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Dr. Markus Rösler

GRÜNE 18.12.2024 Sitzungen 17/112

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist der Tag für einen Rückblick. Heute ist der Tag für einen Überblick. Heute ist auch der Tag für einen Ausblick. Sie alle wissen: Wir haben heute die dritte Lesung, die letzte, die abschließende Lesung zum Doppelhaushalt der Jahre 2025 und 2026. Das ist der Zeitpunkt der Entscheidung, zu dem wir, das Parlament, unser – wie es so schön heißt – Königsrecht wahrnehmen. Heute beschließen wir abschließend das, was im Vorfeld in langen Beratungen zwischen den Beteiligten, in den Regierungsfraktionen, in der Haushaltskommission, in den sogenannten Sherparunden, die es diesmal gab, im Finanzausschuss und dann auch hier im Plenum in der zweiten Lesung mit den Einzelplänen realisiert wurde. Zu diesen verschiedenen Prozessen will ich auf einige Dinge durchaus einmal kritisch eingehen. Auf der einen Seite gibt es einen Punkt, auf den die „Stuttgarter Nachrichten“ sogar in einem Leitartikel hingewiesen haben. Das ist die Frage der Ausgabereste. Die Ausgabereste betrugen Ende 2020 7,7 Milliarden € und stiegen dann an auf 9,6 Milliarden € Ende 2022. Das ist viel. Das ist zu viel. Das kritisieren zu Recht die Rechnungshofpräsidentin bzw. der Rechnungshof und die Opposition, aber auch wir, die Regierungsfraktionen. Ebenso kritisiert es das Finanzministerium. – Der Finanzminister ist ja hier; aber auch seine Vorgängerin hat schon gesagt: Das ist eine ungute Entwicklung, dass wir am Ende des Jahres so viele Ausgabereste haben, dass wir quasi Geld übrig haben, weil wir es nicht ausgegeben haben, es aber in den Haushalt eingestellt hatten. Es gibt auch eine im Grundsatz gute Nachricht: Ende 2023 war es so – vermutlich erstmals seit Jahrzehnten; der Finanzminister oder der Abteilungsleiter, der immer alles weiß, mö- (Dr. Markus Rösler) gen mich korrigieren –, dass der Umfang der Reste geringer wurde. Wir hatten Ende 2023 noch 9,5 Milliarden € Ausgabereste – nach 9,6 Milliarden €. Das ist also etwas weniger. Ich darf aber auch dazusagen: In diesen 9,5 Milliarden € sind 1,8 Milliarden € Ausgabereste der Kommunen aus dem sogenannten Kommunalen Investitionsfonds enthalten, und nur 800 Millionen € sind ungebunden. Damit bleiben 7 Milliarden € gebundene Reste. Dass in einer öffentlichen Debatte die Reste kritisiert werden, ist also – dies als Hinweis – berechtigt. Aber manchmal wird von der Opposition auch gesagt, wir würden auf den Geldsäcken sitzen. Tatsächlich ist jedoch der ganz große Teil dieser Reste gebunden und damit für sinnvolle Dinge vorvergeben und kann nicht für andere Dinge ausgegeben werden – und soll auch nicht für andere Dinge ausgegeben werden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Hieran sehen wir, dass wir kritisch überprüfen müssen, wie wir von den verbliebenen Ausgaberesten herunterkommen können. Klar ist aber: Die Reste, die wir haben, können wir im Grundsatz nicht ändern. Die sind beispielsweise für Infrastrukturmaßnahmen, für die Kommunen, für Bauvorhaben, für die Universitäten mit ihren zahlreichen Drittmittelprojekten gebunden. Dafür sind diese Reste gebunden und werden im nächsten oder im übernächsten Jahr ausgegeben. Ich muss aber auch ehrlich sagen: Es gäbe Möglichkeiten, die Reste zu verringern und damit die Transparenz im Haushalt zu vergrößern. Ich weise darauf hin: Wir könnten beispielsweise drei Kriterien zugrunde legen. Das erste Kriterium ist die absolute Höhe der Reste, also dass wir uns beispielsweise keine Reste unter 1 Million €, sondern nur die größeren Beträge anschauen. Zweites Kriterium: Wir könnten uns anschauen, wie das prozentual aussieht. Wenn es um ein Volumen von 100 Millionen € geht, dann sind Reste in Höhe von 1 Million € wenig. Es sollten mindestens 25 % oder 50 % des Volumens des Projekts, um das es geht, erreicht werden. Drittes Kriterium für die Reste: Die veranschlagten Reste sollten drei Jahre lang ansteigen. Das ist also eine Problemanzeige: Die Reste werden immer mehr, die Bugwelle an nicht umgesetzten Maßnahmen wird immer größer. Wenn diese drei Kriterien erfüllt sind, dann sollten wir überprüfen, ob wir nicht die Etatisierung absenken können, ob wir nicht bereit sind, für zwei Jahre einen Einschnitt vorzunehmen, dies also abzusenken. Das heißt, in der Etatisierung sparen wir 10, 20 oder 50 Millionen € ein, um damit an anderer Stelle im Haushalt mehr Geld für sinnvolle Investitionen zur Verfügung zu haben. Das wäre eine Möglichkeit, die aus meiner Sicht sehr wohl gegeben wäre, die aber im Augenblick – ich sage es einmal so – noch nicht umgesetzt wird. Ich sage auch in aller Ehrlichkeit: Ich erwarte, dass bei dieser schwierigen Diskussion, der sich vielleicht unsere Nachfolger – egal, in welcher Konstellation – stellen sollten, die Bremsen eher auf der exekutiven als auf der legislativen