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Muhterem Aras

11.12.2024 Sitzungen 17/109

Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Gentges das Wort. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Vielen Dank. – Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie gestatten, dass ich mich wieder dem Haushalt zuwende. (Beifall bei der CDU, Abgeordneten der Grünen und der SPD sowie des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP – Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Hat sich jemand beschwert?) Aus Anlass des 75-jährigen Bestehens unseres Grundgesetzes wurde im Mai in einer Studie des SINUS-Instituts die Zufriedenheit der Bundesbürger mit unserer Demokratie bzw. dem Funktionieren unserer Demokratie erhoben. Es war gerade einmal die Hälfte der repräsentativ Befragten, die angegeben haben, mit unserer Demokratie bzw. ihrem Funktionieren zufrieden zu sein. Nach einer anderen Befragung im Herbst waren es gerade noch 47 %. (Abg. Anton Baron AfD: Sie wollten sich doch dem Haushalt zuwenden, Frau Ministerin!) Die Welt wird als unsicherer Ort wahrgenommen, und zwar nicht allein mit Blick auf Kriege und politische Hauptakteure, sondern auch in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht – ein Ort, an dem das Bedürfnis nach Sicherheit und Verlässlichkeit, nach einer Politik, die sich der zentralen Problemstellungen entschlossen annimmt, besonders groß ist. Dass der Staat in der Lage oder willens ist, diesem Bedürfnis zu entsprechen, wird zunehmend in Zweifel gezogen. (Abg. Anton Baron AfD: Was hat das mit dem Haus- halt zu tun? – Gegenruf der Abg. Daniela Evers GRÜ- NE: Nach der Rede des Kollegen!) Unsere Aufgabe ist es, diese Zweifel zu entkräften und zu beweisen, dass unsere Demokratie funktioniert und der Rechtsstaat in der Lage ist, die Rechte seiner Einwohner zu schützen und durchzusetzen – und darum geht es bei diesem Einzelplan. (Beifall bei der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Ah, jetzt!) Nun werden wir das allein mit der Verabschiedung des Einzelplans 05 nicht erreichen. Wir setzen damit aber ein wichtiges Signal: Wir stehen in großer Einigkeit hinter unserem Rechtsstaat und statten ihn so aus, dass er seine Aufgaben effektiv erfüllen kann. Das zeigt schon der Überblick über die Eckdaten des Haushalts 2025/2026 zum Einzelplan 05 – Ministerium der Justiz und für Migration. Wir sorgen dafür, dass die Justiz im Land weiter gestärkt wird. Der Regierungsentwurf und die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Finanzen sehen 276,5 Neustellen für die Justiz vor. Mit 273,5 echten Neustellen und der Aufhebung von de – 109. Sitzung – Mittwoch, 11. Dezember 2024 drei k.w.-Vermerken, also der Entfristung bislang befristeter Stellen, stärken wir die Justiz in der ganzen Fläche des Landes, vor allem im Bereich der Strafverfolgung, mit Stellen – lieber Herr Kollege Weinmann –, die wir auch besetzen und nachbesetzen. Außerdem ist die Verlängerung von 533 k.w.-Vermerken, also die Verlängerung von Befristungen, vorgesehen, darunter allein 460 Stellen für die Referendare, deren Unterhaltsbeihilfe – ich sage das mit Blick auf den Antrag der FDP/DVP, Drucksache 17/8405-8 – im Herbst bereits um 100 € erhöht wurde. (Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Andere Länder lie- gen mittlerweile bei 2 000 €!) Eine weitere Erhöhung folgt im Februar. (Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Andere Länder lie- gen wesentlich höher!) Wir sind uns in einem einig: Wir hätten beide gern noch mehr. Allerdings müssen wir halt feststellen: Es galt, beim Einsatz der begrenzten Haushaltsmittel Prioritäten zu setzen, und ich wüsste nicht, an welcher Stelle im Einzelplan ich die Mittel dafür wegnehmen könnte, weil sie tatsächlich auch dort dringend gebraucht werden. Ich schaue zum Kollegen Rösler, der mir heute erklärt hat, dass der Justizhaushalt derjenige Einzelhaushalt ist, der mit diesem Doppelhaushalt prozentual am stärksten wächst. