlung durch die Lehrkraft und die inhaltlichen Beratungsgespräche zur Einschätzung der Lehrkraft. Wir haben aber unmittelbar, nachdem der Kompass-4-Test so schlecht ausgefallen war – das war mir auch noch mal wichtig –, gesagt – ich glaube nicht, dass er die reale Situation der Kinder an dieser Stelle widerspiegelt, welche Kenntnisse sie in Mathematik haben –, dass die Lehrkräfte, die die Kinder kennen – die Lehrkräfte haben die Kinder in der Regel in den Klassen 3 und 4; manche kennen sie von Klasse 1 bis 4 –, diese Kinder und ihre entsprechenden Potenziale pädagogisch sehr genau einschätzen können. Wenn der Elternwille bei der Frage „Zwei aus Drei“ herausfällt, besteht aber die Möglichkeit eines Potenzialtests, der jetzt im Februar an den Schulen, an den Gymnasien geschrieode – 114. Sitzung – Mittwoch, 29. Januar 2025 ben wird. Dazu laufen die Vorbereitungen, und die Vorbereitungen sind so weit, dass die Eltern benachrichtigt werden, an welcher Schule sie sich melden müssen, damit ihre Kinder am Potenzialtest teilnehmen können. Und danach – so sage ich mal – kann man überhaupt erst sehen, was an entsprechend klagebewehrten Verfahren kommt.

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