Guido Wolf
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich anschickt, über den Datenschutz zu sprechen, muss man sich immer gut überlegen, was man wohl sagen darf oder auch nicht. Jedenfalls können wir heute feststellen, dass seit dem 1. Juli 2023 Herr Professor Dr. Keber als Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Zeit seiner Tätigkeit genutzt hat, in einem Jahr des Wandels wirklich Weichen zu stellen, wobei ich seinen Vorgänger, Herrn Dr. Brink, an dieser Stelle ausdrücklich auch noch erwähnen möchte. Der Schutz unserer Daten und personenbezogenen Informationen wird bei einer immer transparenter werdenden Gesellschaft von Tag zu Tag bedeutender. Das gilt für den Alltag der Verwaltung in den Kommunen und in den Landratsämtern, wo immer auch sensible personenbezogene Daten bearbeitet werden. Es gilt aber auch für das unternehmerische, das schulische und das sonstige private Umfeld. Auch dort wird der Umgang mit sensiblen Daten zum alltäglichen Geschäft. Aus den genannten Gründen rücken das Bewusstsein für datenschutzrechtliche Fragestellungen und deren Präsenz immer stärker in den Vordergrund. Zugegebenermaßen werden sie häufig auch sehr differenziert diskutiert. In der Sache sind sie aber aus Sicht der Menschen ein wesentliches und wichtiges Gut. Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich will deutlich betonen: Datenschutz darf nie Selbstzweck sein. Er muss sich an übergeordneten Interessen orientieren. Auch der Datenschutz muss sich gegebenenfalls einer Interessenabwägung stellen. Und auch beim Datenschutz darf gelegentlich die Frage der Kostenentwicklung gestellt werden. Darauf hat Kollege Hentschel bereits hingewiesen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Es geht auch um die Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Der fortschreitende Einsatz von künstlicher Intelligenz stellt uns auch hier immer wieder vor neue Herausforderungen. Es ist gang und gäbe, dass Schülerinnen und Schüler Aufgaben mit ChatGPT lösen. Wenn ich mir die Redebeiträge einzelner Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause vor Augen führe, mag ChatGPT im Einzelfall ebenfalls eine Rolle spielen. Bei manchen Beiträgen bin ich mir jedoch ganz sicher, dass ChatGPT nicht genutzt wurde. (Heiterkeit – Beifall bei der CDU sowie Abgeordne- ten der Grünen und der SPD – Zuruf: Da wäre es aber vielleicht wünschenswert gewesen!) Die Anwendung der künstlichen Intelligenz bedarf daher einer sicheren und hinreichenden datenschutzrechtlichen Grundlage. Hierbei geht es auch um Chancen des Wirtschaftsstandorts, wo Fragen des Datenschutzes eine wesentliche Rolle spielen. Man darf mit Fug und Recht behaupten, dass sich der Einsatz von künstlicher Intelligenz zu einer Schlüsseltechnologie entwickelt. Aber auch KI-Modelle weisen oftmals Schwächen bei der Transparenz ihres Entscheidungswegs auf. Insoweit erscheint ein klares und strukturiertes datenschutzrechtliches Grundkonzept umso wichtiger. riode – 111. Sitzung – Freitag, 13. Dezember 2024 Meine Damen und Herren, lassen Sie mich den Blick nach Europa richten. Ich bin der festen Überzeugung, dass Datenschutz sehr viel mit Europa und europarechtlichen Zusammenhängen zu tun hat. Datenschutz ist für den Unionsgesetzgeber weiterhin eine wichtige Herausforderung. Dort sitzen entscheidende Akteure. In gewisser Hinsicht macht Datenschutz nur Sinn, wenn wir ihn in bestimmten Bereichen europaweit betrachten. Aufgrund der erheblichen Verknüpfung der Märkte und des internationalen Austausches ist dies zwingend geboten. Es ist daher von großer Bedeutung, die notwendigen Diskussionen auf europäischer Ebene zu führen. Deshalb ist der Austausch mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments, der Kommission, aber auch mit den anderen nationalen und regionalen Datenschutzbeauftragten in Europa entscheidend. (Beifall des Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU) Es geht um die Bewusstseinsschärfung in der Bevölkerung und von Verwaltungsmitarbeitern. Dies ist ein wichtiger Baustein und muss zum täglichen Handwerkszeug gemacht werden. Abschließend möchte ich erwähnen, dass das Angebot des Bildungszentrums Datenschutz und Informationsfreiheit auch umfasst, dass durch Fortbildungen an Schulen eine Sensibilisierung im Bereich des Datenschutzes erfolgt und über datensichere Arbeitsweisen informiert wird. Junge Menschen mit Fragen des Datenschutzes zu befassen, bedeutet auch, ihnen Medienkompetenz zu vermitteln. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Damit wir diese Aufgaben bewältigen können, bitten wir um Zustimmung zum Haushaltsentwurf im Einzelplan 17. Wir sind der festen Überzeugung, dass in diesem die Weichen richtig gestellt werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
