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Isabell Huber

CDU 18.12.2024 Sitzungen 17/112

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Besser, schneller, effizienter – so kann man den vorliegenden Gesetzentwurf beschreiben oder, wie es mein geschätzter Kollege Ulli Hockenberger sagen würde, so könnte man den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungszustellungsgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes beschreiben. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Ulli Ho- ckenberger CDU: Sehr gut!) Wir führen mit diesem Vorschlag Regelungen, die sich in der Praxis bewährt haben, in Dauerrecht um. Unser Innenminister Thomas Strobl hat soeben einige wichtige Dinge, die wir verbessern und ändern werden, ausgeführt. Ich möchte das Planungssicherstellungsgesetz nennen, in dem wir Regelungen, die sich während der Coronapandemie bewährt haben, jetzt in Gesetzesform überführen. ode – 112. Sitzung – Mittwoch, 18. Dezember 2024 Aber auch die Regelung bezüglich des Themas „Öffentliche Bekanntmachungen im Internet“, um sozusagen vom Sofa aus Informationen abrufen zu können, oder die künftige Ermöglichung, Dokumente über das Internet einzusehen sowie Video- und Telefonkonferenzen oder Onlinekonsultationen durchführen zu können, sind wichtige Vereinfachungen, die wir mit diesem Gesetzentwurf möglich machen. Wie meine Kollegin Sperling gesagt hat, sind auch kleine Schritte wichtige Schritte, das sind Schritte in die richtige Richtung. Wir leisten mit diesen Änderungen einen Beitrag zur Digitalisierung und tragen zu Verwaltungsvereinfachungen bei, und dies wiederum führt zur Verfahrensbeschleunigung. Das ist ein wichtiger Punkt, was die Bürgerfreundlichkeit anbelangt. Also: Nutzen wir die Digitalisierung der Kommunen einfach konsequent weiter, um unsere Verwaltungen effizienter und moderner aufzustellen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, der Gesetzentwurf zeigt auch ein Weiteres, nämlich dass wir die Herausforderungen, vor denen die Kommunen stehen, sehen, dass wir die Anliegen der Kommunen ernst nehmen, und vor allem, dass wir mit diesem Gesetzentwurf entsprechend handeln. In diesem Sinn vielen Dank, und Ihnen allen gesegnete Weihnachten. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD)

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