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Dr. Albrecht Schütte

CDU 13.12.2024 Sitzungen 17/111

Gleich. Ich rede erst zu Ende, und dann kann er mich fragen. Ich möchte nämlich noch auf das Staatshaushaltsgesetz eingehen, das schon angesprochen wurde. Wir haben gestern die Mittel für 2026 für die Hochschulen etatisiert. Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass wir eine Vereinbarung bis 2030 abschließen können. Um es vorneweg zu sagen: Die Gehaltssteigerungen an den Hochschulen und Universitäten werden in Baden-Württemberg ausgeglichen, und zwar nicht irgendwie pauschal, sondern in der Höhe, in der sie anfallen, und zwar 2026, 2027, 2028, 2029 und 2030. Das ist Fakt. Lest das Gesetz durch und erzählt nichts anderes. Es steht dort schwarz auf weiß. Dann hat die CDU-Fraktion – jeder, der mich kennt, weiß: es war nach hartem Ringen; ich danke allen anderen Ministerien – die Einsparauflagen für Bildung und Wissenschaft halbiert. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Das finden nicht alle toll – um das ganz klar zu sagen. Wir haben die GMA sowohl für die Wissenschaft als auch für die Bildung reduziert. Da hätte ich mir schon eine etwas andere GMA-Verteilung gewünscht, sodass wir im Jahr 2026 zusätzlich zu den Personalkostensteigerungen noch eine Erhöhung der Sachkosten gehabt hätten. So ist es in der Politik: Du bekommst nicht alles. Gut ist, dass wir ab dem Jahr 2027 die Sachkosten um 3,5 % steigern und beim Personal nicht nur die Lohnkosten, sondern auch noch 0,7 % für neu etatisierbare Stellen drauflegen. Zeigen Sie mir doch eine Hochschulfinanzierungsvereinbarung eines Landes mit SPD-Regierung, wo das drinsteht. Der Kollege hat schon vieles gesagt. Der Kollege Wolfgang Reinhart spricht gleich zur Mifrifi – die ich gern einmal im Detail gehabt hätte; das Finanzministerium will sie uns aber immer nicht geben; das erlaube ich mir zu bemerken. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Dann nehmen wir die Zwischenfrage.

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