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: MLW noch stär- ker!) Dann kann ich auch von anderen Ministerien diesen Beitrag nicht wirklich einfordern. Kommen wir zurück: Neben den neuen Stellen, der Entfristung befristeter Stellen und der Verlängerung von Befristungen werden wir mit 2 267 Stellenhebungen die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber insbesondere im Bereich der Servicekräfte stärken. Mit zusätzlichen Sachmitteln für die Justiz in Höhe von rund 37 Millionen € im Jahr 2025 und 58 Millionen € im Jahr 2026 ermöglichen wir wichtige Investitionen. Wir investieren in die Vollzugsanstalt in Rottweil und das Justizviertel in Stuttgart, begegnen Kostensteigerungen im Justizvollzug, in der IT und bei den Auslagen für Rechtssachen. Den Migrationsbereich stärken wir mit zusätzlichen Sachmitteln in Höhe von rund 111 Millionen € im Jahr 2025 und fast 100 Millionen € im Jahr 2026 und weiterer Vorsorge, die in der Rücklage für Haushaltsrisiken getroffen wird, um so den immensen Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme gerecht zu werden. Darüber hinaus werden wir in Umsetzung des Maßnahmenpakets „Sicherheit stärken, Migration ordnen, Radikalisierung vorbeugen“ den „Sonderstab gefährliche Ausländer“ mit 20 Stellen stärken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE und Nico Weinmann FDP/DVP) (Ministerin Marion Gentges) Wer auf einen guten und gut funktionierenden Rechtsstaat vertraut und ihn einfordert, der muss auch das notwendige Personal dafür zur Verfügung stellen. Bereits die Debatte im Finanzausschuss hat deutlich gemacht, dass dem Landtag dies auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sehr bewusst ist. Die Kolleginnen und Kollegen der Justiz dieses Landes sind diejenigen, die unserem Rechtsstaat vor Ort sein Gesicht geben und ihn mit großem Engagement und hohem fachlichen Können tragen. Dafür sage ich auch von dieser Stelle aus einmal mehr von Herzen Danke. (Beifall bei der CDU und der SPD sowie Abgeord- neten der Grünen und der FDP/DVP) Lassen Sie mich auf einige Handlungsfelder aus dem Bereich der Justiz näher eingehen. Die Staatsanwaltschaften in unserem Land arbeiten an der Belastungsgrenze. Die Zahl der Ermittlungsverfahren steigt: plus 6 % im Jahr 2022, plus 9 % im Jahr 2023. Auch die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik sprechen deutliche Worte: 6 % mehr Straftaten im öffentlichen Raum im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr. Die Aggressionsdelikte im öffentlichen Raum haben ein Zehnjahreshoch erreicht. Die Zahl der Messerangriffe ist seit dem Jahr 2022 um 13,5 % gestiegen. (Zuruf von der AfD: Und warum?) Das sind besorgniserregende Entwicklungen. Ich bin deshalb überaus dankbar, dass der Haushaltsentwurf hier eine klare Priorität setzt und vorsieht, den Strafbereich mit insgesamt 114,5 Neustellen zu stärken, davon 111,5 Neustellen für die Staatsanwaltschaften. Damit sollen insbesondere Gewalt- und Eigentumsdelikte konsequent verfolgt und auch die sexualisierte Gewalt gegen Kinder noch besser bekämpft werden. Mit neuen Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sollen auch die Häuser des Jugendrechts weiter ausgebaut und der Opferschutz gestärkt werden. Kollegin Evers hat die Opferlotsen dankenswerterweise bereits angesprochen. Schließlich geht es um eine verbesserte Verfolgung der Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz sowie um die personelle Ausstattung der ressortübergreifenden Ermittlungseinheit Finanzkriminalität. Verehrte Kollegen Dr. Weirauch und Weinmann, Sie haben beide die Geschäftsstellen, den Servicebereich angesprochen. Da gilt Ähnliches, wie vorher gesagt. Natürlich sind das Bereiche, bei denen ich mir mehr wünschen würde, im Zuge der Priorisierung aber nicht die Möglichkeit hatte. Man muss allerdings eines sagen: Während wir bei den Staatsanwaltschaften im höheren Dienst im Moment mit einer Personaldeckung von 82 % landesweit arbeiten, haben wir im Servicebereich insgesamt im dritten Quartal noch eine PEBB§Y-Deckung von 103 % gehabt, sodass hier die Priorität eben klar bei den Staatsanwaltschaften zu setzen