Thomas Blenke
Verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich darf mich zunächst auch im Namen der Landesregierung bei der antragstellenden SPD-Fraktion und bei Ihnen, Herr Kollege Cuny, bedanken für den Antrag und dafür, dass Sie dieses wichtige Thema, sage ich jetzt einmal, ein bisschen aus dem Dunkeln geholt haben mit der Beratung heute hier im Plenum. Die sehr sachlichen, sachbezogenen Beiträge der ersten vier Rednerinnen und Redner waren auch wirklich wichtige Beiträge; dafür herzlichen Dank. Die Abgründe der organisierten Kriminalität sind tief. Geldwäsche, illegaler Handel mit Drogen und Waffen und nicht zuletzt das skrupellose Geschäft der Menschenhändler sind global und weltumspannend. Umso wichtiger ist es jetzt mit Blick auf den 2. Dezember, den Internationalen Tag zur Abschaffung der Sklaverei, sich noch einmal zu vergegenwärtigen, dass nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, noch heute jährlich etwa 21 Millionen Menschen durch Zwangsarbeit ausgebeutet werden. So werden laut der ILO jedes Jahr schätzungsweise 150 Milliarden US-Dollar mit Zwangsarbeit erwirtschaftet: durch sexuelle Ausbeutung, durch Ausbeutung in privaten Haushalten, in der Landwirtschaft, im Baugewerbe und auch im Bergbau. Aus strafrechtlicher Sicht umfasst die sogenannte moderne Sklaverei – ich sage jetzt „sogenannte“, weil ich den Begriff furchtbar finde: die Kombination von „modern“ und „Sklaverei“ – grundsätzlich Delikte wie Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung. Alle diese Fälle sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. e – 108. Sitzung – Donnerstag, 7. November 2024 Im mehrjährigen Vergleich verzeichnen wir im Bereich der Menschenhandelsdelikte jährlich durchschnittlich mittlere zweistellige Fallzahlen. Hier muss man anmerken, dass die Erfassungsgrundlagen in diesem langen Betrachtungszeitraum mehrfach geändert wurden. Dadurch gestaltet sich ein differenzierter Langzeitvergleich schwierig. Es handelt sich mehrheitlich um Delikte der sexuellen Ausbeutung. In diesem Deliktfeld hängt das Fallaufkommen sehr stark von der Aussagebereitschaft der Opfer ab. Ich darf übrigens zum Thema „Polizeiliche Kriminalstatistik“ ergänzen: Kollegin Goll hat das Thema Zwangsverheiratung angeführt. Das ist, glaube ich, nach § 237 des Strafgesetzbuchs strafbar, ein Straftatbestand, und fällt somit auch in die PKS, die Polizeiliche Kriminalstatistik, ist dort aber mit anderen, ähnlichen Delikten zusammengefasst. Diese Zusammenfassung macht man in der Polizeilichen Kriminalstatistik in vielen Bereichen, weil man damit wegen relativ geringen Fallzahlen bei den Einzeldelikten eine bessere Aussagekraft erhält. Bei der Zwangsverheiratung – die letzte Zahl, die mir dazu vorliegt, ist von 2023 – haben wir bundesweit 15 Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik und in Baden-Württemberg keinen. Da ist mit Sicherheit ein Dunkelfeld. Das weiß ich nicht, aber natürlich ist davon auszugehen, dass es da ein Dunkelfeld gibt. Aber die bekannten Fallzahlen sind relativ gering. Sicherlich, Frau Kollegin Goll, spricht einiges für Ihre Anregung; aber aus dem genannten Grund fasst man das in der Polizeilichen Kriminalstatistik zusammen. (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Das sind die EU-Verord- nungen!) – Bitte? (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Das sind ja die EU-Ver- ordnungen!) – Ja. – Ein weiterer Anstieg der Zahl der Fälle um elf auf 29 Fälle im Jahr 2023 im Bereich Menschenhandel bezogen auf den Deliktbereich sexueller Ausbeutung ist auch hier zuvorderst auf ein abgeschlossenes Sammelverfahren zurückzuführen. Auch hier sieht man wieder, wie schnell sich eine Statistik durch ein einzelnes Verfahren – in diesem Fall ein Sammelverfahren – ändern kann. Das Landeskriminalamt arbeitet nicht nur eng mit den Fachberatungsstellen für Opfer sexueller Ausbeutung und für von Ausbeutung der Arbeitskraft Betroffene zusammen, sondern es beteiligt sich auch an ressortübergreifenden Fachgremien. So konnten beispielsweise Leitfäden für die Kooperation von Behörden und Fachberatungsstellen erstellt werden. Die Thematik „Menschenhandel und Zwangsprostitution“ ist beispielsweise auch Gegenstand der EU-Strategie für den Donauraum. Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen: Ich durfte als Vertreter des Innenministeriums den Ministerpräsidenten vor wenigen Wochen auf einer Delegationsreise nach Rumänien und in die Republik Moldau begleiten; Kollege Dr. Baumann war auch dabei. Mit diesen beiden Ländern sind Gemischte Regierungskommissionen vereinbart worden. Auch in diesen Gemischten Regierungskommissionen wird man diese Thematik über das Netzwerk entsprechend einbringen können, was ich für sehr wichtig und zielführend halte. (Staatssekretär Thomas Blenke) In diesem Zusammenhang fand auch im Juni 2024 eine internationale Konferenz in Wien unter Beteiligung von Sicherheits- und Verwaltungsbehörden und nicht staatlichen Partnern statt. Durch die Beteiligung an derartigen Treffen wird insbesondere der Austausch mit den Herkunftsstaaten der Opfer aus Osteuropa intensiviert. Das ist das Wichtige dabei. Auch das Sozialministerium fördert die drei anerkannten Fachberatungsstellen, das Fraueninformationszentrum FiZ in Stuttgart, FreiJa in Freiburg bzw. Kehl und Mitternachtsmission in Heilbronn, mit jährlich jeweils 130 000 €. Durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus werden zudem seit dem Jahr 2020 aus dem Europäischen Sozialfonds zwei zusätzliche Beratungsangebote zum Thema „Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung“ in Mannheim und in Stuttgart gefördert. Natürlich gehen wir nicht nur präventiv und im Rahmen der Opferbetreuung gegen die moderne Sklaverei vor; wir sind z. B. über die Sicherheitskooperation mit der Bundespolizei und dem Zoll auch im Rahmen der Strafverfolgung sehr aktiv. Das LKA unterhält zudem gemeinsam mit der Bundespolizei zur Bearbeitung von Delikten des Menschenhandels mit Überschneidungen zur Schleuserkriminalität die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Schleuser, GES genannt. Ich darf an dieser Stelle auch die neu gegründete ressortübergreifende Ermittlungseinheit Finanzdelikte erwähnen. Auch hier wird man sicherlich den Bereich des Menschenhandels bzw. der Zwangsprostitution beleuchten können. Wir kooperieren mit internationalen Partnern und führen mehrmals jährlich sogenannte Action Days gegen die grenzüberschreitende Kriminalität und den Menschenhandel durch. Das Deliktfeld Menschenhandel ist stark davon geprägt, dass sich Opfer aus Angst vor den Tätern oder vielleicht auch aus Scham nicht zu erkennen geben. Es gilt hier, das Dunkelfeld weiter zu erhellen, indem wir den nötigen Schutz der Opfer gewährleisten. Wir haben bereits viele wirksame Maßnahmen gegen den Menschenhandel ergriffen und entwickeln unsere Instrumente stetig weiter. Dennoch – lassen Sie mich das abschließend festhalten – ist und bleibt Menschenhandel ein internationales, ein grenzüberschreitendes Problem, das unsere ungebrochene Aufmerksamkeit erfordert. Ich darf Herrn Minister Strobl zitieren, der beim letzten Action Day – ich habe gerade davon berichtet; der war im Juni – zum Abschluss darauf hingewiesen hat: Wir werden nicht nachlassen, auch mit den repressiven Kontroll- und Fahndungsinstrumenten, mit regelmäßigen Kontrollen, regelmäßiger Fahndung den Druck auf die Täter hochzuhalten, aufrechtzuerhalten und gleichzeitig aber den Kontakt mit den Opfern zu halten. Nochmals herzlichen Dank für Ihre Initiative. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) ode – 108. Sitzung – Donnerstag, 7. November 2024