Seite zu finden sein werden. Man kann dann nämlich weniger ode – 112. Sitzung – Mittwoch, 18. Dezember 2024 Förderbescheide ausgeben – für ein Jahr oder für zwei Jahre. – Diese Reste sollten wir uns also anschauen. Darüber hinaus möchte ich zwei weitere Punkte ansprechen. Erster Aspekt: In den letzten Jahren haben wir immer Konsolidierungsauflagen gehabt. Alle Ministerien müssen und sollen konsolidieren und einsparen. Ist es seitens der Legislative sinnvoll und richtig, sich hier intensiv einzuklinken? Das erfolgte dieses Mal – Kollege Schütte, wir wissen besonders gut, um was es geht – in zwei Einzelplänen. Wenn überhaupt, ist es sachlogischerweise sinnvoll, diese wichtigen inhaltlichen Entscheidungen in allen Ressorts mitzugestalten. In aller Ehrlichkeit müssen wir aber auch fragen, was Finanz- und Fachpolitiker der Regierungsfraktionen auch im Rahmen der zeitlichen Vorgaben überhaupt leisten können. Zweiter Aspekt: Die Fachressorts haben – das wurde 2022 deutlich, und zwar öffentlich – bei ihren Anmeldungen den tatsächlich vorhandenen Korridor für Mehrausgaben um den Faktor 10 überzeichnet. Daher gab es dieses Mal eine Vorgabe. Diese wurde von der Mehrzahl der Ressorts erneut überzogen. Auch das wird in Zukunft – egal, in welcher Regierungszusammensetzung – eine wichtige Aufgabe sein: Wie können wir die Anmeldungen, die den Fachpolitikern, den Fachressorts wichtig sind, so priorisieren, dass für die Haushaltskommission, die Finanzpolitiker und insbesondere auch für das Finanzministerium ein Umfang an Mehranmeldungen vorliegt, der noch überschaubar ist und damit in entsprechender Qualität gesichtet und priorisiert werden kann? Ich will zum Schluss noch auf den speziellen Aspekt der Infrastruktur eingehen. Es gibt einen sicher sehr breiten Konsens darüber, dass wir für eine Gesellschaft, die gut funktioniert – das wollen wir, und dafür stehen wir –, eine hochwertige Infrastruktur benötigen. Das betrifft sowohl die graue Infrastruktur, also Straßen und Schienen, als auch die blaue Infrastruktur, also die Wasserwege, als auch die energetische Infrastruktur, also die Energieversorgungsstruktur, und die digitale Infrastruktur, also Glasfasernetze. Hierbei fehlt aber eine für unsere Zukunft ebenfalls bedeutsame, wenn nicht gar existenzielle Infrastruktur, nämlich die grüne Infrastruktur. Zu deren Bedeutung darf ich die renommierte Wissenschaftlerin Professor Dr. Katrin Böhning-Gaese zitieren: Der Klimawandel entscheidet, wie wir in Zukunft leben. Die Biodiversitätskrise entscheidet, ob wir überleben. (Zuruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Zu einer grünen Infrastruktur gehören neben Biotopverbund und Grünbrücken auch Schutzgebiete wie ein Nationalpark. Die Bedeutung unseres Nationalparks Schwarzwald für den ökologischen Bereich entspricht der Bedeutung des Hochleistungsrechners oder der Exzellenzinitiativen unserer Universitäten für den Wissenschaftsbereich. Der Nationalpark reiht sich daher aufgrund seiner herausragenden und einmaligen Situation im Land in die Infrastrukturprojekte ein, die für uns, das Land, von internationaler Bedeutung sind. Daher müssen wir bereit sein, dafür auch zu investieren. (Dr. Markus Rösler) Ich möchte mich ganz zum Schluss ausdrücklich bedanken, auch bei den Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss: beim Kollegen Schütte, mit dem ich fast täglich eine Standleitung manchmal bis nachts um halb zwölf hatte, und natürlich bei meinen eigenen Kollegen im Finanz-AK. Ich möchte mich bedanken bei meinem Fraktionsvorsitzenden, bei den Facharbeitskreisen, die hier zugearbeitet haben. Ich möchte mich beim Rechnungshof mit Frau Dr. Ruppert und ihrem Team bedanken. Ich möchte mich natürlich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl in den Fraktionen und im Finanzministerium als auch im Landtag bedanken, beim Finanzminister, bei allen Ressorts. Ich erlaube mir tatsächlich ganz zum Schluss dieser Rede, noch mal darauf hinzuweisen: Wenn wir in diesen Haushaltsberatungen Herrn B., den Abteilungsleiter im Finanzministerium, nicht hätten, der wirklich – ich habe es vorhin schon gesagt – alles weiß oder – nicht überhöhen! – fast alles weiß und fast alles schnell beantworten kann und der Tag und Nacht und auch an den Wochenenden noch arbeitet, dann wäre der Prozess sehr viel schwieriger gewesen. Insofern Danke an viele Leute, die in einer sachlichen Atmosphäre – wie im Finanzausschuss üblich – dazu beigetragen haben, an Herrn B., an Frau Dr. Gisela Splett, an Minister Dr. Danyal Bayaz, an alle anderen, die beteiligt waren, dass wir diesen Haushalt heute und hier abschließen können, einen Haushalt, der dazu dienen soll, dass unser Land sehr gut funktioniert. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Uwe Hell- stern AfD – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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