war. Ein kontinuierlicher Anstieg der Belastung ist aber nicht nur bei den Staatsanwaltschaften festzustellen, sondern zeigt sich auch an steigenden Verfahrensbeständen in Asylsachen bei den Verwaltungsgerichten. Erfahrungsgemäß führt eine solche Entwicklung mittelfristig zu längeren Verfahrenslaufzeiten. Die Landesregierung setzt deshalb alles daran, einen weiteren Anstieg der Verfahrensbestände möglichst frühzeitig zu ode – 109. Sitzung – Mittwoch, 11. Dezember 2024 stoppen, sodass die beabsichtigte weitere Reduzierung der Verfahrenslaufzeiten realisierbar bleibt. Diesem Ziel dient insbesondere die Verlängerung von 61 k.w.- Stellen bei den Verwaltungsgerichten. Demselben Ziel dient auch die im Sommer erfolgte landesweite Konzentration bestimmter asylgerichtlicher Zuständigkeiten bei einzelnen Verwaltungsgerichten und die Einrichtung spezialisierter Asylkammern sowie deren besondere technische Ausstattung. Diesen Weg gehen wir mit der Errichtung einer weiteren Asylkammer konsequent weiter. Außerdem sind für die kommenden Haushaltsjahre zusätzliche Mittel für die Auslagen in Rechtssachen vorgesehen, um die künftigen Herausforderungen etwa im wichtigen Bereich der Betreuervergütungen wie auch der Anwaltsvergütungen bewältigen zu können. Eine leistungsfähige und zeitgemäße Justiz, verehrte Kolleginnen und Kollegen, braucht auch moderne Technik. Die baden-württembergische Justiz ist durch zahlreiche in den letzten Jahren auf den Weg gebrachte Projekte nicht nur Vorreiter der Digitalisierung im Land, sondern auch im bundesdeutschen Vergleich. Ende des Jahres 2024 werden bereits rund 9 000 Anwenderinnen und Anwender in 160 Dienststellen die neu eingehenden Verfahren ausschließlich elektronisch bearbeiten. In der Schlussphase unseres E-Justice-Programms liegt der Schwerpunkt nun auf der flächendeckenden Einführung der elektronischen Strafakte bei den Staatsanwaltschaften und den Strafabteilungen der Gerichte. Und wir gehen noch einen Schritt weiter: Wir erproben den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Justiz und haben dabei die Federführung in der Bund-Länder-übergreifenden Zusammenarbeit für die Entwicklung einer abgestimmten KI-Strategie. Neben der Digitalisierung der Rechtspflegerprüfung und der Zweiten juristischen Staatsprüfung soll ab Herbst 2026 die E-Prüfung in der Staatsprüfung der Ersten juristischen Prüfung eingeführt werden. Ein weiterer wichtiger Baustein eines starken Rechtsstaats ist ein zeitgemäßer Justizvollzug. Investitionen in zusätzliche Haftplätze, in die Infrastruktur unserer Gefängnisse, in den modernen Strafvollzug sind absolut notwendig. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle den Neubau der Justizvollzugsanstalt Rottweil, die als große Langstrafenanstalt und Untersuchungshaftanstalt mit einer Belegungsfähigkeit von rund 500 Haftplätzen betrieben werden soll. Hinzu kommen dort eine Reihe von Sonderzuständigkeiten, insbesondere im Bereich der stationären Suchttherapie und der Unterbringung von pflegebedürftigen und mobilitätseingeschränkten Gefangenen. Um diese Haftplätze zu betreiben, brauchen wir das notwendige Personal in einem Bereich, der ohnehin über eine nur geringe Personaldichte verfügt. Der Haushaltsentwurf sieht deshalb 154 Neustellen in den Vollzugs-, Werk-, Verwaltungsund Fachdiensten vor, die für den Betrieb der neuen Justizvollzugsanstalt Rottweil benötigt werden. Auch im Sachmittelbereich stärken wir den Justizvollzug, z. B. mit strukturell über 10 Millionen € für die inflationsbedingt stark steigenden Kosten im Justizvollzug z. B. für Lebensmittel. (Ministerin Marion Gentges) Mit diesen und weiteren Maßnahmen gelingen uns auch in den Haushaltsjahren 2025/2026 weitere wichtige Beiträge zur weiteren Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Justizvollzugs in vielen Bereichen. Es ist richtig: Weitere Schritte werden folgen müssen. Es ist angesprochen worden. Stellvertretend nenne ich nur den Bau des neuen Justizvollzugskrankenhauses und die Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie für den Justizvollzug, aber auch weitere Maßnahmen zur Resozialisierung und Behandlung von Gefangenen. Wir wollen, wir müssen und werden weiter in den Justizvollzug investieren. Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zur Migration übergehen. Die globale Migrationslage nimmt keine Rücksicht auf eingeschränkte finanzielle Spielräume. Zwar sind in diesem Jahr weniger Asylbewerber als noch im Vorjahr nach Baden-Württemberg gekommen. Auch der in den vergangenen Jahren übliche Anstieg der Zugangszahlen im Herbst ist glücklicherweise weitestgehend ausgeblieben. Dennoch ist der Druck auf das Aufnahmesystem vor allem bei den Kommunen weiterhin hoch. Rund 20 000 Asylbewerber und ziemlich genau 23 000 Schutzsuchende aus der Ukraine sind in diesem Jahr bis einschließlich November nach Baden-Württemberg gekommen. Auch wenn belastbare Prognosen nicht möglich sind, muss sich das Land auf weiterhin hohe Zugänge einstellen. Das Land sowie die Stadt- und Landkreise, die Kommunen, stehen damit allein bei der Flüchtlingsaufnahme weiterhin vor immensen Herausforderungen. Auch wenn wir dafür im Haushalt 2025/2026 die entsprechenden Finanzmittel bereitstellen, bleiben insbesondere für Liegenschaften und Personal, aber auch für die gesellschaftliche Integrationsfähigkeit endliche Ressourcen. Vor Ort in den Kommunen zeigt sich das in besonderer Deutlichkeit. Die Kommunen, die Stadt- und die Landkreise, wie auch das Land haben keinen unmittelbaren Einfluss auf die deutlich zu hohen Zugangszahlen. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Der sich daraus ergebenden, inzwischen fast schon dauerhaften Herkulesaufgabe stellen sich die im Haupt- und Ehrenamt Tätigen mit unermüdlichem Einsatz und in durchweg konstruktiver und enger Zusammenarbeit. Dafür spreche ich von dieser Stelle aus jedem und jeder Einzelnen meinen herzlichen Dank aus. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Dafür, dass die gleichwohl enormen finanziellen Bedarfe für diesen Bereich im Haushaltsentwurf auch in finanzpolitisch schwierigen Zeiten berücksichtigt wurden, bin ich wirklich dankbar. Das sage ich ausdrücklich auch mit Blick auf den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 17/8405-1, den zu lesen sich, vor allem was die Begründung angeht, lohnt. (Abg. Miguel Klauß AfD: Das lohnt sich bei jedem unserer Anträge!) Sie gestatten die inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Antrag. de – 109. Sitzung – Mittwoch, 11. Dezember 2024 (Abg. Anton Baron AfD: Was für eine Ehre!) Sie führen in Ihrem Antrag explizit aus, dass sich der Trend eines starken Zuzugs nach Baden-Württemberg im laufenden Jahr nicht fortgesetzt habe und dieser Trend anhalten dürfte. Sie erklären die Herausforderungen der Migration kurzerhand für erledigt. Von der Realität ist das weit entfernt. Sie fordern mit dieser Begründung die Streichung der Hälfte der im Haushaltsentwurf für die Migration vorgesehenen Mittel, mit denen Sie im Übrigen eine nicht notwendige – ich zitiere – „Luxusversorgung“ finanziert sehen. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Tatsächlich werden mit den Mitteln, deren Streichung Sie fordern, dringend benötigte Unterbringungsplätze, die für die Sicherheit absolut notwendigen Registrierungen sowie Gesundheitsuntersuchungen und insbesondere die Erstattung der Ausgaben der Stadt- und Landkreise für die vorläufige Unterbringung, darunter auch die nachlaufende Spitzabrechnung für die Jahre 2020 bis 2024, finanziert. Die Umsetzung Ihres Antrags würde die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährden, die Erfüllung von Menschenrechtsverpflichtungen und bundesgesetzlichen Vorgaben verweigern und die Kommunen, die die Lastenträger der Migration sind, im Stich lassen. (Abg. Emil Sänze AfD: Weil Sie eine Lücke haben vom Bund!) Mit verantwortungsvoller Politik und den Interessen des Landes hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun. Weitsicht ist tatsächlich anders. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD –

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